-
Zitat
Original geschrieben von der.kleine.nick
Ich bin mir nicht sicher, ob die Auskunft von Fahrwerkaus so richtig ist.
Doch ist sie. Wenn man auf zwei unterschiedlichen Tickets bucht, trägt man das Risiko selber. Anders sieht es nur bei Pauschalreisen, bzw. mehreren Flügen auf einem Ticket aus.
-
Warum fliegst du nicht einfach?
One-way Flüge sind in den USA sehr günstig. SFO-LAX kosten im August z.B. nur 65€. Schau einfach mal bei Expedia vorbei.
-
Das Streichen des Balkons von außen gehört auch nicht zur vertragsgemäßen Nutzung einer Wohnung, die Ausübung des Unterlassungsanspruch gegenüber Werbeverteilern jedoch schon.
-
Infos dazu gibt es hier: https://www.lotto-hessen.de/c/gluecksspiralequota
Onlineteilnahme ist dort nicht möglich und die Gewinnwahrscheinlichkeit für die Sofortrente beträgt 1 : 5000000. :top:
-
Zitat
Original geschrieben von peeck
Na sicher dürfen die das bestimmen, wie alles was das äussere
der Wohnanlage betrifft.
So sicher ist das nicht. Der Mieter hat natürlich auch den Briefkasten gemietet und kann diesen daher, genauso wie die Wohnung, vertragsgemäß nutzen. Dazu gehört grundsätzlich auch, dass man Aufkleber anbringen darf. Etwas anderes müsste dann im Mietvertrag geregelt sein.
Zitat
Original geschrieben von peeck
Wenn es dem Mieter nicht passt, kann er sich ja was anderes suchen.
Tolles Argument.
Wenn's dem Vermieter nicht passt, kann er das Haus ja verkaufen. 
-
Wenn man aus der Türkei (non-Schengen) nach Deutschland kommt und umsteigt (Schengen), ist eine Sicherheitskontrolle ganz normal.
-
Zitat
Original geschrieben von frank_aus_wedau
Wenn 60% der Kaffee-Weltproduktion Robusta-Sorten sind
Wikipedia spricht lediglich von 30%, welche hauptsächlich in Spanien, Frankreich und Osteuropa getrunken werden.
-
Trotzdem müsste er sie dann ja erstmal vorstrecken.
-
Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist voll gültig (und eben unbefristet). Der TE muss also nichts unterschreiben, wenn er nicht will. Weder den (befristeten) Vertrag mit altem Datum, noch einen unbefristeten Vertrag mit neuem Datum.
Der Chef muss also erstmal überhaupt keinen Vertrag vorlegen. Das einzige schriftliche Dokument, auf das der TE Anspruch hat, wäre eine Auflistung über die Vertragsvereinbarungen nach dem Nachweisgesetz (NachwG).
-
Zitat
Original geschrieben von knocker
Der Arbeitsvertrag ist vom AG auf Mitte Mai datiert, wenige Tage vor dem Beginn der Tätigkeit als Festangestellter. Wenn ich das jetzt einfach unterschreibe, ist wieder alles im Lot aus der Sicht meines AG denke ich. Wie verhält es sich aber, wenn ich mit dem aktuellen Datum unterschreibe, dieses also handschriftlich neben meiner Unterschrift vermerke? Ist das mein gutes Recht?
Das kannst du machen, das ganze wäre dann juristisch ein Änderungsvertrag, der dazu führt, dass dein Arbeitsverhältnis wieder befristet ist. Zur Unterschrift zwingen kann der AG dich jedoch nicht. Auch kann man keine Fiktionen für die Vergangenheit vereinbaren.