Beiträge von Jimmythebob

    Zitat

    Original geschrieben von timbercom
    Allerdings fehlt die der BNetzA übermittelte Fragestellung, ebenso wie eine rechtliche Begründung in der Antwort fehlt.


    Hier meine Email:
    Betreff: § 19 TKV


    Mitteilung:
    Hallo,


    ich habe eine kurze Frage zum TKV.
    In § 19 Abs. 1 heisst es:
    "Anbieter allgemeiner Zugänge zu festen öffentlichen
    Telekommunikationsnetzen[...]"


    Sind damit nur Anbieter von Festnetzanschlüssen gemeint (der Wortlaut lässt es
    vermuten), oder müssen sich Mobilfunkbetreiber ebenfalls an diese Regeln halten?
    Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar.


    Warum genau Mobilfunkanbieter nicht unter "Anbieter von Sprachtelefondienst " fallen, weiss ich auch nicht. Hab leider keinen Zugang zu einem Gesetzeskommentar vom TKV. Frag doch einfach mal die BNetzA: Verbraucherservice@BNetzA.de


    Zitat

    Original geschrieben von pallmall
    Dieser Passus ist Quatsch. Es muss immer derjenige was nachweisen, der einen Betrag einfordert.


    Das ist grundsätzlich richtig. Allerdings hat O2, wie wohl jeder Netzbetreiber in seinen AGB stehen, dass bei einer Rücklastschrift ein pauschaler Schadensersatz von Betrag X anfällt. Also müssten sie sich eigentlich nur auf die AGBs berufen, da diese ja Vertragsbestandteil geworden sind. Weitere Nachweise sind nicht nötig.
    Der Gesetzgeber hat aber in §309 Nr. 5 BGB verfügt, dass pauschale Schadensersatzforderungen in AGBs nur dann wirksam sind, wenn die Pauschale den gewöhnlich zu erwartenen Schaden nicht übersteigt und ausserdem dem Kunden ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass der Schaden gar nicht entstanden, bzw. wesentlich geringer ist als die Pauschale.

    Hab wegen des §19TKV mal an die BNetzAG geschrieben. Sie bestätigt, dass die Norm nur für Festnetzanschlüsse gilt.
    Ich hatte also unrecht:


    Vorgangsnummer T2007-02-21-0172-3


    Verbraucherservice der Bundesnetzagentur


    Sehr geehrter Herr XXX,


    vielen Dank für Ihre E-Mail. Die Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV)
    vom 11.12.97 enthält in § 19 eindeutige Regelungen für Anbieter zur Begründung
    und zum Ablauf von Sperren der Anschlüsse in festen öffentlichen
    Telekommunikationsnetzen. Dort ist als eine Bedingung für die Unterbindung der
    Leistung (Sperre) auch der Zahlungsverzug eines Kunden von mindestens 75 EUR
    geregelt.


    Diese Festlegungen gelten jedoch ausdrücklich nicht für Anbieter von
    Mobilfunkanschlüssen.
    Die Mobilfunknetzbetreiber regeln daher in ihren
    jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Möglichkeit, für ihre
    Kunden in Ausnahmefällen die Inanspruchnahme ihrer Dienstleistung zu
    unterbinden.


    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr Verbraucherservice

    Zitat

    Original geschrieben von metropol21
    Für mich stehen noch max. Kosten von 360 Euro im Raum. Soll ich dafür einen Anwalt bemühen? Wirklich nicht.


    Warum denn nicht? Entweder man wehrt sich gegen diese unseriösen Praktiken von O2, oder man lässt es. Der individuelle Streitwert sollte dabei keine Rolle spielen. Ansonsten ist das nichts anderes als diese ständigen "Ich weiss gar nicht was ihr habt, ich Ruf 0180er Nummern eh nie an" Postings.


