Beiträge von Jimmythebob
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Klar, der Mieter wird darauf hingewiesen, nicht jedoch zwangsläufig der (Ebay-)käufer.
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Zitat
Original geschrieben von t-tommy1
Interessant könnte es werden,
wenn der "Käufer", auf den zwangsläufig auch keine Eigentumsrechte übergegangen sind, eine Gewährleistung einfordert.Gruß
TommyDer Käufer wird durchaus Eigentümer, sofern er gutgläubig ist (§ 932 BGB).
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Zitat
Original geschrieben von murmelchen
Achja bei Mietshäusern ist mit erste Tür immer die Wohnungstür gemeint und nicht die Hauseingangstür.Wie kommst du denn darauf? :confused:
Aus gegebenem Anlass mal der Link zu der kürzlich gesendeten Doku über Paketdienstmitarbeiter im NDR: "Ausgebeutet-Paketsklaven"
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Bei 1 von 5 läuft irgendwas falsch. Das kann kein Zufall mehr sein. Wenn das der Wahrheit entspricht und nicht von dir übertrieben wird, würde ich mich an deiner Stelle einmal kritisch mit der eigenen Produktbeschreibung auseinandersetzten. Habe über über 150 VK-Bewertungen bei Ebay und kein einziges Mal gab es Probleme!
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Ich hatte Stanglwirts Bemerkung auf Amazon bezogen. Solches Gebaren kenne ich von dort aber nicht, deshalb die Frage nach Links.
Dass andere Shops das mitunter so handhaben mag sein, eine Lieferung unter der Bedingung, dass nichts zurückgeschickt wird, geht jedoch gegenüber Verbrauchern in keinem Fall.
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Zitat
Original geschrieben von schore3000
Für mich steht fest: Nie wieder bei eBay was verkaufen!Oder das nächste Mal gebrauchte Artikel nicht in der Rubrik "Neu"...

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Zitat
Original geschrieben von stanglwirt
(siehe diverse user hier im forum: kein bestellen mehr möglich, bestellen nur unter der auflage, dass nichts zurück geschickt wird etc.)
Hast du mal einen Link dazu? Kann ich mir kaum vorstellen, wie will Amazon das Widerrufsrecht verweigern? -
Nein, die Frage ob der VK eine Ersatzlieferung ablehnen darf, hängt neben der Frage, ob dieser ein Ersatzgerät vorrätig hat, auch von der Art des Mangels ab. Dem VK muss also in jedem Fall Gelegenheit zur Begutachtung gegeben werden.
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Wenn der Mangel damals dem VM angezeigt wurde, tritt die Minderung durch Gesetz ein. Eine ausdrückliche Erklärung des Mieters dazu ist nicht nötig. Die "rückwirkende" Minderung ist also durchaus möglich.