Sollten sie aber, immerhin haben SIE mit denen ein Roamingabkommen und nicht ich.
Mich als Kunde interessiert es nämlich herzlich wenig, wer da wem was berechnet und wie die interne Kalkulation aussieht; ich erwarte lediglich von meinem Vertragspartner mir mitteilen zu können, was mich die Verwendung seiner SIM- Karte im Ausland kostet!
Beiträge von Jimmythebob
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Was hast du denn für einen Vertrag, dass O2 noch 200€ für das Diamond haben will? Hast du mal die VVL- Hotline angerufen? Da geht auf jeden Fall noch was am Preis. Außerdem darfst du dich nicht vom Kaufpreis leiten lassen. Auch die Tarifdetails sind wichtig, und da sind die Complete Tarife vom iphone ja jenseits von gut und böse.
Übrigens gibt's bei O2 auch ne Datenflat, nennt sich Internet Pack L. Lediglich ab 10 GB(!) wird gedrosselt, die musst du erstmal voll kriegen. Beim surfen mit dem Handy meiner Meinung nach absolut unmöglich!
Eine externe Festplatte kann man am HTC natürlich nicht anschließen. Es sei denn du meinst damit einen Laptop. Wie du schon sagst ist das iphone sehr unflexibel, alles was nicht per Appstore abgesegnet ist, kannst du also vergessen. Navi gibt's auch nicht. Das Diomand hat dir zu wenig Speicher. Also scheint es, als würden beide Geräte nicht in dein Profil passen. Schau dir doch nochmal genauer das Omnia an oder nimm halt wieder ein Nokia, z.B. N82 oder die bald erscheinenden N79 bzw. N85. Die können auch alles und sind mit SD-Karten auf 16GB erweiterbar.
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Lies dir doch einfach mal die Threads zu den einzelnen Telefonen durch. Dann findest du schon die Vor- und Nachteile und kannst evtl. gezielter nachfragen.
Den Thread über's Omnia findest du HIER.
Den über das Touch Diamond HIER.
Infos über das iphone gibt's allgemein HIER.
Was ich nicht verstehe ist, dass HTC teurer sein soll als das iphone? Es ist natürlich genau anders herum. Und wo soll T-Mobile bessere Tarife für Smartphone-Nutzer haben als O2? :confused:
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Da kann man nicht machen. Es besteht kein rechtlicher Anspruch auf die Entlassung aus einem Mietvertrag bei Stellung eines Nachmieters.
Da du wahrscheinlich nicht beweisen kannst, dass die HV dir dieses Zugeständnis gemacht hat, und dann auch noch zu den gleichen Konditionen wie bei dir, kann man vor einem Gang vor Gericht nur abraten.
Der Vertrag zwischen der HV und dem Nachmieter ist ein völlig neuer Mietvertrag, so dass die Miete auch erhöht werden darf. -
Zitat
Original geschrieben von Handykäfer
Ganz einfach: Eplus und O2 = günstig, ich erwarte ich nicht die gleiche Performance wie bei D1 und D2.
D1 und D2 = etwas teurer, dafür in der Regel auch mehr Leistung.
daran sieht man mal wieder, dass die Marketingabteilungen von T-Mobile und Vodafone sehr gute Arbeit leisten. -
Auch Normalos müssen ihr Einverständnis zur Veröffentlichung geben, oder dieses eben verweigern. Hier soll eben grade nicht mit zweierlei Maß gemessen werden, darum geht es doch die ganze Zeit!
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Zitat
Original geschrieben von Fibrozyt
Hoffe das dies an der HSDPA Einführung liegt die ja eigentlich schon fast da sein müsste.Da muss ich dich leider enttäuschen. Erst heute sagte Thorsten Dirks, seineszeichens Vorsitzender von E-Plus, dass E-plus glaube, dass die normale UMTS- Geschwindigkeit für viele Anwendungen, die der Kunde unterwegs nutzen will, ausreiche (FAZ, 15.9.08, S. 12).
Das Interview ist recht witzig, der Mann lebt anscheinend in seiner eigenen grünen Welt. Weil es die Branche nämlich verpasst habe, mehr Bandbreite auch mit mehr Preis zu versehen, müsse E-plus woanders Geld verdienen. Als Beispiel dafür nennt er "kleine Anwendungen", für die der Kunde zahlt um diese auf seinem Handy zu nutzen, ähnlich wie beim iphone.
Ja ne, ist klar. HSDPA zwar nicht vorhanden und UMTS bei 7kb/s, aber E-plus verdient trotzdem Geld durch den Verkauf von kleinen Widgets.
Da frage ich mich ernsthaft was man studiert haben muss, um Geschäftsführer eines Mobilfunkunternehmen zu werden. :confused: -
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Zitat
Original geschrieben von Martyn
Da du das iPhone 3G aber eh nicht als Modem verwenden kannst, bringt dir HSDPA eh nichts.lol, kann man echt nicht? Das iphone wir ja immer bekloppter. Da sollte wirklich mal jemand eine Studie drüber schreiben, wie es Apple immer wieder schafft, mit bestenfalls mittelmäßiger Technik solch einen Hype auszulösen.
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Auch hier hilft ein Blick ins Gesetz. § 556 III BGB schreibt eine jährliche Abrechnung vor.
Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen, es sei denn, der Vermieter hat die verspätete Geltendmachung nicht zu vertreten.