Beiträge von Jimmythebob

    Zitat

    Original geschrieben von bungee1
    Nur am Rande: Die Ausgangsfrage ist fast 6,5 Jahre alt ;)


    Mag sein, trotzdem hat sich biergarten mit seiner neuen Frage an den bestehenden Thread gehängt. Das ist bei TT ja durchaus erwünscht. ;)

    Der Grundsatz, dass es (bei Privatverkäufern) keine Gewährleistung geben sollte, widerspricht aber dem Wesen des Kaufvertrages. Hierbei hat der Käufer die Plicht, den Kaufpreis zu zahlen und der Verkäufer hat die Pflicht, dem Käufer das Eigentum an der Sache zu verschaffen; und zwar frei von Sach- und Rechtsmängeln!


    Wenn die Sache nun doch einen Mangel hat, hat der VK seine Pflicht aus dem Kaufvertrag nicht eingehalten. Ich sehen keinen Grund, warum man hier die Verkäufer schützen sollte. Mit den Privatverkäufern hat der Gesetzgeber ja schon genug einsehen gehabt, indem er diesen als Ausnahme vom Grundsatz das Recht einräumt, die Gewährleistung auszuschließen. Das muss reichen. Wer sich am Rechtsverkehr beteiligt, muss sich eben informieren, wer das nicht tut und deshalb die Gewährleistung nicht ausschließt, ist m.E. selber schuld und muss nicht noch geschützt werden.

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Im Falle eines echten Sachmangels ist es unerheblich, ob der Verkäufer ihn kannte oder nicht. Die Rechte des Käufers sind hiervon nicht abhängig.


    § 444 BGB sagt etwas anderes. Wenn der VK einen Mangel kennt und ihn nicht mitteilt, ist der Gewährleistungsausschluss unwirksam. Das heißt also im Umkehrschluss: Kennt der VK den Mangel nicht, ist der Ausschluss wirksam.

    Nein, das ist ein Zirkelschluss. In den ToU steht eindeutig "[...] may not watch outside this area" Mit "area" sind die "50 United States and the District of Columbia" gemeint".


    Es wird also auf den Ort des „schauens“ abgestellt, und nicht darauf, wo der erste Rechner steht oder welche Nationalität oder gar Visum der Zuschauer hat.

    Frankie: Dass die GEMA alleiniger Rechteverwerter der einzelnen Künstler und damit ein Monopolist ist, ergibt sich doch aus der Natur der Sache. Die Künstler werden kaum ein Interesse daran haben, ihre Rechte an mehrere Verwertungsgesellschaften abzutreten, die sich dann gegenseitig unterbieten. Außer der Möglichkeit, dass die Künstler aus der GEMA austreten und ihre Rechte selber wahrnehmen, sehe ich keine Alternative. Du? Faszinierend finde ich das Marketing seitens Youtube. Statt die Lizenzgebühren zu bezahlen (wie jeder Radio- und Fernsehsender, jeder Käufer eines Druckers, Kopierers, etc), stellen sie die GEMA an den Pranger. Das ist genau so, als ob Kabel 1 Samstagabends ein schwarzes Bild zeigt mit der Aufschrift („gerne hätten wir ihnen die Bundesliga live gezeigt – leider gibt uns der DFB nicht die Rechte; der Informationsfluss ist gestört!“). Die ganzen Kiddies im Internet, die mit immer verfügbaren, halblegalen und kostenlosen Inhalten aufgewachsen sind, verstehen dann die Welt nicht mehr und spielen Robbin Hood („böse, gierige GEMA – gutes, wohlwollendes youtube“).