ZitatOriginal geschrieben von diger
Das Wort Umtausch ist rechtlich in dem Zusammenhang ziemlich genau definiert. Und da hier kein Mangel vorgelegen hat und auch Dein zitierter Paragraph hier nicht greift, war die Geldrückgabe von MM reine Kulanz.
Leider falsch. Das Wort "Umtausch" ist nirgendwo gesetzlich geregelt. Und natürlich greift hier § 305c BGB, warum auch nicht? :confused:
Ich habe übrigens selber bereits Ware anstandslos gegen Geld umgetauscht; MM versteht daher das Umtauschrecht so wie ich und die meisten Menschen in unserem Sprachraum. Nur wenn es für sie unangenehm wird, wird da gerne mal drüber hinweg gesehen.