Die monatliche Gehaltsüberweisung aber auch! :p
Beiträge von Jimmythebob
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Ob Quittung oder Zeuge ist völllig egal. Der Käufer muss Beweisen, dass er die Sache an die Post übergeben hat. Ab diesem Zeitpunkt trägt beim Verbrauchsgüterkauf der VK das Risiko. Auch ein "Auffordern" zum Versenden o.ä. ist nicht nötig, wie bereits richtig vermutet wurde. Schließlich ist der Käufer bei der Ausübung des Widerrufsrechts nicht auf den good will des Käufers angewiesen. Dieses wird einfach durch Rücksendung der Ware ausgeübt.
Das Problem, dass der Käufer unversichert verschickt, lösen viele größere Verkäufer so, indem sie direkt ein Paketformular der Sendung beilegen. Danach muss man nur noch über die Rücksendekostenabrechnen, aber zumindest ist die Sache versichert. Wer das als VK nicht macht, muss eben mit dem Risiko leben. Das ist der Preis für den Verkauf via Internet.
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Was spricht dagegen, wie beschrieben vorzugehen? Wenn der private VK gut verpackt hat, trifft ihn keine Gewährleistungspflicht.
edit: eine Sekunde zu spät.

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Kommt drauf an wohin du in den Urlaub fährst.
scnr

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Warum ist das wichtig? Das ändert an der grundsätzlichen Fragestellung nichts.
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Was denn für eine Zusatzvereinbarung? Für mich als Kunden zählt das, was ich unterschreibe. Wenn darin nicht von zwei Verträgen die Rede ist, gibt es diese auch nicht. Was der Händler und VF in irgendwelchen Zusatzvereinbarungen ausmachen, kann mich daher völlig schnuppe sein.
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Zitat
Original geschrieben von mostwanted
Rechtsanwaltsgebühren sind Verzugsschäden, also hätte A den B in Verzug setzen müssen, richtig?Richtig.
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Kurzes Update von mir: nach meiner Mail an Teltarif wurde mein Anliegen von dort aus an VF weitergegeben. Zwei Tage später erhielt ich einen Anruf und VF erklärte mir, dass mein Vertrag "aus Kulanz" zum nächsten Tag beendet werden. Kosten seien keine angefallen. Gestern hatte ich die Bestätigung im Briefkasten.
Für mich ist dieses Thema damit zum Glück beendet. Ich kann anderen Betroffenen nur raten sich ebenfalls an Teltarif oder andere Medien zu wenden. Offenbar möchte VF in dieser Sache keine Publicity und lenkt dann ein.
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A sollte einfach seinen Rechtsanwalt fragen. Der beantwortet solche Fragen hauptberuflich.
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Ich würde einen Brief an O2 schreiben, auf den Fehler der Hotline hinweisen und auf Kulanz hoffen.
Irgendetwas durchsetzen wirst du mangels Beweismöglichkeiten nicht können.