kris781: Sehr guter Beitrag, genauso sieht's aus.
O2 hat kein Recht, eine Negativmeldung an die Schufa zu machen, solange die Forderung strittig ist. Und das ist sie so lange, bis ein Gericht über diese entscheidet.
Sollte O2 trotzdem eine Schufameldung durchführen (gerüchteweise soll das ja schon vorgekommen sein), geht man schleungst zu einem Anwalt. Dieser sorgt dann nicht nur für die Löschung, sondern setzt auch direkt Schadensersatz gegen O2 durch, falls einem ein Schaden auf Grund der falschen Meldung entstanden ist. Dieser könnte u.U. hoch ausfallen, etwa wenn die Hausbank einen Dispo kündigt oder man einen günstigen Kredit nicht abschließen kann... Ergo: Das wird teuer und zwar für 02!
Beiträge von Jimmythebob
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Vielleicht der hier: Online Shop
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Crusader: Dann sind die 25€ doch ok, oder wurde dir versichert, der Wechsel sei kostenlos? Normalerweise gilt dies nämlich nur für Leute, die zwischen dem 13. und 28.10 noch einen genion card abgeschlossen haben und dann in den neuen Tarif gewechselt sind.
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lol, O2 ist bei der Suche nach Ausreden ja sehr originell.
Erst ist es die Bundesnetzagentur, dann der Card Benefit. Was kommt denn als nächstes? Der O2- Premium- Benefit Solidaritätsbeitrag? -
Es haben doch schon viele Leute Post bekommen. Antwort ist immer dasselbe: Nebenleistung, daher kein Kündigungsgrund. Das Porto hättest du dir sparen können. Es kommt einzig darauf an, ob du dich davon beeindrucken lässt oder das Ding durchziehst. Darüber kannst du dir bis zur Antwort schonmal ein paar Gedanken machen.
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sunrise: Das stimmt nicht. Früher gab es einmal eine 4- Wochenfrist, die für Änderungen der AGB galt. Dies war im TKV geregelt. Diese Vorschrift gibt es aber nicht mehr.
Einschlägig ist vielmehr § 314 III BGB, wonach der Berechtigte (also der Kunde) nur innerhalb einer angemessenen Frist kündigen kann, nachdem er vom Kündigungsgrund Kenntnis erlangt hat.
Da O2 keinem von der Erhöhung erzählt hat, weiss der Normalkunde also auch nichts von einem Kündigungsgrund. Eine Ausnahme sind nur Leute, die Bereits widersprochen haben. Diese können jetzt nicht ein halbes Jahr warten und dann plötzlich Kündigen. Das muss schon zeitnah zum Widerspruch, bzw. zur Fristsetzung geschehen. -
Bitte dran denken, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Ein Fax erfüllt nicht die Schriftform!
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Geht mir genauso. Einer Freundin haben sie für die Umstellung, die kostenlos sein sollte, 25€ berechnet. Insgesamt betrug die Rechnung 27€. Es sollten dann 25€ aufs Kundenkonto gutgeschrieben werden. Auch auf schriftliche Aufforderung hin wurde das Geld nicht ausbezahlt. Daraufhin hat sie dann 2€ überwiesen und die 27€ zurückgehen lassen. Konto ist also bei +/- 0.
Bisher nichts gehört von den Vögeln. :cool: -
Meine Gedanken: Du hast einen Anspruch auf eine nachvollziehbare Rechnung. Also muss auch ersichtlich sein, welche Kosten entstanden sind, bevor sie irgendeinen Phantasiebetrag von deinem Guthaben abziehen.
Also, immer knallhart nachgefragt bei O2. :cool: -
Das kann man ganz einfach der Tarifwechseltabelle entnehmen, die sowohl irgendwo hier im Forum zu finden ist als auch auf der HP von O2.