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Beiträge von Jimmythebob
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Hellwach: lies doch mal § 560 BGB:
Veränderungen von Betriebskosten
(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.(2) Der Mieter schuldet den auf ihn entfallenden Teil der Umlage mit Beginn des auf die Erklärung folgenden übernächsten Monats. Soweit die Erklärung darauf beruht, dass sich die Betriebskosten rückwirkend erhöht haben, wirkt sie auf den Zeitpunkt der Erhöhung der Betriebskosten, höchstens jedoch auf den Beginn des der Erklärung vorausgehenden Kalenderjahres zurück, sofern der Vermieter die Erklärung innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis von der Erhöhung abgibt.
(3) Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen.
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.
(5) Bei Veränderungen von Betriebskosten ist der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten.
(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
Es kommt also darauf an, was im Mietvertrag steht. Ist dort nicht vereinbart, dass die Pauschalmiete auf Grund höherer Nebenkosten steigen darf, so ist eine Mieterhöhung aus diesem Grund schlicht unwirksam.
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Darauf hast du aber einen Anspruch! Keine Abrechnung, keine Erhöhung. So einfach ist das.
Was steht denn im Mietvertrag bzgl. Nebenkosten? -
Es gibt keine offizielle Grenze. Alles eine Frage der Bonität.
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Zitat
Original geschrieben von Fishboneman
wie hat mal tim tailor so schön gesagt: "man wird nicht zum mann, indem man mit ner frau schläft. man sollte erst ein mann sein, bevor man mit einer frau schläft" :top:Wenn's danach ginge, würden viele aber als Jungfrau sterben.

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So sieht's aus. Es kommt allein auf den Eingang beim Empfänger an.
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Re: O2 genion Duo S mit SMS Paket S behalten oder Discounter?
ZitatOriginal geschrieben von tux
Prämisse ist, daß mindestens eine Rufnummer behalten wirdGenau deswegen wird ukrainers Vorschlag nicht funktionieren.
Angeblich soll man kurz vor Ablauf der MVLZ im O2 Shop noch in den Genion S ohne Handy wechseln können. Alternativ suche mal nach dem User "Vodafrank", der kann dir evtl. auch helfen. -
einbest: wenn's nicht geht, dann geht's halt nicht. Ist ja nicht die Regel, dass man frei-SMS UND Rechnungsrabatt bekommt und dabei am besten noch offline- Kunde bleibt.
So langsam verkommt dieser Thread hier immer mehr zum "Wünsch dir was". :flop:
Alles hat halt seine Grenzen. Das C902 im L-Aktion für lau sollte ja kein Problem sein, dazu gibt's dann als online-Kunde noch 150 SMS und gut ist. Ist doch ein super Vertrag. Die 15% kannst du dann versuchen bei der nächsten VVL herauszuhandeln. -
Zitat
Original geschrieben von cold_case
Ich werde im Leben kein Nokia mehr kaufen.
Bin halt auch Bochumer.
Super, dass du für dieses fundierte Statement einen 1,5 Monate alten Thread hervorkramst! -
Ich würde auf den Genion L Aktion wechseln, kostet nur 25€ beinhaltet aber auch frei SMS. Dann noch ein guter Preis für ein Handy deiner Wahl und alles ist :top: .