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Original geschrieben von GeizigerHund
Edit: Dauerposter, das heißt also, ich kann durchaus auch nur Teilmengen zurückschicken, diese müssen jedoch einen Warenwert von 40 EUR oder mehr haben, damit ich einen Anspruch auf Rückerstattung des Portos habe?
Ja. Das ganze ist übrigens auch im Gesetz nachzulesen (§§ 355 - 361 BGB).
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Original geschrieben von big_daddy2008
1. Du gibst es Ihm mit der Keule und kommst mit Anwalt usw.
Ich denke nicht das sowas vor Gericht gehen wird-> streitwert zu klein usw.
Man kann auch wegen 1 Cent vor Gericht ziehen. Einen "Mindestwert" gibt es nicht. Allerdings muss man sich dann nicht wundern, wenn der Richter not amused ist. 
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North and South kenn ich auch noch, allerdings nur vom Amiga. Sicher, dass es das schon auf dem C64 gab?? Micro Machines gab's auch nur auf dem Amiga, soweit ich weiss.
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Original geschrieben von HansMustermann
kann aktuell jemand was darüber berichten?
Wenn schon vor 7 (!) Jahren die Netzabdeckung im Saarland gut war, wird es jetzt wohl nicht viel anders sein... :confused:
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Ich hab auch DSL 8000 und bei mir kommen 8892 kbps / 444 kbps an. Damit bin ich natürlich sehr zufrieden.
Ruf doch mal bei der Hotline an und lass die Leitung überprüfen. Wenn nicht mehr drin ist, geht's halt nicht, aber dann musst du natürlich auch nicht für 8000 zahlen. Du wirst dann kostenlos runtergestuft (kostet sonst 29€). Oder du behältst immerhin die 6000 und handelst eine Gutschrift aus. :top:
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Beim E71 kann man BT durch langes drücken der *-Taste im Standby aktivieren.
Geht das beim N97 nicht?
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Hat eigentlich schon jemand den Scheck für den Rheinischen Merkur bekommen? Hat das alles geklappt wie versprochen?
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Hast du mal im Router-Menü nachgeschaut, welche Geschwindigkeit ankommt? Die Speedtests im Internet sind in der Tat nicht sehr aussagekräftig, da ja auch ein Fehler zwischen Router und PC vorliegen kann.
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Was hindert dich daran, denen die nötigen Informationen zu geben??
Um das Problem zu analysieren, sind eben ein paar konkrete Angaben nötig. "Hilfe, mein Internet geht nicht" reicht eben nicht aus.
Eine rechtliche Pflicht, eine Störungsmeldung entgegenzunehmen gibt es nicht. Daher natürlich erst Recht keine Pflicht diese nach deinem Ermessen zu bearbeiten. Im Gegenteil, zum vertragsgemäßen Verhalten deinerseits gehört es, dem Vertragspartner ein reibungsloses Erbringen der Leistung zu ermöglichen. Das geht nunmal nicht, wenn du nicht kooperativ bist.
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