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Ach, wie oft hast du denn schon vor Gericht Emails als Beweismittel vorgelegt?
Wenn die andere Seite die Mail nicht bestreitet ist ja gut.
Im Streitfall ist eine Email als Beweismittel aber numal untauglich, da dort alles vom Adressfeld bis zur Nachricht gefälscht werden kann. Erst Recht, wenn du sieeinfach ausdruckst!
In diesem Fall brauchst du nunmal ein Schreiben mit Unterschrift, das gilt dann als Anscheinsbeweis. Da wird dann zur Not einfach ein Schriftsachverständiger hinzugezogen.
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Zitat
Original geschrieben von crooks
Nämlich wo nicht?
Nämlich vor Gericht...!
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Zitat
Original geschrieben von harlekyn
Schoen - auch schonmal ne 0180er angerufen und dann die Preiserhoehung fuer Bestandskunden reklamiert?
Zitat
Original geschrieben von JackNukem
Nö, ruf immer die kostenlose Hotline an. :top:
Ich glaub, da hast du was falsch verstanden. :confused: Harlekyn wollte darauf hinweisen, dass O2 die Kosten für 0180er auch für Bestandskunden einfach erhöht hat. Mit deren 0800er, bzw. 0900er Hotline hat das nichts zu tun.
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O2 hat bisher keine Kündigung "akzeptiert", weder vor, noch nach dem Urteil.
Und warum die Chancen in einer höheren Instanz sehr gering sind, wird wohl dein Geheimnis bleiben...
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Meine Anfrage:
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 4.5. bestellte ich auf ihrer Homepage das Nokia E61i für 1€ mit dem debitel mini S Vertrag. Kurze Zeit später erhielt ich eine Email, dass sie den Vertrag anfechten, da offensichtlich ein falscher Preis angegeben wurde. Trotzdem erhielt ich nun ein Willkommensschreiben mit meinen o.g. Kundendaten. Die Lieferung der SIM- Karte oder des Handys erfolgte bislang nicht.
Ich bitte Sie daher, mir entweder das Nokia E61i für 1€ zu liefern, oder meinen Vertrag, wie eigentlich angekündigt, sofort zu stornieren.
MFG,
XXX
Antwort 15 (!) Tage später:
Sehr geehrter Herr XXX,
Sie möchten Ihren Vertrag auflösen – das bedauern wir sehr.
Da uns Ihre Zufriedenheit wichtig ist, haben wir den Vertrag heute storniert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
debitel AG
Ihre Kundenbetreuung
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Zitat
Original geschrieben von debitelhasser
Mein Einwand, ich hätte bisher keine schriftliche Mitteilung erhalten, bezeichnete man schlichtweg als Lüge, jeder Kunde sei angeschrieben worden...
Hast du keine Email zwecks Anfechtung bekommen?
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Herzlichen Glückwunsch, du hast das Problem erkannt!
Der "Schiedrichter von Außen" nennt sich dann Amtsrichter, wenn es jemand mal durchziehen würde.
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kris781: Und warum soll der von ictus beschriebene Weg des Mahnverfahrens nicht funktionieren?
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Stimmt, das könnte klappen.
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Ausserdem kann man bei einer positiven Feststellungsklage lediglich gerichtlich feststellen lassen, ob ein Vertragsverhältnis besteht. Es können aber nicht einzelne Elemente des Rechtsverhältnisses festgestellt werden. Das Gericht wird sich also nicht damit auseinandersetzen, ob die 0180- Rufnummerngasse nun 0.69€ kostet oder nicht!