Das einzige was mich reizt sind selbsternannte Hobbyjuristen, die durch ihr gefährliches Halbwissen die Leute verunsichern und dazu noch fragwürdige Tipps abgeben. Ich weiß nicht wie du darauf kommst, dass man generell "davon ausgehen kann, dass Verbraucher besonders geschützt werden" oder dass man gar nur die marktüblichen Preise zu zahlen habe. Beides ist nicht der Fall.
Wie gesagt, schön ist das ganze nicht, aber überlass die Anwendung der Gesetze doch bitte den Leuten, die etwas davon verstehen.
Und jetzt BTT.
Beiträge von Jimmythebob
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Original geschrieben von saintsimon
Nix Vertragsbestandteil.Doch Vertragsbestandteil.
Die Vorwahl 032 gab es bei Abschluss deines Vertrages noch nicht, sie kann also logischerweise nicht tariflich geregelt gewesen sein. Als sie dann im August 2005 eingeführt wurde, hat E-Plus sich entschieden, diese mit Betrag X zu bepreisen. Rufst du nun diese Nummer an, stimmst du dem Angebot von E+ konkludent zu und verpflichtest dich zur Zahlung.Das E+, wie wahrscheinlich jeder Netzbetreiber, diese regulatorische Lücke schamlos ausnutzt, ist klar. Dies ändert aber nichts daran, dass das beschriebene Vorgehen rechtmäßig ist.
Mit meinem Schreiben wollte ich in erster Linie auch der hanebüchenen Behauptung entgegentreten, dass der Verbraucher immer nur das zu zahlen habe, was "marktüblich" ist. Das ist natürlich Quatsch. Wenn mein Wirt im die Ecke für ein Pils 0,2l 5€ nimmt, kann ich auch nicht nur 1,80€ zahlen, mit dem Hinweis, dass alle anderen Kneipen diesen Preis erheben.
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Ich gehe davon aus, dass ein klassischer ISDN-Anschluss der Telekom vorhanden ist. Damit ist der Router aber überfordert, da er zwar zwei analoge Steckplätze hat, aber nur eine Festnetznummer (die keine VOIP Nummer ist) verwalten kann.
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Original geschrieben von qwqw
Man koennte natuerlich seine Rechtschutzversicherung drauf ansetzen. Denn der Verbraucher muss nicht alle Preise im Kopf haben, sondern braucht nur vom Marktueblichen auszugehen . Und wenn man vorher nur mit solomo oder der Telekom telefoniert hat, ist mehr als das sechsfache des Preises vielleicht nicht ganz marktueblich...Und woher hast du diese juristische Weisheit? Die Tarifliste ist Vertragsbestandteil und daher ist diese maßgeblich und nicht irgendwelche angeblichen "Marktüblichkeiten". Eine Obergrenze könnte höchstens durch die Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) herbeigeführt werden, davon sind wir hier aber meilenweit entfernt.
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Original geschrieben von TheCapture
also ich hab da mal das acer extensa 563oez 422g16 (lx.edbof.026) rausgesucht. Guenstiger.de-preis liegt bei 375. Abzüglich 25% macht das 281.75€ .. Wenn du es um den preis rum anbieten könntest, wärs genial.Seine 25% beziehen sich ja nur auf die UVP. Wahrscheinlich ist da der günstiger.de Preis schon drunter...

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Ja, wird anteilig berechnet, wobei M und L ja Flats sind, da ist es dann egal. Beim S sind das dann 1MB pro Tag.
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Re: Spuren nach Reperatur
ZitatOriginal geschrieben von 08a_a
Es sind auch noch andere unerklärliche Spuren, so daß ich vermute, daß es sich nicht um das eingeschickte Gerät handelt.
Kannst du das nicht durch die IMEI- Nummer überprüfen?
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Auf die Eumex kannst du genau so zugreifen, wie auf den Router. Entweder per USB und/oder LAN. Einfach mal in die Anleitung schauen. Dann werden beide Telefone in diese gesteckt; der Speedport fungiert dann nur noch als Modem.
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Ladt dir mal bei der Telekom die BDA herunter, die findet sich recht leicht. Dort ist dann beschrieben, wie du dich mit Hilfe eines PCs in den Router einloggen kannst. In der dortigen Maske kannst du dann die Telefonnummern für die jeweiligen Steckplätze eintragen und einstellen, wann welches Telefon klingeln soll, etc.
Ist eigentlich ganz einfach.edit: HIER gibt es die Anleitung. Nachdem das etwas überflogen habe, komme ich zu dem Ergebnis, dass das W501v nur eine VOIP- Telefonanlage ist. Es kann also nicht mehrere analoge Telefone gleichzeitig verwalten (nur unter einer Nummer). Du bräuchtest also noch eine Telefonanlage, die du vor unter hinter dem Speedport verwendest.
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Original geschrieben von Dunken
Da Du ja in der Lage bist klar zu denken und nicht falsch zu handeln, ist der Gang zu einem Psychologen unnötig. Meiner Meinung nach.Sonst wärst Du ja schon lange von der besagten Brücke gesprungen.
Oh Mann, genau das meine ich mit Ratschlägen von Hobby-Psychologen.
Weil er noch denken kann und sich nicht umgebracht hat, muss er nicht zum Psychologen. Ja ne, is klar.
Also müssen nur solche Leute psychologischen Rat einholen, die sich bereits vor den Zug geworfen haben?Merke: jeder geht mit bestimmten Lebenssituationen und Gefühlen anders um. Manche lenken sich eben durch Sport, etc. gut ab und sind in der Lage, den Kummer zu vergessen. Andere schaffen das eben nicht und steigern sich in eine Situation, in der es eben nur noch den Ausweg über professionelle Hilfe gibt. Solchen Leuten dann zu raten, sich ein Buch zu kaufen oder ne Runde joggen zu gehen ist nicht nur viel zu kurz gedacht, sondern schon grob fahrlässig. :flop: