Beiträge von Jimmythebob

    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Na ja ... Einschränkung des Informationsrechts. :rolleyes:


    Was genau meinst du? Es gibt kein allgemeines "Informationsrecht"


    Zitat

    Original geschrieben von frank_aus_wedau
    Diesen Eindruck habe nicht nur ich vor dieser Organisation.


    Dann ist ja gut. :confused:

    Was für pubertäre Wichtigtuer. :p


    Die Stellungnahme zeugt davon, dass nichts verstanden wurde:

    Zitat

    Original geschrieben von Anonymous
    Anonymous empfindet dieses Vorgehen als eine Einschränkung des freien Informations flusses.


    Ne, is klar. Jedes Video/Lied kann im örtlichen MM oder bei Amazon gekauft, bzw. heruntergeladen werden. Was irgendein Lady Gaga Song mit "Informationsfluss" zu tun hat, wissen wohl auch nur die Nerds von Anonymous.


    Zitat

    Original geschrieben von Anonymous
    Ihren überzogenen Forderungen kann und wird das Unternehmen Google nicht zustimmen können, da es nicht die benötigten Werbeeinnahmen generieren kann.


    Ach Gottchen, da frage ich mich, woher google im letzten Jahr knapp 9 Milliarden Dollar Gewinn gemacht hat. Etwa nicht mit Werbung?


    Zitat

    Original geschrieben von Anonymous
    Musiker brauchen YouTube Videos, das wissen mittlerweise sogar schon die Plattenfirmen.


    Ähh, wie wär's dann damit, dass die Musiker oder die "Plattenfirmen" einfach aus der GEMA aussteigen?


    Selten so viel heiße Luft gelesen. Und dann stellen sich diese Vögel auch noch als Rächer der Enterbten dar. :gpaul:

    Selbst wenn deutsches Recht gelten sollte, gibt es keine Entschädigung für den verpassten Flug nach Rom. Laut ständiger Rechtsprechung ist eine Flugreise kein absolutes Fixgeschäft. D.h. auch bei einer Verspätung wird der Vertragszweck noch ordnungsgemäß erfüllt. Eine Verspätung stellt noch nichtmal einen Mangel der Beförderungsleistung dar. Dies gilt unabhängig davon, ob das ganze auf einem Ticket gebucht wurde, oder separat. (vgl. BGH, Urteil v. 28.5.2009 - Xa ZR 113/08 = NJW 2009, 2743).


    Die "EU-FlugrechteVO" greift vorliegend ebenfalls nicht, da der FLug weder von einem EU Flughafen startete, noch von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wurde (s. Art. 3 der VO).

    Mich wundert, dass du dich darüber wunderst. Die Unternehmen gehen den Weg, der ihnen am meisten Geld bringt. Warum sollten sie eine 8 Dollar Flat anbieten, wenn sie auf anderen Wegen (noch) erheblich mehr verdienen lässt. So lange es noch genug Kunden gibt, die bereit sind für eine Serie bei Amazon 20€ und mehr auszugeben, so lange wird es diese Angebote geben. Das mögen einzelne Kunden blöd finden, das rechtfertigt aber nicht die Umgehung des Urheberrechts im großen Stil wie von den Machern von kino.to.