Ja, schließlich ist der VK dein Vertragspartner.
Beiträge von Jimmythebob
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Wann du die Frist setzt ist egal. Aber erst NACH Fristablauf ist ein Rücktritt möglich.
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Tip für das nächste Mal: direkt auf Neulieferung bestehen und nicht mit einer Reparatur abspeisen lassen (§ 439 Abs. 1 BGB).
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Natürlich! Mietminderung geht immer nur für den Zeitraum, in dem die Tauglichkeit der Mietsache eingeschränkt ist. Wenn du also bspw. an einem Tag deine Wohnung nicht nutzen kannst, musst du für diesen einen Tag keine Miete zahlen und kannst sie nicht für den kompletten Monat um 100% kürzen.
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Auch mit einer Minderung der Warmmiete ist man auf der sicheren Seite, das ist laut ständiger Rechtsprechung der korrekte Weg.
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Dann hast du doch jetzt alles im Griff. Der Schiedsmann ist eingeschaltet. Wenn keine Einigung zu Stande kommt, kannst du anschließend auf Unterlassung klagen. Gleichzeitig würde ich die Miete um 10% mindern, da du die Mietsache nicht vertragsgemäß nutzen kannst. Zahlung unter Vorbehalt halte ich für keine gute Idee, das wird den Vermieter zu nichts bewegen, da er sein Geld ja pünktlich bekommt.
Gleichzeitig solltest du einmal tief durchatmen, es handelt sich nur um einen Parkplatz! Auch deine ständigen Andeutungen ("Ausländer", "... da wo er herkommt") bewirken einen sehr faden, unsympathischen Beigeschmack. Wenn du deinen Mitmenschen so, wie es sich hier zwischen den Zeilen liest, entgegentrittst, kann ich mir gut vorstellen, dass einzelne Mitbewohner extra auf deinem Parkplatz parken, nur um dich zu ärgern.

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Tja, beim Auto hört eben der Spaß auf. Und wenn dann auch noch ein unbelehrbarer Ausländer (!) auf dem falschen Parkplatz steht, da kann man schon mal verzweifeln...

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Zitat
Original geschrieben von Dauerposter
Wenn Einschreiben nicht abgeholt wird, greifen regelmäßig die Grundsätze der Zugangsvereitelung.Was genau meinst du damit? Nicht abgeholte Einschreiben gelten als nicht zugestellt. Gibt's zig Rechtsprechung zu. Für die Annahme einer arglistigen Zugangsvereitelung braucht es schon gewichtige Umstände. Ein solcher dürfte hier kaum vorliegen.
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Die Adresse steht doch in der Bestätigungsmail von Ebay.
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Wahrscheinlicher ist aber, dass das dem Käufer zu kompliziert ist und er dann einfach unfrei oder als Päckchen verschickt, was ihm auch niemand verbieten kann.