Das muss ein Fehler sein. Die Subvention für andere Geräte bei dem Tarif ist VIEL geringer!
Beiträge von Jimmythebob
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Richtig, ich wohne in einer kleinen Studentenstadt und habe überall Homezone. Card M ist ideal für mich.
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Wenn die Klage aber einmal eingereicht ist, muss O2 auch zahlen, selbst wenn sie vor Prozessbeginn einlenken.
Hier wurde ja lediglich ein aussergerichtlicher Brief vom Anwalt geschrieben, den muss man als Auftraggeber natürlich selbst bezahlen, wenn man keine Versicherung hat. -
Klar geht das. Aber wie pumana schon erklärte, ist dieses Verhalten wirtschaftlich gesehen verschenktes Geld.
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Mich haben sie jetzt auch angerufen und gefragt, warum ich gekündigt hätte. Ich erklärte, dass ich mit der Erhöhung der 0180er Nummern nicht einverstanden war und mir an einem Vertragspartner gelegen ist, der sich an gegenseitige Vereinbarungen hält. Zum Schluss wurden mir dann auch 6*5€ GG angeboten, die ich natürlich dankend annahm.
Mein Vertrag läuft erst im Juni 08 aus, es bleibt also noch genügend Zeit zur Kündigung.
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@ O2- Fan: Jetzt nimm dich mal nicht so wichtig.
Für die Rücknahme einer Kündigung wird einem 6*5€ GG angeboten, nicht mehr und nicht weniger!
Wenn man nun nach 1,5 Jahren zu dem Entschluss kommt doch zu kündigen (das ist im Mobilfunk schließlich eine sehr lange Zeit), dann ist das mehr als legitim. Mit Betrug hat das Verhalten ungefähr so viel zu tun wie das plötzliche Ableben Oliver Kahn's mit dem Klimawandel.
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Das ist letzlich egal, da es für den AGB- Charakter einer Klausel nicht darauf ankommt, ob die Bezeichnung "AGB" oben drüber steht. Jede vorformulierte und einseitig vorgelegte Vertragsklausel ist letzlich eine AGB. Aber das führt jetzt zu weit.

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Das ist doch ganz einfach:

§309 Nr.9 BGB stellt lediglich klar, dass Klauseln in AGBs unwirksam sind, welche Laufzeiten von mehr als 24 Monaten festschreiben. Wenn ich nun also ein Mobilfunkvertrag eingehe und unterschreibe, dass dieser eine Laufzeit von z.B. 36 Monaten hat, so ist das unwirksam.
Allerdings schreibt diese Norm nicht vor, dass man nicht später individuell seine Laufzeit verändern könnte. Wenn ich also vor Ablauf der MVLZ meinen Vertrag vorzeitig verlängere, um z.B. ein neues Handy oder bessere Konditionen zu bekommen, so darf im Endeffekt auch eine längere als 24 monatige Restlaufzeit dabei herauskommen. Es darf halt nur nicht in den AGBs stehen. Alles klar? :top:
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Also, die Bereitstellungsgebühr i.H.v. 25€ pro Vertrag fällt immer an. Und in meiner letzten Schufaauskunft standen sämtliche Handyverträge, die ich habe...
Kein Händler verdient an der Umwandlung eines alten genions in den card s. Schon gar nicht, wenn du direkt ankündigst diesen noch nichteinmal zu nutzen!
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Ich glaube dies war der missglückte ironische Versuch von Marco5 darauf hinzuweisen, dass es eine außerordentliche, und keine SoKü ist...
Vielen Dank, Marco5. Solche besserwisserischen Beiträge können wir in diesem ohnehin viel zu kurzen Thread gut gebrauchen.
