-
Zitat
Original geschrieben von Lipfit2000
Umts läuft mit ca. 400 kbit/s, das macht 50 kB/s. Und das ist schon zu viel mit dem ich rechne. Pro Minute wären das 3MB und pro Stunde 180MB, also wären für 2GB Daten mindestens 11 Stunden nötig um diese Menge zu übertragen.
:confused:
Der TE kann ja auch mit HSDPA runtergeladen haben, dann wären es schon theoretisch 7,2 MBit/s, dann kommt man ruckzuck auf 2,5GB Daten!
-
Zitat
Original geschrieben von polli
dann lies wenigstens die Texte die du zitierst oder verlinkst. Es ist so nervig das bezugnehmend auf "Rückabwicklung" ständig die Rechtssprechung zu "Umtausch" genannt wird...
Beides sind ganz unterschiedliche Vorgänge...
Da hast du Recht, da war ich zu vorschnell.
Der Nutzungsersatz kann vorliegend aber nicht sehr hoch sein, da das Gerät ja nur 44€ gekostet hat.
Geht man von einer Lebensdauer von 2 Jahren aus, innerhalb welcher der lineare Wertverlust 100% beträgt, sind das 1,83€ pro Monat...
Oder habe ich wieder einen Denkfehler?
-
Zitat
Original geschrieben von Persia
Gibts da ne möglichkeit, einen hauptzugangspunkt zu wählen, so daß, wenn ich Opera auswähle der browser DIREKT geöffnet wird ?
Das geht über den Programmmanager. Dort einfach bei den Einstellungen zu Opera Mini unter "Zugangspunkt" deinen Zugangspunkt festlegen. Gleichzeitig noch den "Netzzugang" immer erlauben und fertig. Ab sofort verbindet sich Opera immer automatisch ohne Nachfrage, wenn du das Programm öffnest und eine Seite aufrufst.
-
Rein interessehalber: Warum soll es kein Smartphone sein? PDAs sind doch praktisch vom Markt verschwunden, eben gerade weil Smartphones alles können, was PDAs können und noch viel mehr. 
-
Zitat
Original geschrieben von Pankoweit
Jpg ist ein Grafikformat, ein komprimiertes dazu. Ich meine, dass das Öffnen der Dateien - wenn es denn schneller sein mag - nicht das wichtigste Argument ist. PDF bietet sich an.
Welchen Vorteil hat denn PDF gegenüber JPG konkret?
-
Rücktritt schließt aber einen Schadensersatzanspruch nicht aus (§ 325 BGB). D.h. du bekämst zwar nur 44€ zurück, könntest dir aber ein neues N85 kaufen und die Differenz als Schaden gegenüber dem Händler geltend machen. Druckmittel sind also durchaus vorhanden. :top:
-
Zitat
Original geschrieben von kingpin166
Sei dir aber auch bewußt, dass der Händler bei Rückabwicklung auch eine gewissen Nutzung vom Wert abziehen darf.
Auch das ist seit neuster Rechtsprechung hinfällig. KLICK. 
-
Hallo quatscher, willkommen hier im Forum.
Für deine Frage empfehle ich dir einen neuen Thread aufzumachen, da deine Frage mit den Ausgangspost rein gar nichts zu tun hat.
Achte auch ein wenig auf Groß- und Kleinschreibung und nutze nicht so viele unstrukturierte Abkürzungen, dann wird dir bestimmt bald geholfen!
-
Zitat
Original geschrieben von kingpin166
Vertrag und Handy sind unabhängig voneinander zu sehen.
Das sieht die Rechtssprechung z.T. anders, siehe z.B. das Urteil vom AG Düsseldorf , wonach bei einem Rücktritt vom Kaufvertrag auch der Mobilfunkvertrag hinfällig wird.
-
Werden die Termine denn im Kalender angezeigt?