Beiträge von Jimmythebob

    Zitat

    Original geschrieben von diger
    Das Wort Umtausch ist rechtlich in dem Zusammenhang ziemlich genau definiert. Und da hier kein Mangel vorgelegen hat und auch Dein zitierter Paragraph hier nicht greift, war die Geldrückgabe von MM reine Kulanz.


    Leider falsch. Das Wort "Umtausch" ist nirgendwo gesetzlich geregelt. Und natürlich greift hier § 305c BGB, warum auch nicht? :confused:


    Ich habe übrigens selber bereits Ware anstandslos gegen Geld umgetauscht; MM versteht daher das Umtauschrecht so wie ich und die meisten Menschen in unserem Sprachraum. Nur wenn es für sie unangenehm wird, wird da gerne mal drüber hinweg gesehen.

    Wie ich bereits versucht habe zu erklären, tausche ich ja auch Geld gegen Ware. Also ist nach allgemeinem Sprachgebrauch bei Umtausch eben die Rückgängigmachung dieses Tauschs gemeint.
    Es bringt aber auch nichts, über die genaue Bedeutung zu streiten, allein dass wir das tun, zeigt, dass ein Fall von § 305c BGB vorliegt: MM muss das Geld zurückgeben!

    Also, bei meinem Media Markt steht dick und fett:


    Umtauschservice


    Geben Sie uns einfach den Media Markt Artikel innerhalb von 14 Tagen zurück. Wir tauschen ihn auf der Stelle für sie um.
    Ohne wenn und aber.


    Das bedeutet für mich, ich bekomme mein Geld zurück, ohne wenn und aber! Schließlich habe ich ursprünglich Geld gegen Ware "getauscht", dies wird nun rückgängig gemacht.
    Zudem macht es wenig Sinn, dass wenn ich ein Produkt zurückgebe, weil es mir nicht gefällt, das gleiche erneut bekomme.
    Selbst wenn MM es anders meinen sollte (Eierkocher bei nicht-gefallen gegen Kaffeemaschiene tauschen), gehen Zweifel bei der Auslegung zu Lasten Media Markts (§ 305c Abs. 2 BGB).


    Von daher hat das ganze Verhalten nichts mit Kulanz zu tun!

    Langsam artet das hier ja in kostenlose Rechtsberatung aus, die gibt's aber nur beim Anwalt (natürlich nicht kostenlos :D ).


    Das Schreiben ist gut formuliert, leider ist die Frist aber unangemessen (zwei Tage zwischen Kauf und Abholung eines KFZ ist definitiv zu kurz). Also, um auf der sicheren Seite zu sein nochmal eine angemessene Frist setzen und dann das Auto nochmal bei Ebay reinsetzen.


    edit:

    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Aber wer ersetzt dann den Schaden der mir durch die zusätzliche Arbeit wie Briefe schreiben, 5 Wochen Wartezeit, Wiedereinstellen, etc entsteht?


    Keiner, das ist der Preis, den man zahlt, wenn man am Wirtschaftsleben teilnehmen möchte.

    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    Außerdem hat er ja einen Kaufvertrag abgeschlossen, so einfach kann er doch nicht daraus kommen,- selbst wenn ich vom Kaufvertrag zurücktrete, so kann das für ihn ja nicht bedeuten das er ungeschoren davon kommt, wenn ich das Auto ohne Verlust an jemand Anderes verkaufe?


    Doch, genau das bedeutet das. Wenn dir kein (materieller) Schaden entsteht, gibt es keinen Grund ihn für irgendwas haftbar zu machen. So ist das leider. :flop:

    Zitat

    Original geschrieben von OnRoP
    das ich bei 14° mit ner Bronchitis im guten Glauben Auto geschraubt hab nehme ich persönlich.


    Und genau das sollte man im Geschäftsleben nie. ;)
    Sei froh, dass du das Auto noch hast und die Ware nicht weg ist und du auf Zahlung wartest.
    Die Arbeitszeit am Auto wirst du ohnehin nicht als Schaden geltend machen können (es sei denn, du bist KFZ- Mechaniker). Nochmal: nur der tatsächliche Schaden ist relevant!


