Beiträge von Jimmythebob

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    *grusel*
    Das Blatt ist aber nun wirklich nicht verdächtig, ordentlichen und sauberen Journalismus abzuliefern.


    Danach war ja auch nicht gefragt. :)


    Im Gegenteil, die Artikel von SPON, etc. wurden ausdrücklich als "zu lang" bemängelt.
    Da hilft dann wirklich nur noch BILD...


    Oder jeweils um Ganz Radio hören. Nachrichten als Hörbuch sozusagen, da muss man noch nichtmal mehr lesen. Allerdings gibt's dann auch keine Bilder mehr. Dafür empfehle ich dann die RTL2-News am Abend, oder einfach N24 ohne Ton nebenher laufen lassen. :D

    Der Text hört sich doch gut an. Welchen Betrag du zu einem schnellen Auszug haben willst, musst du dir einfach mal überlegen. Bedenke aber, dass ein professionell durchgeführte Umzug sehr teuer ist, die neue Wohnung u.U. noch renoviert werden muss, ein oder zwei Urlaubstage draufgehen, usw. 2000€ halte ich in Anbetracht dessen ehrlich gesagt schon für etwas wenig.


    PS: die Zeit bis zur Eigentümeränderung im Grundbuch würde ich nicht überschätzen. Jemand in der Familie hat kürzlich ein Haus geerbt. Er ist dann einfach mit dem Testament zum Nachlassgericht und 10 Minuten später zum Grundbuchamt, dass gleich nebenan war. Keine Woche später hatte er eine Kopie des geänderten Grundbuchs im Briefkasten...

    Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Der vollstreckbare Titel liegt aber schon lange vor.
    Die Frage ist jetzt wie das weitere Vorgehen zu erfolgen hat..


    Na, einen Gerichtsvollzieher beauftragen natürlich. Dem teilst du dann all Infos mit, die du hast.


    Einfach beim Arbeitgeber anrufen und ihn bitten, künftig alle Beträge oberhalb der Freigrenze direkt auf dein Konto zu überweisen funzt leider nicht. ;)

    Zitat

    Original geschrieben von conzi
    Ich habe eine aktuelle Freigrenze von ~985 Eur gefunden - noch aktuell?
    Ist das brutto oder netto?


    Schau mal in § 850c ZPO, da stehen die Pfändungsgrenzen drin.


    Grundfreibetrag ist 930€ monatlich (natürlich netto). Hinzu kommen aber noch weitere Freibeträge für Ehefrau, Kinder, etc..


    Ein Verheirateter mir zwei Kindern hat z.B. einen Freibetrag von 1670€.


    Du schriebst aber, dass der Vermieter, egal ob alt oder neu, auf jeden Fall mit Dreimonatsfrist kündigen dürfe. Das stimmt so eben nicht. Wenn überhaupt, darf hier nur der neue Eigentümer kündigen, und das auch nur, wenn der Eigenbedarf wirklich besteht und er zudem die formellen Bestimmungen der Kündigung beachtet.

    Zitat

    Original geschrieben von Gunn


    Aber wo ist denn das Problem, dass der Vermieter (egal ob alt oder neu) eben mit 3 Monaten Frist kündigt.
    Er darf das ja. Ist ja sein Recht. Also warum aufregen?


    Nein, er darf das eben nicht. Als Vermieter darf man nicht je nach Laune seinen Mietern kündigen, sondern nur bei berechtigtem Interesse (z.B. Eigenbedarf).

    Zitat

    Original geschrieben von yox
    Sagt mal, warum sagt eine männliche Computerstimme immer den Anrufernamen ?!? Obwohl ich nichts eingestellt habe, ausser ein Foto zum Kontakt hinzugefügt.


    Hast du hier mal kontrolliert?:


    Menü - System - Einstellungen - Allgemein - Personalisieren - Töne -


    Anrufernamen ansagen : ein oder aus

    Das prüft die Bank jeweils im Einzelfall, ob die Lastschrift o.ä. zurückgeht oder die Karte bei Barabhebungen gesperrt wird, wenn man über den vereinbarten Dispo kommt. Da der TE ja kreditwürdig zu sein scheint, wird da kaum eine Rückbuchung stattfinden und sich die Bank eher über die noch höheren Zinsen freuen.
    Freiwillig den Dispo niedrig zu halten ist also grob unsinnig.
    ;)