Kann ich so nicht bestätigen, evtl. verstehe ich dich auch nur falsch. Wenn ich bei einem Kontakt in Outlook eine Wohnadresse hinzufüge und anschließend mit meinem N78 synce, taucht die Adresse auch im Telefonbuch vom Handy auf.
Beiträge von Jimmythebob
-
-
Zitat
Original geschrieben von chicobonito
Das Abbuchen ohne bzw. mit wirksam entzogener Einzugsermächtigung bleibt allerdings rechtswidrig. Zudem würde die Firma gegen die AGB's ihrer Hausbank verstoßen. Darin ist geregelt das Lastschriften nur mit gültiger Einzugsermächtigung erfolgen dürfen. Wird nicht bei jeder Abbuchung überprüft, aber das ändert ja nichts. Wenn eine Firma dazu noch unberechtigte Forderungen einziehen würde, kann das durchaus zur Anzeige gebracht werden. Stellt allerdings keinen Diebstahl sondern Betrug dar. So zumindest die Aussagen diverser Rechtsanwälte unter frag-einen-Anwalt.deDie AGBs der Hausbank von O2 können dem Kunden egal sein. Diese haben im Verhältnis Kunde <-> O2 keinerlei rechtliche Relevanz.
Zur Anzeige gebracht werden kann grundsätzlich alles. Der springende Punkt ist aber, dass hier kein Betrug vorliegt, da wir in Deutschland erstens kein Firmenstrafrecht haben und O2 als solches per Definition keine Straftaten begehen kann, sondern nur der einzelne Mitarbeiter. Diesem müsste dann zweitens Vorsatz nachzuweisen sein, dem Kunden einen Schaden zufügen zu wollen. Dies ist völlig realitätsfern. -
Zitat
Original geschrieben von qwerty1896
Keine Einträge gespeichert sind, trotz bestehender Verträge, von Klarmobil und T-Mobile.
Hartnäckig hält sich eine Anfrage von Conrad, obwohl der Kauf vollständig abgeschlossen ist.
Könnt Ihr mir berichten, wie lange Service-Anfragen gespeichert werden? Ebay, Buecher.de und Jpc.de hatte ich erwartet, aber nicht gesehen.T-Mobile trägt auch nichts in die Schufa ein. Anfragen bleiben meines Wissens nach ein Jahr lang gespeichert.
-
Mal so am Rande: man kann Einzugsermächtigungen auch problemlos mündlich erteilen. Die Bank kontrolliert da gar nichts. Wenn jemand unrechtmäßig etwas abbucht, kann man die Buchung ja auch problemlos kostenlos zurückbuchen lassen.
Ich verstehe daher auch nicht, warum man bei der Kündigung die Einzugsermächtigung "widerrufen" sollte, da eine Lastschrift ja absolut risikolos ist.Aber gut, nun ist das Kind einmal in den Brunnen gefallen. Wenn du keine Lust auf Deeskalation hat und auf dein Recht pochst, dann bezahl halt nur den berechtigten Betrag. Wenn O2 meint, die Kosten für die geplatzte Lastschrift einfordern zu dürfen, sollen sie dich eben verklagen. Achte nur darauf, dass du denen schriftlich mitteilst, dass du den Posten bestreitest, damit sie nichts an die Schufa weiterleiten.
Und versuche vor allem sachlich zu bleiben. Sprüche wie O2 könne sich ja alles erlauben und du seist nur ein kleiner Ausländer, sind eher kontraproduktiv. Im Übrigen gibt es in Deutschland keine Sammelklagen. Mir erschließt sich auch nicht, mit welchem Anspruch du O2 verklagen solltest. DIE wollen doch Geld von dir und nicht umgekehrt; und das Abbuchen ohne Einzugsermächtigung ist auch keine Straftat.
-
Zitat
Original geschrieben von filtered
Ich musste gestern mit Erschrecken feststellen, dass mein N78 bei aktivem FM-Transmitter keinerlei Sprachausgabe mit Navigon 7 (Testversion) hat! Kann das jemand bestätigen? Das wäre ja mehr als blöd und kann wohl kaum gewollt sein. Wie ist das bei anderen Navi-Programmen?Das ist leider korrekt so. Bei Nokia Maps erfolgt auch keine Sprachnavigation über den FM- Transmitter.
-
Auf die aktuellen Tarif kann man problemlos wechseln, wenn man eine neue MVLZ von 24 Monaten akzeptiert. Im ersten Jahr 15€, dann 30€ ist also kein Problem.
Du kannst als DSL- Kunde übrigens auch die 0179-55222 anrufen und dich zum DSL-Team durchstellen lassen, die richten dir das dann ein. :top:
-
Zitat
Original geschrieben von Pooky
Das ist rechtlich auch im Fernabsatzgesetz geregelt.Seit 2002 abgeschafft. Nunmehr in §§ 312 ff. BGB. :cool:
-
Die einzelnen Workouts sind auf der Speicherkarte (oder auf dem Handy, je nach Installationseinstellungen) gespeichert. Bei mir also z.B. unter E:\sportstracker und dann die *.dat Dateien. Die müssten sich theoretisch einfach in das neue Verzeichnis kopieren lassen. Ob das praktisch auch funktioniert, kann ich jedoch nicht sagen. :cool:
-
Zitat
Original geschrieben von galahad13
Je höher das Einkommen, je höher der Anteil der D-Netze. Man leistet sich eben Qualität zu einem höheren Preis, wie bei den Automobilen!Ich wette, Fahrer von Premiumautomarken haben in der Regel auch T-Mobile oder VDF.
Das ist deine Theorie.
Meine ist, dass es Leute mit höheren Einkommen egal ist, ob sie für die gleiche Leistung irgendwo anders 10€ oder 20€ sparen. Für diese "Peanuts" bliebt man lieber bei altbewährtem. -
Vor Allem musst du dich beeilen. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden (§4 KschG).