ZitatOriginal geschrieben von djie
bei einem großen Onlineauktionshaus mit den 4 bunten Buchstaben
Wieso trauen sich eigentlich manche User hier nicht Markennamen wie Ebay, Amazon oder sonstwas auszusprechen? :confused:
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ZitatOriginal geschrieben von djie
bei einem großen Onlineauktionshaus mit den 4 bunten Buchstaben
Wieso trauen sich eigentlich manche User hier nicht Markennamen wie Ebay, Amazon oder sonstwas auszusprechen? :confused:
Imer langsam mit den jungen Pferden.
Es wurde behauptet, dass es strafbar sei, etwas zu verkaufen, was einem nicht gehört. Diese Aussage ist in dieser Pauschalität schlicht falsch!
Nicht umsonst gibt es den gutgläubigen Erwerb (§ 932 BGB) (und ja, ich kenne auch §935): in dem von mir genanten Beispiel erwirbt der dritte deshalb Eigentum, obwohl es mir als Besitzer "nicht gehört hat". Der Unterschied von Besitz und Eigentum ist mir durchaus bekannt.
Ob es sich im vorliegenden Fall um Unterschlagung oder eine andere Straftat handelt, kann ohne Wissen der konkreten Tatumstände nicht gesagt werden. Allein die Tatsache, dass zufällig ein iPhone ohne Rechnung verkauft wird als Indiz zu deuten, ist doch etwas weit hergeholt.
ZitatOriginal geschrieben von KingBoa
...etwas zu veräußern, was einem nicht gerhört schon!
Quatsch. Ich kann mir von dir ein Handy ausleihen und es verkaufen an wen ich will. Das ist mitnichten strafbar.
ZitatOriginal geschrieben von KingBoa
Ich würde der Polizei (falls Anzeige erstattet worden ist) mal nen Tipp geben.
Wegen was sollte denn Anzeige erstattet worden sein? Soweit ich weiß ist es nicht strafbar, sein Eigentum zu verlieren.
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von LarsTT
Auf dem o2-Portierungsauftrag heißt es übrigens oben:
[ ] 1. Nachträgliche Rufnummernportierung einer vorhandenen Mobilfunknummer eines anderen Anbieters zu einem bestehenden Vertrag bei O2
[ ] 2. Wechsel einer O2 LOOP oder Tchibo-Tarif Mobilfunknummer in einen Laufzeitvertrag von O2
Das deutet zusätzlich darauf hin, dass es sich um interne Prozesse handelt, die keine Portierungsgebühr bei der abgebenden Stelle nach sich ziehen.
Das sind doch nur Spekulationen. Frag doch einfach mal nach bei O2.
Tchibo und O2 Kunden sind doch komplett getrennt voneinander. Tchibokunden, die zu O2 wechseln, gelten also als Neukunden. Dein Plan müsste also funktionieren. Ob allerdings tatsächlich keine Portierungsgebühren berechnet werden, entzieht sich meiner Kenntnis.
ZitatOriginal geschrieben von woke
Ja aber das Protokoll bringt mir auch nix, da seh ich auch die nummer nicht, sondern nur den Namen.
Schonmal auf den Namen geklickt? ![]()
Ich würd mich nicht erpressen lassen. Sag ihm es wurde ein gültiger Kaufvertrag zu den genannten Konditionen geschlossen. Entweder er verschickt die Ware jetzt und du zeigst ihn wegen Betrug an, gibt's eine negative Bewertung ab und lässt das Handy vom Anwalt einklagen!
Ja, hab es grade ausprobiert es wird beides mitsynchronisiert. Im Standby-Display erscheint dann zwar nur die Überschrift, wenn man draufklickt kann man jedoch auch die Details lesen und verändern.
Termine und Aufgaben inkl. Details werden gesynct.