Jede Auslandskrankenversicherung hat eine Notfallnummer, unter welcher einem geholfen wird. Ob sie danach schnell handelt und selber Ärzte losschickt, etc. hat doch eher etwas mit der Arbeitsweise und weniger mit der Größe zu tun. Dennoch gut zu lesen, unter welchen Bedingungen bestimmte Versicherungen tatsächlich handeln.
masterjh: welcher Versicherung war das denn in deinem Fall?
Beiträge von Jimmythebob
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Die Mietminderung tritt von Gesetzes wegen ein, sobald der Mangel vorliegt und der VM Kenntnis davon hat. Der VM muss da nichts annehmen oder ablehnen. Und auch ein optischer Schaden ist ein Mangel.
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Lastschrift widerrufen, Einzugsermächtigung kündigen und korrekte Miete selber überweisen.
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Unprofessionelles Verhalten? Das Mahnverfahren ist genau für solche Fälle eingeführt worden. Bisher hat der TE alles richtig gemacht.
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Wenn dir die Kapseln auf Dauer nicht zu teuer sind, kann man mit der Nespresso auch sehr guten "Kaffee" machen. Lungo mag ich persönlich nicht so, aber die Sorte Ristretto schmeckt sehr fein, wenn man sie mit etwas mehr Wasser trinkt. Für einen Pott Kaffee braucht man dazu aber mindestens 2 Stück, eher 3, also schon über 1€.
Ich habe neben der Nespresso auch eine Handpresse von Bodum. Mit einem guten, grob gemahlenen Kaffeepulver schmeckt das auch SEHR gut. Die Nespresso benutze ich zu 90% nur für Espresso.
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Hier wird der Anwalt aber keinen Brief mehr schreiben, sondern den VB an den Gerichtsvollzieher schicken. Eine Arbeit von 10 Minuten. Wenn der TE in 10 Minuten mehr als 35 Euro verdient, durchaus eine Überlegung wert. Ansonsten halte ich es für schneller und sachdienlicher, wenn er den VB selbst in den Breifumschlag steckt und sich im Internet die Adresse des Amtsgerichts besorgt.
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Super, und wer bezahlt den Anwalt, wenn du Bonität des Schuldners nicht ausreichend sein sollte? Richtig, der TE.
Da es sich vorliegend vermutlich um keinen allzugroßen Betrag handeln dürfte, wäre das wie mit Kanonen auf Spatzen zu schießen.
Der TE hat es doch bisher weit gebracht, dann wird er die Zusendung des VB an der Gerichtsvollzieher verbunden mit dem Vollstreckungsauftrag auch noch alleine hinbekommen. -
Abermals Rechtschreibreform: Umlaute werden abgeschafft:
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Das Haus kann ihr auch gehören, wenn keine Gütertrennung vereinbart wurde. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
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Das ganze hat nichts mit Gütertrennung zu tun! Auch im Regelfall der Zugewinngemeinschaft hat jeder Ehepartner sein eigenes Vermögen, was von dem des Partners getrennt wird. Ist ja auch richtig so, warum soll ich für unternehmerisches Risiko meines Ehegatten haften?
Wenn dir bspw. jemand einen Schaden zufügt und sein Vermögen für den Ersatz dieses Schadens nicht ausreicht, erwartest du doch (hoffentlich) auch nicht, dass seine Ehefrau, Kinder, Großeltern, beste Freunde, etc. ebenfalls mit ihrem Vermögen haften, oder? Da sind wir ganz schnell wieder bei der Sippenhaft.
Natürlich kann man darüber streiten, ob es so im Sinne des Erfinders ist, wenn ein Unternehmer das gemeinsam genutzte Haus seiner Ehefrau überschreibt. Andererseits ist es in einer Ehe aber auch eine Frage des Anstands den Ehepartner am eigenen finanziellen Erfolg teilhaben zu lassen. Schließlich hat auch der Ehepartner einen immateriellen Anteil am Erfolg. Das ganze muss dann natürlich auch im Haftungsfall für den begünstigten Ehegatten sicher sein.