Beiträge von Jimmythebob

    Quellenangabe wäre nicht schlecht. Im Übrigen bringen solche Vergleiche überhaupt gar nichts. Mag sein, dass linke/rechte Gewalttaten in der Gesamtstatistik keine überaus große Rolle spielen. Dennoch dürfte hoffentlich außer Frage stehen, dass politisch motivierte Straftaten für unsere Gesellschaft ein vielfach höheres Problem darstellen als z.B. die "üblichen" Handtaschenraube, die (leider) dazugehören. Aus diesem Grund kann solchen Strukturen gar nicht genug mediale Aufmerksamkeit gewidmet werden, erst Recht wenn der Staat durch V-Leute offenbar munter mitspielt. Wehret den Anfängen, sage ich nur.

    happiestalive: beide Problemfelder haben doch überhaupt nichts miteinander zu tun. Warum sollten sie also gegeneinander aufgewogen werden? Selbst wenn dein Kollege aus Duisburg detaillierten Einblick in die Strukturen der Mafia von "sonstwoher" haben sollte, verstehe ich nicht den Zusammenhang mit dem Thema dieses Threads. Es sei dann natürlich, du witterst hier eine große Verschwörung von Medien, Statistikämtern und Verfassungsschutz zu Gunsten der albanischen Mafia. :D

    Leute, das Ding ist weg. Abhaken und neukaufen. Als wenn sich irgendein Täter von einer Email beindrücken ließe. Der Schaden, den er durch das offene Emailkonto anrichten kann (z.B. Passwörter ändern bei facebook oder dem Emailaccount selbst, so dass man NIE mehr Zugriff darauf hat) ist weitaus größer als die 2% Chance, dass der Dieb das Handy treudoof beim nächsten Fundamt abgibt...!

    @ Frank: "Http Status Code: 404 Reason: File not found or unable to read file"


    PS: Um § 136a StPO geht es hier doch gar nicht. Die These dass deswegen (weil sich § 136a nicht an Private richtet) auch alle anderen Beweiserhebungsverbote nicht in Bezug auf privat gewonnene "Beweise" anzuwenden seien, halte ich etwas gewagt. Aber vielleicht überzeugt mich ja der Aufsatz. Bis dahin halte ich es dann doch eher mit Rechtsprechung und dem MüKo.

    @ Frank:
    Das Beweisverwertungsverbot gilt natürlich auch im Strafrecht. Schon die ohne Zustimmung des Angeklagten erlangte Tonbandaufnahme darf nicht verwertet werden, ebenso intime Tagebuchaufzeichnungen, usw. (s. schon BGH Urteil vom 14.06.1960 - 1 StR 683/59; BGH: Urteil vom 21.02.1964 - 4 StR 519/63). Es besteht immer ein Beweisverwertungsverbot
    für Beweismittel, die unter Verletzung von Grundrechten erlangt worden sind (Karlsruher Kommentar zur StPO, 6. Aufl. 2008, Vorb. zu §§ 48-71 Rn. 37).
    Das war schon immer so, umstritten ist da gar nichts. Wenn aus diesem Grund schon die Verwertung eines Tonbandes nicht erlaubt ist, gilt dies für Videoaufnahmen natürlich erst Recht.


    Im Übrigen wird es dem TE wohl eher auf die Verwertbarkeit in einem Zivilprozess ankommen, seinen Schaden ersetzt bekommt er mit einem Strafurteil nämlich nicht. Daher auch meine ursprüngliche Bezugnahme auf das Zivilrecht.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Falls der Täter nicht identifiziert werden kann, könnten die Aufzeichnungen in einem Strafverfahren durchaus als Beweismittel zugelassen werden. Die Restriktionen der StPO betreffend die Unverwertbarkeit nicht legal erworbenen Beweismaterials gelten i.d.R. nur für Beweiserhebungen durch staatliche Organe. Für privat beschafftes Material gelten andere (wenn auch keine beliebigen) Maßstäbe.


    Nein, schon mehrfach entschieden. Vgl. nur OLG Köln, Urteil vom 5. 7. 2005 - 24 U 12/05; OLG Karlsruhe, Urteil vom 8. 11. 2001 - 12 U 180/01; BGH, Urteil vom 25-04-1995 - VI ZR 272/94 uvm.


    Macht euch mal bewusst, dass das Aufnehmen von Personen ein Eingriff in deren Grundrechte (Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts) darstellt. Zudem werden durch eine wahllose Aufnahme auch andere Personen verletzt, schließlich kann die Kamera nicht zwischen bösem Autokratzer und Mutti von nebenan unterscheiden.


    Aus gleichem Grund ist selbstverständlich auch das private Aufhängen von Fahnundsfotos untersagt. Einzige Ausnahme ist § 24 KUG, allerdings nur für Behörden, nicht für die selbsternannte Bürgerwehr. :rolleyes:


    Investiert in einen Privatdetektiv, der sich auf die Lauer legt und dessen Aussage auch verwertbar ist oder stellt eure Autos in Garagen. Andere Formen der Selbstjustiz sind Gott sei Dank nicht erlaubt und bringen niemanden weiter!