Wieso denn AG Mannheim??
Der allgemeine Gerichtsstand ist der Wohnort, bzw. Sitz der Beklagten, also München.
Ausserdem wage ich stark zu bezweifeln, dass es überhaupt zu einer mündlichen Verhandlung kommen wird. Das Gericht kann bei einem Streitwert von unter 600€ auf eine solche verzichten und nach billigem Ermessen entscheiden (§495a ZPO). Ich glaube kaum, dass O2 den Antrag stellen wird, dass auf jeden Fall mündlich verhandelt wird. Für solch einen geringen Streitwert schicken die doch keinen Anwalt los, erst Recht nicht, wenn die Angelegenheit so eindeutig ist.
Im übrigen hoffe ich sehr, dass alle, die jetzt hier in eigenregie Festellungsklagen einreichen wollen, die Voraussetzungen einer Kündigung erfüllt haben (vorherige Fristsetzung, bzw. Abmahnung, siehe § 314 BGB). Ansonsten ist die Kündigung nämlich unwirksam und der Schuss kann gewaltig nach hinten losgehen. Wer sich also nur auf die "Sonderkündigung" der VZ BW stützt, sieht schonmal alt aus...
Beiträge von Jimmythebob
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Original geschrieben von bigp4
[...]meldete Sie sich wieder zurück und hat mir das Gerät für 179€ angeboten! [...] beide Genion ja noch in den Genion S wechseln könnte[...]Das wollte ich dazu jetzt auch mal nur schreiben, ich verstehe nicht was manche für Probleme mit der HL haben.
Also, das versteh ich auch nicht, die sind ja echt gut da.
Eigentlich wollte man zwar kündigen, da die einfach die Konditionen verschlechtert haben, aber nach einem Anruf bei der Hotline kann man netterweise 2 Jahre länger bleiben und zahlt, da man denen als Kunde so wichtig ist, günstige 179€ für ein neues Handy... :confused:
Übrigens, in den Genion S kann man bei bestehendem genion alt ohne flat eh immer umsonst wechseln. :top:So Kunden wie dich wünscht sich jeder NB.
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Original geschrieben von Hightower2004
In den AGBs steht i.d.R. "das Vertragsverhältnist endet..."
a) durch den Tod des Vertragsinhabers
b) durch Kündigung ....Kannst du das belegen? Bei O2 und E-plus steht sowas jedenfalls nicht.
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Original geschrieben von Meilow
Ja aber eigentlich über die 24 Monate Laufzeit.
Wieso das denn? Selbst wenn's nur ein Euro kostet, ist das der Kaufpreis für das Handy. Der Rest ist Gegenstand des Mobilfunkvertrages.
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Original geschrieben von Royal Flush
Der Weg geht genau umgekehrt. Erst eine Frist zur Einräumung der alten Konditionen setzen und dann bei Nichtreaktion kündigen. Dann ist diese auch wirksam.So sieht's aus.
Frag mich auch, wer da bei der VZ eigentlich die rechtlichen Tips gibt, mit Sicherheit aber keine Juristen. Den Ablauf der Kundigung nach §314BGB lern man spätestens im zweiten Semster...

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Schonmal den O2 Genion Card S angeschaut? Kostet einmalig 25€, keine GG, kein Mindestumsatz und kündbar jeweils 6 Wochen zum Monatsende.
Dieser Tarif beeinhaltet ausserdem eine Homezone mit Festnetznummer und Gesprächen ins Festnetz zu 3 cent. Fremdnetze jeweils 19cent. -
Hinzukommt, dass die Termine und gespeicherten Diktate bei Verlust so oder so weg sind. Da hilft auch keine Versicherung! :confused:
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Re: 25,- € "Bereitstellungspreis" ggf. sogar rechtens...
ZitatOriginal geschrieben von Antinoos
Genion ist aber ein kombiniertes Festnetz-/Mobilfunkprodukt!!
Das ist Blödsinn. Genion ist Mobilfunk und nicht anderes. Der einzige Unterschied ist, das man auch eine virtuelle Festnetznummer bekommt. Aber die bekommt man bei diversen anderen Anbietern, wie z. B. Sipgate auch, und da kostet es nichts. Die Bezugnahme auf die BNetzA war eine dumme Ausrede von O2. Aber wie bereits gesagt wurde ist das schon längst geklärt, O2 musste sogar die Verweisung auf die BNetzA aus den FAQ's entfernen.
Abgesehen davon dürfte eh nichts dem Kunden berechnet werden, was nicht vor Vertragsschluss klar gesagt wurde. Egal wer da warum auch immer was fordert...
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mister Vegas: Wo hast du denn das her? Aus dem VVG? Das hilft hier nicht weiter, O2 ist doch keine Versicherung. :confused:
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Wahrscheinlich 4 mal...sind ja 4 Sim- Karten. 100€ für einen Tarifwechsel, da freut sich O2. :top: