Beiträge von Jimmythebob

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    Original geschrieben von serkosum
    Ja wieder die alte Diskussion mit Garantie und Gewährleistung. Du benötigst kein Kassenbon oder Rechnung, um ein Garantieanspruch geltend zu machen.


    Dann lies doch bitte deine Links. Es geht in dem Beitrag um keinen Garantieanspruch, sondern um die gesetzl. Gewährleistung!

    Hier werden mal wieder munter Garantie und Gewährleistung durcheinander geworfen.
    Für die Gewährleistung mag letztere Aussage stimmen; für die grundsätzlich freiwillige Übernahme der Garantie, sind die jeweiligen Garantiebestimmungen des Herstellers maßgeblich.

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    Original geschrieben von schwedenfan
    der Vertragsnehmer hätte den Vertrag gar nicht abschließen dürfen.


    Wie kommst du darauf??

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    Original geschrieben von schwedenfan
    wenn ich im Supermarkt Zigaretten kaufen gehe, muss ich auch volljährig sein - wenn die Kassiererin das nicht überprüft, gibt das dem Minderjährigen noch lange kein Recht sie zu kaufen


    Falsch, die Abgabe von Tabak an Minderjährige ist Verboten, nicht der Kauf. Hier hat die Kassiererin sogar die Pflicht, das Alter zu überprüfen (§ 2 II JSchG).

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    Original geschrieben von bibsurfer
    Den Grund für eine außerordentliche Kündigung seitens mobilcom hat Metzger80 auf Seite 1 ja schon gepostet.


    Welcher aber hier nicht vorliegt. Das Insolvenzverfahren war zur Zeit des Vertragsschluss bereits eröffnet und kann daher logischerweise kein Kündigungsgrund sein.


    Mobilcom hat einfach fahrlässigerweise trotzdem einen Vertrag geschlossen (das Insolvenzverfahren steht sowohl in der Schufa und ist zudem für jeden beim Insolvenzgericht einsehbar).

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    Original geschrieben von lexo321
    Die Verträge wurden ja seitens Mobilcom gekündigt wie er schreibt.
    Also ist da auch nichts mehr mit GG bezahlen das brauch er ja nicht mehr da die Verträge ja nicht mehr existieren.
    Und das man die Handys dann nicht behalten kann, sollte eigentlich jedem klar sein.


    Sollte es das? Schickst du deine Handys zurück, wenn du deinen Vertrag kündigst? Ich nicht.


    Tatsache ist, für eine außerordentliche Kündigung braucht man einen Kündigungsgrund. Ob dieser hier vorliegt, kann man ohne Detailwissen nicht sagen.
    Sollte lediglich eine ordentliche Kündigung vorliegen, kann man die Handys selbstverständlich behalten.

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    Original geschrieben von bibsurfer


    Edit: ich plädiere für ein Schloss!
    Denn vermeintliche Anleitungen zum Thema "Betrug" sollte man nicht fördern...


    Immer langsam. Das Verhalten kann man aus guten Gründen verwerflich finden, ein Betrug liegt aber, so lange die GG bezahlt wird, keinesfalls vor.

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    Original geschrieben von migoelo
    Habe heute das Ersatzhandy von Amazon erhalten (beim ersten war der Hörer im Handy defekt). Was mir beim neuen aber gleich aufgefallen ist, die Tastatur läßt sich im mittleren oberen Bereich etwas eindrücken (davon habe ich schonmal gehört), und die installierte FW ist die 100.07.76. Sollte mir das zu bedenken geben? Das mit der Tastatur ist zwar nicht sehr schön, würde mich aber nicht weiter stören.


    Was meinst du mit "zu bedenken geben"? Wenn dich die Tastatur nicht stört mach einfach ein Softwareupdate und gut ist. ;)

    Wie oft musst du eigentlich noch auf dem Edit-Button hingewiesen werden?!!


    Das Thema ist doch jetzt eigentlich geklärt: Mobilcom müsste den Vertrag angefochten haben, um die Handys zurückfordern zu können. Ob sie das, evtl. konkludent, getan haben, kann man ohne genauen Wortlaut der Schreiben nicht erkennen. Auch ob überhaupt ein Anfechtungsgrund vorliegt, kann man nicht 100%ig sagen. Ich würde "deinem Freund" daher empfehlen sich anwaltlich beraten zu lassen.

    Ich habe bisher alle Daten lückenlos wiederherstellen können. Man muss nur die PC-Suite bedienen können. :rolleyes:


    Aber vielleicht können wir das Thema jetzt beenden. Wer seine Daten nicht wiederherstellen kann oder will, soll sein Gerät eben nicht bei Nokia abliefern. Fertig.