Beiträge von Jimmythebob

    Das ist doch alles nur reine Panikmacherei seitens der Hersteller. Nokia will halt nicht, dass andere Akkus als die hauseigenen verkauft werden. Ähnliche "Warnhinweise" kann man bei fast alles technischen Geräten nachlesen.
    Genauso soll man ja auch nur original- Druckerpatronen benutzen usw.


    Denke, wenn man über irgendwelche China- Händler dubiose Akkus bekommt, kann man ruhig mal misstrauisch werden, wenn dieser Akku-check nicht funktioniert. Aber wenn das Akku in der OVP von einem Mobilfunkbetreiber dabei ist, kann man wohl davon ausgehen, dass das neue Handy nicht eines Nachts wegen eines gefakten Akkus explodiert...

    Hab zu diesem Thema mal eine Email an die BNetzAG geschrieben, ganz interessant:


    1. Anfrage:
    "Sehr geehrte Damen und Herren,


    ein Mobilfunkbetreiber behauptet, dass die Bundesnetzagentur vorschreibt, dass Mobilfunkverträge ohne Laufzeit nicht kostenlos angeboten werden dürften. Konkret verlangt er dafür eine Gebühr von 25€. Ich hätte gerne gewusst, ob dieser Sachverhalt so zutrifft und wenn ja, auch Gebühren in dieser Höhe vorgeschrieben sind."


    1. Antwort:
    "Sehr geehrter Herr XXX,


    vielen Dank für Ihre E-Mail. Ich kann Ihre Ausführungen nicht nachvollziehen. Die Preis- und Produktgestaltung für Endkunden unterliegt im Mobilfunkbereich allein den Mobilfunkanbietern. Durch die Bundesnetzagentur erfolgt keine Regulierung der Entgelte für Endkunden.


    Mit freundlichen Grüssen
    Ihr Verbraucherservice"


    2. Anfrage:


    "Vielen Dank für die schnelle Antwort.
    Gilt dies auch, wenn man eine virtuelle Festnetznummer bekommt? Konkret geht es darum, dass ein Mobilfunkanbieter die Möglichkeit bietet, in einem bestimmten Bereich (Homezone) unter einer Festnetznummer erreichbar zu sein.
    Dieser Vertrag beinhaltet KEINE monatlichen Fixkosten und hat auch keine Mindesvertragslaufzeit. Es wird aber gleichzeitig eine "Bereitstellungsgebühr" von 25€ erhoben mit der Begründung, dass dies von der Bundesnetzagentur vorgeschrieben sei.
    Ist das richtig?"


    2. Antwort:
    "Sehr geehrter Herr Leenen,


    vielen Dank für Ihre erneute E-Mail. Sollten Sie mit einem Mobilfunkanbieter einen Vertrag abgeschlossen haben, gelten für Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Preislisten dieses Anbieters. Der Mobilfunkanbieter regelt darin u.a. auch ob ein Bereitstellungsentgelt erhoben wird oder nicht. Die Bundesnetzagentur reguliert im Mobilfunkbereich derzeit keine Endkundenentgelte."


    Fazit: Es scheint wirklich so, als ob O2 das Argument nur vorschiebt, die BnetzA weiss von nichts...

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Die Frage ist ob Telefonate zu 0137 und 0180 überhaupt vertraglich vereinbarte Leistungen sind oder zusätzliche Leistungen.


    :confused:
    Wenn ich den Vertrag abschließe, werden die aktuellen Konditionen, also u.a. auch die jeweils gültige Preisliste Vertragsbestandteil. Gegenstand der Preisliste ist immer auch eine Vereinbarung über die Kosten zu Anrufen auf die Nummer 0137 und 0180x. Wenn diese nun teurer werden, hat der Kunde die eben beschriebenen Möglichkeiten.