Beiträge von Jimmythebob

    Eigentum kann man nur an Sachen haben, nicht an Filmen in einer virtuellen Videothek.


    Die GEZ ist eine Zwangsgebühr, die der Staat erhebt und an die öff. rechtlichen Anstalten weiterleiten. Damit darf aber aus verfassungsrechtlichen Gründen eben nur die Grundversorgung gewährleistet werden. Alles auf ewige Zeiten online zu stellen ist aber nunmal mehr als die reine Grundversorgung.

    Agb im Kaufhaus? Selbst wenn es dort welche geben sollte, feht es mit Sicherheit an der wirksamen Einbeziehung. Lies dir einfach mal die §305ff BGB durch. Aber das wird ohnehin zur Spekulatuan. Bitte keine Sachverhaltsquetsche. :)


    Erstes Semester Jura?
    Es steht noch nichtmal fest, um welche Art von Vertrag es sich handelt. Der Verweis auf §433 II hilft also nicht weiter. Die Erklärung zu den "zwei übereinstimmenden Willenserklärungen" macht sich zwar in der Zwischenprüfungsklausur gut, im echten Leben wirkt das hingegen etwas albern.
    Ein Eigentumsvorbehalt muss zudem vereinbart sein, das ist bei Geschäften des täglichen Lebens fast nie der Fall.

    Zitat

    Original geschrieben von ballibo
    Da ALLE GSM Gespräche IMMER mit maximal möglicher Sendeleistung begonnen werden, wird der ermittelte SAR Wert am Anfang JEDES Gespräches erreicht.


    Bitte immer freundlich bleiben.
    Hast du eine Quelle für dein Statement?


    Ich habe dazu das gefunden:


    Wenn das UMTS-Netz in Kenntnis gesetzt wird, dass ein Teilnehmer einen Dienst in Anspruch nehmen will, so wird als erstes die „Open Loop Regulierung“ durchgeführt, um mit möglichst geringer Leistung Daten austauschen zu können und damit auch möglichst wenig Störpegel für andere Teilnehmer zu erzeugen. Dazu wird zuerst die Sendekanalqualität zur Bodenstation vom Handy abgeschätzt, was durch Auswertung eines Pilotsignals (CPICH – Common Pilot CHannel) erfolgt, das von jeder Bodenstation ausgestrahlt wird. Das Handy unternimmt jetzt mit der so abgeschätzten Leistung einen ersten Sendeversuch über den PRACH-Kanal (Physical Random Access Channel) zur Bodenstation, der dazu dient dem Netz bekannt zu geben, dass man einen Dienst beanspruchen will. Das Handy wartet jetzt eine gewisse Zeit. Kommt kein Antwortsignal von der Bodenstation, so erhöht das Handy die Sendeleistung und übermittelt noch einmal die selbe Anfrage. Das geht solange (im Bild unten n mal), bis die Bodenstation antwortet, wodurch der momentan korrekte Leistungspegel ermittelt ist.
    Der „Open Loop“-Regelkreis [...] dient nur zur Initialisierung, damit hier nicht mit zu viel Leistung gesendet wird, wodurch für andere Teilnehmer zu große Störüberlagerungen erzeugt werden würden.


    Die Sendeleistung beginnt also nicht etwa auf dem Maximum, sondern auf der, durch die Schätzung errechneten, kleinstmöglichen Sendeleistung und erhöht sich dann nur bei Bedarf.


    Ist das falsch? Oder bezieht sich deine Aussage ausschließlich auf GSM, so dass zumindest im UMTS-Netz Wildsaus Beitrag korrekt ist?

    Dazu wird es keine Quelle geben. Das sind alles nur Vermutungen der bunten Presse. Niemand hat Einsicht in die Verträge und weiß erstens, was ein Job (z.B. Katjeswerbung) genau bringt und zweitens, wie viel davon an Pro7, die Klum oder sonstwen abgehen.

    Das ist doch Haarspalterei.
    Fakt ist, es wurde ein Kaufvertrag (o.ä.) zu 91€ eingegangen. Diesen Vertrag hat der Kunde bisher nicht erfüllt.
    Wenn der Restbetrag nun abgebucht wird und der Kunde diesen zurückgehen lässt, verletzt er seine Pflicht zur Zahlung und ist für jeden Schaden ersatzpflichtig. Das man nicht merkt, dass nur 0,91€ statt 91€ abgebucht werden und dann auch noch aus Naivität ("er kann es ja theoretisch nicht wissen...") den Restbetrag zurückgehen lässt, ist fernab jeder Lebenserfahrung und mit gewissem Vorsatz schon nah dran an strafbarem Verhalten.
    Die Unschuldsvermutung gibt es zudem nur im Strafrecht.


    edit: Mein Posting bezieht sich natürlich auf Murmelchen. Dauerposter kam dazwischen. ;)

    Der Kunde ist in der Beweispflicht, dass er bezahlt hat, nicht der Verkäufer.


    Zudem gibt es eine Schadensminderungspflicht. Wenn der Verkäufer also ein zweites mal abbucht, um nach einem offensichtlichen Fehler die berechtigte Forderung abzubuchen, kann der Kunde nicht einfach zurückbuchen und damit noch größere Kosten verursachen.

    Wie kann man so naiv an die Sache rangehen? Wenn es so einfach wäre (Miete gleich Rate), wäre doch jeder bereits mehrfacher Hauseigentümer!


    Was machst du denn, wenn dein Freund, der aus reiner Gefälligkeit für dich arbeitet, einen groben Fehler begeht, der erst auffällt, wenn es schon zu spät ist? Glaube kaum, dass er die gleiche Haftpflicht hat wie ein ordentlicher Handwerksbetrieb. Dann ist dein Haus unbewohnbar und dein Geld gleich mit weg. Von einem polnischen Arbeiter mit englischer Limited und einem Stammkapital von 5€ mal ganz zu schweigen...

    Zitat

    Original geschrieben von E71_anfaenger
    Das ist doch ne ernst gemeinte Frage.


    Ausser in diesem Forum machen sich darüber gerade viele Gedanken. Verstehe nicht warum keiner hier im Forum?


    Das hier ist eben ein Technik- und kein Esoterikforum. Es gibt keine Beweise, dass Handystrahlung auch nur den geringsten negativen Effekt auf die Gesundheit hat. Daher interessiert mich der SAR- Wert nicht die Bohne.


    Und jetzt bitte keine SAR- Disskussion, die gibt es auch bei TT schon zu genüge. Wenn dich das interessiert, benutz die Suche.