Beiträge von Jimmythebob

    Der Vorteil bestimmte Lohnbestandteile nicht in den Vertrag zu schreiben besteht für den AG darin, dass es im Streitfall für den AN schwierig sein wird, diese Vereinbarung zu beweisen. Der AG beruft sich dann auf den schriftlichen Teil des Vertrages und du bist in der Beweispflicht.


    Was die Befristung angeht, hat hottek Recht. Ein Arbeitsverhältnis, dass ohne schriftliche Befristung beginnt, läuft unbefristet! Krasses Beispiel: Arbeitsbeginn ist Montag 8h, eine Befristung wurde bereits mündlich vereinbart, der Chef kommt mit dem Vertragstext jedoch erst in der Mittagspause zu dir und du unterschreibst nicht. Folge: Du hast einen unbefristeten Arbeitsvertrag, da die bloß mündliche Vereinbarung unwirksam ist.
    Das ganze ergibt sich aus §14 Abs. 4 TzBfG (Link).

    Naja, ein Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg ist nicht gerade geeignet als Beispiel für die allgemeine Rechtslage herzuhalten. Die im Arbeitsverhältnis geltenden besonderen Haftungsgrundsätze wurde in diesem Urteil nicht einmal erwähnt.


    Das Bundesarbeitsgericht hat in diesen Fällen schon anders entschieden:
    siehe hier: http://www.arbeitsrecht-fa.de/hefte_04/200410/02.pdf
    und zusammengefasst: Hier


    Wenn wir also nicht wissen, wie genau der Wortlaut des "Überlassungsvertrages" geregelt ist und welcher Grad der Fahrlässigkeit dir beim Unfall vorzuwerfen ist, lässt sich die Frage, ob du zahlen musst oder nicht, überhaupt nicht beantworten.

    Sag ihm doch einfach, dass du die Rechnung seiner Versicherung haben willst, damit du den Schaden bei deiner Berufshaftpflicht geltend machen kannst. Ob du überhaupt eine hast und diese zahlt, brauchst du ja nicht zu thematisieren. Wie ist denn der Unfall überhaupt zu Stande gekommen? Wie Printus schon richtig schrieb, haftet man als Arbeitnehmer zu 100% nur bei grober Fahrlässigkeit. Das hängt damit zusammen, dass der AG dir ja durch die Fahrten ein gewisses Risiko aufbürgt, das du ohne die Stelle nicht hättest. Wenn etwas passiert, haftet er daher bei einfacher und mittlerer Fahrlässigkeit mit.

    Nach einem Gutachten von Paul Kirchhof, der immerhin 12 Jahre Richter am BVerfG war, soll die neue Regelung verfassungsmäßig sein.
    Kernargument ist, dass jeder vom unabhängigen Rundfunk profitiert, egal ob er ihn empfängt oder nicht.


    Außerdem darf man nicht vergessen, dass der Staat von Verfassungswegen dazu verpflichtet ist, einen unabhängigen Rundfunk zu garantieren. Dazu gehört nunmal auch die unabhängige Finanzierung (also eben nicht durch Steuern, die prinzipiell jederzeit und ohne Zustimmung der Medienanstalten abgeschafft werden können).


    Wie diese unabhängige Finanzierung organisiert ist, unterliegt grundsätzlich dem Gusto des Gesetzgebers.
    In anderen Ländern ist dies schon lange so wie jetzt auch in Deutschland geregelt, so verrückt und exotisch sind diese Überlegungen also nicht.

    Das hast du bestimmt falsch in Erinnerung. Dass es auf die konkrete Nutzung ankommt, war schon immer der Fall.
    Ist ja auch logisch. Sonst hätte z.B. ein Selbstständiger , der ein Taschenbuch für den Urlaub bei Amazon kauft, niemals ein Widerrufsrecht.

    Zitat

    Original geschrieben von horstie
    Dann gibt es die Möglichkeit, die Freund zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern und darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Bestellung um eine Testbestellung gehandelt hat, um Beweise zu sichern etc.


    ... was allerdings nichts an der Wirksamkeit des Kaufvertrages ändert.