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Original geschrieben von saintsimon
Hmm, ich bin mir zwar sicher, daß ein Heer von Anwälten dieses Vorgehen von Ebay auf Machbarkeit abklopfte, aber so ein Quasi-Monopolist mit marktbeherrschender Stellung sollte durchaus mal von Kartellbehörden und Verbraucher-Anwälten (Verkäufer sind "Verbraucher" der Ebay Dienstleistung, IMHO) auf Rechmäßigkeit überprüft werden.
Ebay ist aber kein Quasi-Monopolist. Du kannst die Sachen auch überall anders kaufen. Und zum verkaufen gibt es auch jede Menge Möglichkeiten. Ebay vertreibt ja kein Leitungswasser oder Telefonminuten, die es nur dort gibt.
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Original geschrieben von palt
Das ist 4. März 2012, 17 Uhr Deutsche Zeit.
Bis 11. März sind es von EST (Ostküste) plus 6 Stunden nach Deutschland.
Am Mac nutze ich dafür iCal. Einfach Datum eingeben und Zeitzone wählen - der Rest geht automatisch 
11pm EST sind aber 5 Uhr MEZ, nicht 17 Uhr!
Die richtige Antwort lautet also 5. März 5 Uhr morgens.
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Kann ich nicht bestätigen.
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Eine Internetseite kenne ich nicht. Aber in Deutschland ist es immer 6 Stunden später als EST.
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Warum wundert mich die Adresse des Bildes nicht...? (hartgeld.com/filesadmin/images/cartoons/AN-Galgen.jpg
Hatte gehofft mit Bielefelder würden auch auch die ständigen Bezugnahmen auf diesen Quatsch aufhören. Aber gut, wer's witzig findet... Mit schwarzem Humor hat das jedenfalls nichts zu tun.
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Natürlich ist das real. Wie schon gesagt wurde, warum wollte es im Tatort Phantasiepreise geben?
In aktuellen Tatorts zahlen die doch an der Kölner Würstchenbude auch nicht 19,95 € für ihr Bier.
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Original geschrieben von Bielefelder
Und das alles um die Wiederwahl des Kenianers zu sichern
Meinst du das ernst? Was hat Obamas Herkunft, bzw. die seiner Vorfahren mit der "Euro-Krise" zu tun??
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Die Antwort dürfte doch jetzt nicht überraschen: weil er leider nicht nach Deutschland kommen kann, muss ein Mitarbeiter dieser Firma kommen. Das tun Sie aber nur, wenn du einen klitzekleinen Geldbetrag an sie überweist, damit sie sehen, dass du es ernst meinst. Dann gibt es Mietvertrag und Schlüssel.
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Original geschrieben von Boris1968
Ich bleibe dabei, das bei Verzehr in der Gastronomie in den Räumen bei Nichterhebung des Pfandes keine Ordnungswidrigkeit vorliegt.
§ 15 Nr. 20 VerpackVO sagt etwas anderes.
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Original geschrieben von Boris1968
Es soll ja Discotheken geben (ich war zwar schon lange nicht mehr dort) die verkaufen ja z.B. dem Gast eine Dose bzw. Flasche Red Bull für z.B. 6 Euro. Diese Dose hat zwar ein Pfandzeichen, aber was damit passiert, interessiert niemanden. Kommt der Gast jetzt mit der Dose zur Theke und will die abgeben, bekommt er, ebenso wie in der Bahn, vermutlich nichts zurück.
Wo kein Kläger, da kein Richter.
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Original geschrieben von Boris1968
Ich kenne zahlreiche Gastronomiebetriebe, die ja auch Tafelwasser auf einem Tablett mit einem Glas und einer Flasche dazu servieren. Von Pfand habe ich da noch nie etwas gemerkt. Meistens wird erst nach dem Verzehr und nach dem Abräumen des Geschirrs durch den Kellner bezahlt, und ich glaube nicht, das es teuerer wird, wenn die Pfandflasche nicht mehr da ist!
Ich kenne keine Restaurants, in denen der Gast Einwegflaschen (!) aus Plastik bekommt. Zur Erinnerung: das sind praktisch nur die 1,5l, bzw. 0,5l Flaschen vom Discounter oder Eigenmarken.
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Original geschrieben von Boris1968
Außerdem ist der Pfandsatz bei weitem nicht überall gleich. Im Großhandel bzw. bei Getränkelieferungen an Gastwirte wird zu dem Pfand die 19 % MwSt verlangt, gibt man die Flaschen jetzt im Einzelhandel ab, büßt man etwa 19 % ein, umgekehrt könnte man jedoch auch Gewinn machen!
Auch im Einzelhandel gibt es Unterschiede. In den meisten Geschäften ist im Pfandbetrag eine Mehrwertsteuer von 19 % enthalten, ich hatte vor Jahren aber schon REWE bzw. Penny Pfandabrechnungen, da war das Pfand umsatzsteuerfrei! Gemüsekisten bei der Metro haben 7 % MwSt auf Pfandbetrag.
Der Pfandbetrag für Einwegflaschen beinhaltet laut Gesetz immer die Umsatzsteuer (§ 9 Abs. 1 S. 1 VerpackV).
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Original geschrieben von Boris1968
Ich mache seit Jahren für diverse Gastwirte die Buchführung und habe jedes Jahr in der Bilanz Verluste von weit mehr 100 Euro allein an Leergut. Dies ist nicht mit Bruch oder "Rechenfehlern der Wirte bei Kauf von Getränken im örtlichen Supermarkt" zu erklären. Diese Flaschen werden einfach von Gästen mitgenommen! Und das sind keine großen Gaststätten, jedoch wird viel Flaschenbier verkauft.
In diesen Gaststätten wird Bier in Einwegplastikflaschen ausgegeben? Solche Gaststätten kenne ich ebenfalls nicht. Wenn dennoch, muss das Pfand bei der Abgabe an den Gast erhoben worden sein. In diesem Fall können also gar keine Verluste eintreten, wenn die Gäste mit den Flaschen verschwinden. Bei Glasflaschen besteht keine Pfandpflicht, hier muss der Wirt eben den Flaschenverlust in den Verkaufspreis einkalkulieren.
Ließ dir spaßeshalber mal das Gesetz durch, dann dürfte vieles klarer werden.