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Original geschrieben von Erik Meijer
Aber mit 15 Jahren Praxis in der Bank kann ich Dir definitiv sagen, dass hier ein Verstoß gegen das Geldwäschegesetz vorliegen würde.
Sorry, aber da frage ich mich ernsthaft, was du genau in den 15 Jahren gemacht hast.
Das Geldwäschegesetz regelt erst mal nur die Pflichten bestimmter Dienstleister, wenn der Verdacht auf Geldwäsche vorliegt. Nach dem Geldwäschegesetz kann sich der TE also schon mal nicht strafbar gemacht haben.
Für den Tatbestand der Geldwäsche i.S.v. § 261 StGB benötigt es, wie bereits gesagt wurde, eine rechtswidrige Vortat. Diese ist hier ebenfalls meilenweit nicht zu sehen.
Wenn du anderer Meinung bist, sag doch einfach, nach welcher Norm sich der TE strafbar gemacht haben soll und subsumiere. Ansonsten schlage ich vor, dass du mit deinem Raten ins Blaue hinein den TE nicht weiter verunsicherst.
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Original geschrieben von Erik Meijer
Wenn aber auf dem Konto Gelder eingehen, die für den Sohn bestimmt sind und nicht für die Mutter, die Mutter das Konto aber als eigenes Konto deklariert, welches sie in "eigener Rechnung" führt, also für sich und nicht für jemand anderen, dann erfüllt das den Tatbestand der Geldwäsche.
Auf die Subsumtion bin ich aber mal gespannt. :confused: 
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Eine wirksam ausgesprochene Kündigung kann nicht einfach wieder "zurückgenommen" werden. Dazu ist das Einverständnis des Vertragspartners erforderlich.
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Bist du denn Gewerkschaftsmitglied? Wenn nein, gilt der Tarifvertrag unmittelbar für dich sowieso nicht.
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Mehr Geld gibt es beispielsweise für Juristen mit Top-Noten in Großkanzleien. Hier werden teilweise über 100.000 EUR Einstiegsgehalt gezahlt. Allerdings hat man hier ja auch zwei Staatsexamen plus Referendariat, von der Studienzeit also nicht wirklich vergleichbar und die breite Masse der Juristen stößt nicht mal annähernd in solche Dimensionen vor.
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Eigentlich müsste dann in den nächsten Stunden eine Email von Amazon kommen.
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Blöde Frage, aber warum schickst du nicht einfach nach Italien? Wenn der Verkäufer die Versandkosten bezahlt ist es doch schnuppe, ob auf dem Paket Bochum oder Italien steht. :confused:
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Ich würd erstmal abwarten, was da kommt. Zum Anwalt kannst du immer noch.
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Genau. Durch die Übernahme hast du keinerlei Kündigungsrechte, wenn an deinen Vertragskonditionen nichts geändert wurde. Du bist außerdem in der Pflicht, den Eingang der Kündigung zu beweisen. Kannst du das nicht, bist du auf Kulanz angewiesen.