    Im Übrigen sind 360€ viel Geld. Schau mal in die Gelben Seiten unter "Rechtsanwälte". Die Zeiten, in denen die sich Ihre Mandanten nach Streitwerten aussuchen konnten, sind vorbei. Die meisten Anwälte denken wirtschaftlich und würden auch für 10€ aktiv werden, denn sie erhoffen sich dabei auch, dass du das nächste Mal wiederkommst. Und da kann es ja schon um ein Haus im Wert von 500.000€ gehen. :cool:

    OK, zum einmillionstenmal: Eine berechtigte Kündigung kann nicht abgelehnt werden. Es bringt also nichts, hier dauernd zu jammern, dass O2 die Kündigung leider nicht "annerkannt" hat und was man denn bitte nun tun soll.
    Überleg doch mal, wenn die schon die Kündigung wegen einer Preiserhöhung von Telefonaten im Inland nicht anerkannt haben, meinst du sie werden es dann wegen der Preiserhöhung von Telefonaten im Ausland tun? :rolleyes:


    Wenn man schon eine Kündigung schreibt, dann muss man das auch durchziehen. Es ist doch nichts lächerlicher, als nur den Papiertiger zu spielen.
    Man kann doch nicht einfach mal so auf gut Glück ein paar "Soküs" zu verschicken und hoffen, dass irgendeine schon angenommen wird. :confused:


    Also, die einzige logische Vorgehensmaßnahme ist eine Kündigung auszusprechen (vorausgesetzt sie ist rechtlichen möglich) und dann auf diese Kündigung zu beharren. Völlig egal, was der jeweilige Vertragspartner für exotische Rechtsauffassungen bzgl. "Nebenleistungen" oder sonstwas hat.
    Wenn für Zeiträume nach der Kündigung noch Forderungen gestellt werden, geht man zum Anwalt und erhebt entweder Feststellungsklage oder lässt sich halt von O2 verklagen.

    Zitat

    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Aber O² weigert sich bisher beharrlich eine Auszahlung aufs Konto vorzunehmen.
    Nur, was tun?


    Ich würd da gar nicht lange bitten. Wenn die Gebühren zu Unrecht berechnet wurden einfach eine Frist zu Rücküberweisung setzen (7 Tage sollten angemessen sein) und bei fruchtlosem Ablauf der Frist das Geld zurückbuchen und den unstrittigen Betrag überweisen.
    Wär ja noch schöner, wenn O2 sich einfach an meinem Girokonto bedienen könnte und das Geld dann netterweise als "Gesprächsgutschrift" bereitstellt. :mad:


    Wenn die nen Kredit brauchen, sollen die sich an ihre Hausbank wenden! :cool:

    Das kommt halt auf dein Telefonierverhalten an.


    Genion S ist in etwa der normale bisherige Genion.
    Kostet 10€, du kannst innerhalb der Homezone ins Festnetz für 3c/min telefonieren. Ansonsten kostet jedes Gespräch in alle Netzt 19c/min.


    Genion M ist wie S, nur dass du innerhalb der Homezone umsonst ins Festnetz und zu O2 telefonieren kannst. Kostet 20€


    Genion L beeinhaltet alle Gespräche ins Festnetz und zu O2 egal von wo aus, also auch ausserhalb der Homezone. Fremdnetze kosten ebenfalls 19c/min.
    Kostet 35€.


    Preise jeweils mit Handy. Ohne Handy 10€ weniger. Bei Onlineabschluss gibt's derzeit 150 frei SMS, aber dann nur mit einem Vertrag inkl. Handy.

    Zitat

    Original geschrieben von Downhill
    Eine Frage an alle Card S - Besitzer:


    Ist das denn jetzt ein "normaler" Vertrag oder ein Onlinevertrag? Sprich, gibt's weiterhin die Papierrechnung und die kostenlose Hotline?


    Ja, ist ein ganz normaler Vertrag. Sofern man also die offline Variante hat kann man ganz normal die kostenlose Hotline anrufen und bekommt seine Rechnungen per Post. Übrigens auch, wenn der Vertrag gar nicht genutzt wurde und die Rechnung daher 0€ lautet... :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von Jula
    Leider haben Versicherungen ja bei jeder Inanspruchnahme auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Und ein neuer Tarif könnte uns wahrscheinlich viel teurer kommen....


    Blöd blöd....


    Also lieber einen güstigeren Preis zahlen, die Leistung der Versicherung aber nie in Aspruch nehmen? Was ist denn das für eine Logik?