Und warum passt du sie nicht gleich an? So musst du dich nicht wundern, wenn keiner bestellen will.
Beiträge von Jimmythebob
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Irgendwelche Programme auf dem Telefon installiert? Schau mal unter 'System' im Programm- Manager nach.
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Das hat nichts mit der "Verschlechterung" zu tun, sondern mit dem Widerrufsrecht bei der VVL! Dieses besteht nämlich nicht mehr, sobald die Dienstleistung (Bereitstellung von Mobilfunkleistungen) in Anspruch genommen wurde. Insofern in VF mit der "eine Minute" Regelung eigentlich noch kulant. Eine Sekunde würde auch schon ausreichen.
Aber wie ich bereits sagte, ist das Handy kaputt, kann man es zurückschicken, egal wie lange man damit telefoniert hat. -
Moment, hier wird wieder munter das Widerrufsrecht mit dem Gewährleistungsrecht verwechselt.
Wenn der Slider kaputt ist, so ist das ein Mangel, der zum Tausch des Handys berechtigst. Du kannst es also zurückschicken und bekommst ein Neues. Vielleicht zeigt sich VF ja kulant und schickt dir gleich ein komplett anderes.
Von der VVL als solcher kannst du aber nicht mehr zurücktreten, da du den neuen Vertarg schon genutzt hast. -
Auf Kulanz würd ich da nicht hoffen. Gab doch letztens auch hier bei TT den Thread, wo's das E61i im Debitel Mini S zu 1€ gab. Richtig wäre aber 260€ oder so gewesen. Die Verträge wurden alle storniert...
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Zitat
Original geschrieben von AlfredENeumann
Ich hatte in 134 Jahren zwei defekte Handys.Nicht schlecht. Da hatten die meisten nichtmal ne Telefonzelle in der Stadt.

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Peinlich, peinlich, was sich manche Händler einfallen lassen um Werbung bei TT zu machen...

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OT: Was sind VBs und VLs??
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rainghost: Die Mehrzahl von AGB lautet AGBs! Genauso wie LKW--> LKWs. In jedem Duden nachzulesen.
@maximuhandy: Das Gegenteil von dispositivem Recht lautet nicht "positives" Recht, das ist etwas ganz anderes, nämlich die Gesamtheit des niedergeschriebenen Recht, im Gegensatz zum Naturrecht.
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:confused: Ohne AGBs würden auch für eine Vielzahl von Verträgen die gleichen Bedingungen gelten, nämlich die des BGB, TKV, TKG, etc.
Und das AGB der Vereinfachung dienen halte ich eher für ein Gerücht.In Wahrheit sind AGBs natürlich nur ein einfaches Mittel, um den ungleich schwächeren Vertragspartner eigene Bedingungen aufzuwängen. Zum Glück hat das der Gesetzgeber erkannt und Mitte der 70er Jahre das AGBG erlassen (mittlerweile § 305ff BGB).