    Beispiel: Auto für 900€ verkauft plus 100€ Zahnriemen gleich 1000€. Beim zweiten Verkauf erhälst du 950€. Dann beträgt dein Schaden nur 50€.

    OnRoP: Immer langsam. Vom Kaufvertrag kannst du nur zurücktreten, wenn die Frist abgelaufen ist, nicht vorher.


    Die Klausel ist unwirksam, weil man (grob gesagt) per AGB keinen pauschalen Schadensersatz verlangen darf (§ lesen). Dass der Käufer der Klausel zugestimmt hat, ist unerheblich.


    Mach es so, wie Bino-Man geschrieben hat, das ist am vernünftigsten. Setze den Wagen nochmal rein und schaue dann, ob dir überhaupt ein Schaden entsteht (wenn das Auto für einen höheren Preis verkauft wird, ist das nicht der Fall). Wenn es sich dann lohnt, und deine Fristsetzung und der Rücktritt wirksam sind (dann lässt sich ohne Kenntnis deiner Schreiben nicht sagen), kannst du ohne Anwalt einen Mahnbescheid beantragen und das Geld dann eintreiben lassen, wenn der Käufer dem MB nicht widerspricht. Das kostet dich aber wieder Geld, das zu vorstrecken musst und wenn du Pech hast, gibt's beim Käufer nichts zu holen.


    Das ganze ist natürlich sehr ärgerlich, aber du ersparst dir meiner Meinung nach noch mehr Ärger und vor allem Kosten, wenn du das Auto an jemand anders verkaufst und schaust, ob sich für 50€ oder 100€ der ganze Aufwand überhaupt lohnt.

    Danke für die Antworten. Das Problem liegt nicht an einem Virus oder falschen Router-/Browser-Einstellungen, sondern offenbar an irgendwelchen Schwierigkeiten bei Telefonica. Betroffen sind auch nicht alle Kunden, sondern nur solche in bestimmten Gebieten (Hauptsächlich wohl Gießen/ Marburg).


    Im Internet gibt es mehrere aktuelle Berichte, wonach nicht nur O2, sondern auch viele 1&1 Kunden betroffen sind:


    www.forum.chip.de


    www.ip-phone-forum.de


    www.tomshardware.com


    www.board.gulli.com


    O2 schiebt das Problem auf Microsoft, obwohl die Seiten von sämtlichen anderen Anschlüssen und per UMTS problemlos zu erreichen sind.
    Da hilft wohl nur abwarten...

    Frist zur Zahlung und Abholung setzen. 10 Werktage müssten reichen und das Ganze natürlich als Einschreiben.


    Danach kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, eine weitere Fristsetzung ist nicht nötig.


    edit: Die 30% Klausel ist nach § 309 Nr. 5b BGB unwirksam; du kannst nur einen tatsächlichen Schaden geltend machen.

    Zitat

    Original geschrieben von MeltingSnowman


    Geht hier nur um den Fehler, den selbst Nicht-Journalistik-Studenten noch in der Orientierungswoche zum 1. Semester eingebleut bekommen: Wikipedia als Quelle geht gar nicht... :rolleyes:-


    [OT]Dazu gab es heute einen interessanten Artikel in der Süddeutschen (Klick).


    Quintessenz: Die Aussage 'Wikipedia als Quelle geht gar nicht' könne nur von jemandem stammen, der zwischen Brockhaus und "Was ist was" aufgewachsen sei und sei heutzutage überholt. Die Frage sei nicht mehr, ob Wikipedia funktioniere, sondern warum.
    Lehrer und Professoren sollten sich lieber Gedanken darüber machen, wie sie quellenkritische Fertigkeiten auch in der digitalen Ära vermitteln können, anstatt Online-Quellen scheinheilig (weil sie Wikipedia selber nutzen, um sich zu informieren) zu verteufeln.[/OT]