Beiträge von Jimmythebob

    Re: Re: Christian Wulff ist neuer Bundespräsident


    Zitat

    Original geschrieben von Anja Terchova
    Da werden die Linken dan lieber noch Wulff als Gauck gewaehlt haben um es der SPD zu zeigen das man sich nicht verprellen laesst und kein Mehrheitsbeschaffer ist.


    Und um zu zeigen, dass sie die letzten sind, denen es um Inhalte geht. Wenn man irgendwo "mitmachen" würde, könnte man ja mit der eigenen beschränkten Klientel nicht mehr über "die da oben" meckern. Hauptsache dagegen, mehr will und kann die Linke nicht. :flop:

    Die Linke hat heute einmal mehr gezeigt, dass sie als reine Oppositionspartei ausgelegt ist und ihr an einem Politikwechsel in Wirklichkeit nicht gelegen ist.


    Heute hätte sie für einen wahren Paukenschlag sorgen können und damit höchstwahrscheinlich das Ende der angeblich so verhassten schwarz-gelben Regierung einleiten können.


    Stattdessen spielen sie einmal mehr den Held vom Erdbeerfeld und enthalten sich (was in Wirklichkeit natürlich eine Stimme für Wulff ist). Ich habe Null Verständnis für die Leute, die das populistische Geschwafel von Gysi und Co. Ernst nehmen.

    Zitat

    Original geschrieben von Printus
    Sonst wählen bildungsferne Schichten denjenigen zum Bundespräsidenten, der den größten Käse in der Bildzeitung oder dem Privatfernsehen verzapft. Nicht unbedingt das beste Aushängeschild, ein solcherart gewähltes Staatsoberhaupt.


    Da hast du Recht.


    Dass du als Linken-Sympathisant hier aber nicht die Parallele zu "deiner" Partei siehst, ist schade.

    Ganz genau. Wenn du den Schaden zahlst freut sich die Versicherung, weil sie dann nichts prüfen müssen und sich die Sache erledigt hat.


    Wenn du nicht zahlst gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder die Versicherung sieht dich nicht als Verursacher an und zahlt ebenfalls nicht, was natürlich das Risiko nach sich zieht, verklagt zu werden. Oder die Versicherung sieht dich als Verursacher an und zahlt den Schaden. Dies darf sie wie erläutert tun. Wenn du dann höhergestuft wirst bleibt dir nur die Möglichkeit zu behaupten, die Versicherung hätte pflichtwidrig gehandelt (also ihr Ermessen fehlerhaft ausgeübt) und dies evtl. gerichtlich feststellen zu lassen. Solltest du Recht bekommen wirst du natürlich nicht hochgestuft. Der Dritte hat mit all dem jedoch nichts zu tun.

    Nein, kann man nicht. Hier gilt eben die Besonderheit, dass die KFZ-Versicherung Anspruchsgegner des Geschädigten ist. Zahlt diese, so hat der Versicherungsnehmer mit der ganzen Sache nichts mehr am Hut.


    Wenn der Versicherungsnehmer meint, die Versicherung hätte ihre Regulierungsvollmacht pflichtwidrig ausgeführt, so kann dieser NUR gegen die Versicherung klagen, nicht gegen den Dritten!

    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude


    Ich habe auch nicht von irgendwelchen Anscheinsbeweisen gesprochen sondern von dem Dokument bei der Vertragswerkstatt, welches den Defekt sicher genau dokumentiert. Soviel zu den Beweisen...


    Sicher?


    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude


    Den Beweis hat ja ohnehin der Hersteller durch die Vertragswerkstatt erbracht... das ist ja wie gesagt, das glückliche an dem Fall...


    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    wer mich bezahlt, dem prüfe ich die ganze Sache auch noch komplett durch...


    Entgeltliche Rechtsberatung ohne Jurastudium? Nein Danke.

    Der springende Punkt ist aber, dass die Versicherung auf deine Einwände eingehen KANN, aber nicht MUSS.


    Deine 100%ige Überzeugung, dass die Versicherung nur in deinem Auftrag tätig wird und du als Versicherungsnehmer eine Zahlung "unterbinden" kannst, ist unter Verweis auf die zitierte Rechtslage falsch.

    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude


    Folglich kann man, wenn der Hersteller sogar nach eigener Prüfung einen Garantiefall einräumt davon ausgehen, dass das Gerät einen defekt aufweist, welcher erst recht durch das Gewährleistungrecht gedeckt ist.


    Nein, genau das kann man nicht. Der Erst-Recht-Schluss ist hier unzulässig! Die Gewährleistung steht nicht "über" der Garantie oder umgekehrt. Beides hat absolut nichts miteinander zu tun. Das Vorliegen eines Garantiefalls ist noch nicht einmal ein Anscheinsbeweis für das Vorliegen eines Gewährleistungsfalls.


    Zitat

    Original geschrieben von GlobalLude
    Ich habe die Erfahrung gemacht, dass man bei Händlern viel mehr Erfolg macht, wenn man Ihnen aufzeigt, dass man genügend Wege kennt um an sein Recht zu kommen.


    Vielleicht bei juristisch unbedarften Ebay-Händlern, die du mit Begriffen wie "Anfechtung" und "Geschäftsführung ohne Auftrag" beeindrucken kannst. Aber spätestens bei einem Unternehmer, der Ahnung von seinem Geschäft und der damit verbundenen Rechtslage hat, wirst du mit deinen Ausführungen nichts bewirken können.