Beiträge von Jimmythebob

    Die gleiche Form wie bisher. Wenn zwischen AG und AN veereinbart war, dass der AN nicht regelmäßig im Betrieb auftauchen soll, sondern die Arbeitsleistung darin bestand, dass der AN telefonisch erreichbar ist und kurzfristig einspringt, dann muss der AN eben auch weiterhin telefonisch erreichbar sein und darf seine Arbeit dann nicht verweigen. Wobei hier auch die Bestimmungen des §12 TzBfG zu beachten sind: wenn der AG den AN weniger als 4 Tage vor dem Arbeitsbeginn zu dieser auffordert, darf der AN diese verweigern.

    Sicher eine nette Idee. Man sollte aber Bedenken, dass das einseitige Herabsetzen der Verjährungsfristen auf eine selbst bestimmte Frist juristisch nicht wirksam ist. Der Anspruch bestünde also weiterhin. ;)

    Was konkret meinst du denn? Dass die " weit überwiegende Mehrheit der Bevölkerung" schon Opfer von "staatlicher Repression" geworden ist? :confused:


    Werd doch mal konkreter, dann kann man vielleicht auch als Bürger, der dem Staats bisher aufgeschlossen gegenüber stand, deine Lebenseinstellung nachvollziehen. Das Heranziehen einer bloßen Redensart als Beweis für deine These halte ich jedoch für gänzlich ungeeignet.


    Was die Tatsache angeht, dass es einen Unterschied zwischen Sach- und Personenschäden gibt, hast du aber natürlich Recht. Ich wollte dir nicht unterstellen, dass du im Falle eines Falles Menschen nicht hilfst. Da habe ich wohl etwas überreagiert. Entschuldigung.

    Natürlich, die anderen waren es.


    Na, da kann der Autofahrer ja froh sein, dass er dem TE und nicht dir begegnet ist und so nicht auf seinem Schaden sitzen bleibt. Schade, dass dir das bisschen Zivilcourage noch nichtmal einen Anruf wert ist. Du wunderst dich dann wahrscheinlich auch nicht über Menschenmassen, die zusehen wie andere Menschen verprügelt werden, anstatt sich einzumischen. Gesetzlich verpflichtet sich in Gefahr zu begeben und einzugreifen ist man in solchen Fällen nämlich auch nicht. Aber was weiß schon ich, bin ja nur ein "vorgeblicher Gutmensch", gell? Gute Nacht.

    "Staatliche Repression"? Mein Gottchen. Hier hat das Gericht von seinem Recht auf das Ordnungsgeld Gebrauch gemacht. Das sollte deiner Einstellung doch grundsätzlich entgegenkommen. Was erwartest du denn? Eine Unterscheidung in "guter Zeuge", "böser Zeuge"? Gute Zeugen dürfen dann alle Beteiligten Sitzen lassen und die Kosten in die Höhe treiben?


    Nochmal: Das Gericht hat nicht gewusst, dass der TE die Ladung nicht bekommen hat. Es ging davon aus, dass er unentschuldigt nicht erschienen ist. Für solche Fälle ist das Ordnungsgeld gut und wichtig. Der TE ruft dort am Montag an und klärt die Angelegenheit auf. Fertig. Muss man da so ein riesen Fass aufmachen?

    Klar, und von den Postkarten kommen dann wie viele zurück? 20%? Und wie viele von den "Zusagen" erscheinen dann trotzdem nicht vor Gericht? Nochmal 20%?


    Wie gesagt, die Sache ist mit einem Anruf aus der Welt und man kann wieder zur Tagesordnung übergehen ohne ein riesen "das-haben-'die'-dann-davon,-ich-werde-mich-nie-mehr-als-Zeuge-melden-Fass" aufzumachen.


    Und glaub mir, den Richtern ist das sowas von egal, ob da Zeugen auftauchen oder nicht, erst Recht im Zivilverfahren. Nervig wird es nur, wenn alles Vorbereitet ist, die Parteien plus 3 Volljuristen dort sitzen und alles vergebens ist, nur weil ein Zeuge meint seiner Ladung nicht nachkommen zu müssen. Ich so einer Situation wird eben zum Ordnungsgeld gegriffen. Und das ist auch gut so, ansonsten macht das Gericht sich und die Parteien nämlich lächerlich.


    Frank: Dann wollen wir mal hoffen, dass sich auch in Fällen, in denen du einmal Hilfe von unbeteiligten Dritten benötigst alle streng an das Gesetz halten. Was für eine sympathische Einstellung. :flop: