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Kein Problem. Das nächste mal einfach wieder nach dem Silbertablett fragen. Eigeninitiative wird ja völlig überbewertet. ![]()
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Kein Problem. Das nächste mal einfach wieder nach dem Silbertablett fragen. Eigeninitiative wird ja völlig überbewertet. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von pettopaul
Nach dem Gesetz Cinemaxx vielleicht nicht, nach dem deutschen Gesetz allerdings schon. Das sollten die Kerle mal bei mir probieren...
Wie kommst du denn darauf? Bringst du beim Restaurantbesuch auch deinen eigenen Teebeutel mit und bestellt nur heißes Wasser? ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Zappu
Die Suche ergab keine Treffer
Die Bedienungsanleitung aber: S. 30! ![]()
ZitatOriginal geschrieben von Martin Kissel
Ja, man kann bei einer laufenden Finanzierung durch Einzahlung höherer Beträge die Restlaufzeit verkürzen.
ZitatOriginal geschrieben von tribun72
Geht nicht. Man kann nur den Restbetrag einzahlen und die Ratenzahlung komplett beenden. Höhere Anzahlungen oder zwischendurch was einzahlen ist nicht möglich.
Wer hat den nun Recht? :confused:
ZitatOriginal geschrieben von telemach
Hab gestern mal bei denen angerufen [der Polizei] und gefragt ob ich das jetzt der Polizei melden soll oder dem Ordnungsamt. Der meinte ganz klar Ordnungsamt [...]
ZitatOriginal geschrieben von sin-4711
Mein Gott, ruf einfach bei der Polizei an und die werden dir erklären, was zu tun ist. Wenn dir das zu kompliziert erscheint und du lieber Stunden vorm Rechner im Netz auf Anwort wartest, die dir am liebsten erscheint, dann ist dir nicht mehr zu helfen.
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Spätestens mit Ablauf der Frist der ersten Mahnung bist du in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt ist die Geldforderung zu verzinsen und du wirst ersatzpflichtig für den Schaden, der dem Gläubiger durch deine Nichtleistung entsteht. Zu diesem Schaden gehören auch die Kosten der Rechtsverfolgung.
Jetzt müsste man Wissen, welche Kosten der RA genau geltend macht, da er sich hierbei an das RechtsanwaltsgebührenG (RVG) halten muss.
Du könntest höchstens in den Versicherungsbedingungen deiner KK nachschauen, ob sie die Erstattung an dich nicht früher hätten vornehmen müssen, dann wäre auch sie schadensersatzpflichtig.
Eine weitere Möglichkeit wäre, das Gespräch mit der Rechnungsstelle als Zahlungsaufschub zu werten, nämlich dann, wenn dir zugesagt wurde, mit der weiteren Rechtsverfolgung zu warten, bis du das Geld einen Tag später überwiesen hättest. Aber dafür wärst wiederum du in der Beweispflicht, was bei einem Telefongespräch praktisch unmöglich ist.
Also wirst du leider zahlen müssen.
Wenn ich mir noch einen Tipp erlauben darf: suche beim nächsten Mal das Gespräch mit dem Arzt und bitte ihn um eine längere Zahlungsfrist, bist du das Geld von der Versicherung erhalten hast. Das ist i.d.R. kein Problem. Oder denke über einen Versicherungswechsel nach, wenn dieses lange "Prüfen" der Versicherung System hat.
Wer sagt denn, dass ab 1.6. keine Videos mehr in der Mediathek sein dürfen? Habt ihr das Eingangsposting gelesen?
Also, die Geburtstage in den S60-Kontakten tauchen nach der Synchronisation mit Outlook definitiv dort im Kalender auf. Nach einer erneuten Synchronisation sind sie dann auch im S60-Kalender.
Sollte das bei einzelnen nicht der Fall sein, stimmt irgendwas an den Einstellungen nicht.
ZitatOriginal geschrieben von easymail
kannst du mir evtl. etwas mehr Infos zu schicken? zb. Wo genau es ist?
Posting von fahrsfahrwerkaus nochmal ganz in Ruhe lesen. Sollten dann noch Fragen sein, nochmal posten.