Beiträge von Jimmythebob

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    Original geschrieben von m4ddy
    Sorry, das ist Quark. Du bekommst 5%-Punkte über Basiszinssatz für die Zeit zwischen Rechtshängigkeit oder vorherigem Verzug und Tag des Urteils. Selbstredend bekommst du keine Zinsen wenn du 30 Jahre wartest mit der Vollstreckung für diesen Zeitraum!


    Natürlich doch, der Schuldner befindet sich bis zur vollständigen Zahlung in Verzug und muss Verzugszinsen zahlen. Fallen nennenswerte Zinsen an, beantragt der Gläubiger einfach einen neuen Mahnbescheid mit den Zinsen als Hauptforderung.

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    Original geschrieben von mak1991
    Du kannst über meine Rechtschreibung herausfinden aus welchen Milieu ich komme ? Nur weil du keine ... um das was du denkst auszusprechen, heißt es nicht das andere es nicht tun. Das könnte ich sogar jetzt als Verleumdung sehen und dadurch eine Anzeige nach §187 STGB. So wärst du jetzt in meiner Situation hättest du mich sicherlich angezeigt, doch es ist in diesem ''Milieu'' nicht üblich Leute anzuzeigen.


    Mach dich doch nicht lächerlich. Hast du keine Leute, die du noch verprügeln musst? :D

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    Original geschrieben von Superlug
    Sorry für OT: Aber gibt´s dafür eine logische Erklärung?


    Das kann man so pauschal nicht sagen. LH und Turkish Airlines fliegen bspw. zu ganz normalen Zeiten in die Türkei (ab FRA: 9:10; 13:05 (LH), bzw. 7:25; 11:45; 15:10; 18:00; usw (TK)). Am Beispiel Istanbul.


    In die klassischen Urlaubsgebiete fliegen sie aber nicht non-stop, das wird nur von den üblichen Ferienfliegern (Condor, Air Berlin, Tui, etc.) angeboten, die eine Vielzahl ihrer Plätze an Pauschurlauber abgeben. Da zählt eben meist der Preis und Flüge an den absoluten Tagesrandzeiten sind eben billiger als zur Rush-Hour, wenn die Geschäftsleute hinzukommen.

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    Original geschrieben von mak1991
    ich meinte mit dem hingehen nichts anderes als ihn zu schlagen ^^ Egal rechtlich gesehenm wird nichts passieren. Mein vater hatte das mal mit 800 euro hat nichts wieder bekommen.


    Aber sonst geht's noch? Deine Rechtschreibung lässt ja leider darauf schließen, aus welchen Milieu du kommst, da sollte diese Einstellung ja nicht verwundern. So etwas dann aber noch öffentlich zu schreiben, ist nochmal eine ganz andere Kategorie an Dummheit.

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    Original geschrieben von mak1991
    geh hin.


    Oder ich gehj für dich hin nehme nur 50 Euro und hol dir dein Geld wieder wenn du dich nicht traust.



    § 126 StGB
    Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
    5. einen Raub oder eine räuberische Erpressung
    androht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Kommst du jetzt auch ins Gefängnis? Spezialpräventiv wäre das jedenfalls sinnvoll. :cool:

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    Original geschrieben von schmidt3


    Ganz unbestreitbar ist jedoch eine spezialprävantive Wirkung von Strafen: Ein Krimineller, der für seine Taten ins Gefängnis wandert kann der Gesellschaft zumindest während dieser Zeit keinen Schaden mehr zufügen.


    Welch Erkenntnis. Aber vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und das hast du auch schonmal gehört, oder? Im Übrigen ist Spezialprävention nur ein (kleiner) Teil von Strafzwecken.