Was wäre denn die nächst höhere Stelle? Er hat doch schon mit der Zentrale gesprochen. Leider kann der TE ja auch nicht beweisen, welche Größe er bestellt hat, ein Termin beim Anwalt wäre also verlorene Zeit. Trotzdem ganz, ganz schwach vom Bettenlager.
Beiträge von Jimmythebob
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Zitat
Original geschrieben von herold
Habe ich oben etwas anderes gesagt?
Ja, du hast gesagt die Frist wird unterbrochen, wenn der Halter zum ersten Mal angeschrieben wird. Das ist aber nur der Fall, wenn der Halter auch der Täter (im OWiG heißt das "Betroffener") ist. Solange nicht der Betroffene ermittelt ist, ist auch die Verjährungsfrist nicht unterbrochen. -
Die Frist wird nur unterbrochen, wenn der Betroffene angeschrieben wird!
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Außerdem müssen die Zöllner gar nichts beweisen. Die Beweislast liegt hier bei demjenigen, der die Ware einführt.
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Sorry, aber es sieht so aus, als ob du dich noch überhaupt nicht mit dem Thema befasst hättest und nun alles fein säuberlich von TT präsentiert bekommen möchtest. Dazu passt auch dein ursprünglich falscher Begriff "anderes Jahr im Ausland".
Ich weiß nicht, was an dem Wikipedia-Artikel nicht "vertrauensvoll" sein soll. Gerade in den dort angegebenen Quellen findest du jede Menge Extrainformationen, einschließlich einer Info-Broschüre vom Bundesamt für Zivildienst, und jede Menge hilfreicher Links zu Organisationen und Vereinen die solche Dienste anbieten.
Auch Infos von ehemaligen Teilnehmern findest du dort sicher eher als hier!
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Das Ding heißt "anderer Dienst im Ausland"!
Durch googeln und den Wikipedia Artikel findest du sicher alle Antworten auf deine Fragen. Ein wenig Eigeninitiative kann da sicher nicht schaden:
http://de.wikipedia.org/wiki/Anderer_Dienst_im_Ausland -
Wie hoch sind denn deine Stornokosten? Die bekommst du ja auch jeden Fall wieder. Zur Not halt mit Hilfe eines Anwalts.
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Nein, das merkt man nicht. Allerdings ist auch nach den 3 Monaten das surfen im zu-Hause-Bereich kostenlos. Wenn man also nicht von unterwegs surft gibt es kein finanzielles Risiko.
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Zitat
Original geschrieben von A1234
TU dabei So als würdest du schlafen, So kann das der Hund nicht direkt mit dir verknüpfen.Warum soll der Hund das nicht mit dem Halter verknüpfen? Dieser ist Rudelführer, was er sagt ist Gesetz. Im Gegensatz zu Menschen haben Hunde keine Probleme mit Hierarchie, sie müssen nur klar wissen wo ihr Platz in der Rangordnung ist, dann gibt es auch keine Komplikationen.
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Genau das geht eben nicht!
Der Anfechtende haftet nur für das negative Interesse, also das Vertrauen, dass man in die Wirksamkeit des Vertrages gesetzt hat.
Ein bereits gebuchtes und nicht mehr kostenlos stornierbares Hotel muss also erstattet werden, nicht jedoch die Mehrkosten, die durch eine Ersatzreise entstehen.