Hmm, dann bin ich überfragt, dachte das wärs gewesen. Hab das E60, welches ja eigentlich gleich sein müsste. Bei mir wird die Dauer auch während des Gespächs angezeigt.
Beiträge von Jimmythebob
-
-
Macgerhard und tag:
Also, entweder ich kapier nicht was ihr meint, oder ihr seit tatsächlich blind. :cool:Die Anzeige der Gesprächsdauer während eines Gespächs stellt man so ein:
Menü-> System-> Einstell.-> Anrufe-> Anrufinformationen: JAGesamtgespächsdauer von angenommenen und abgehenden Telefonaten:
Menü-> Protokoll-> Anrufdauer -
Zitat
Original geschrieben von handytick.de bekommen die Möglichkeit kostenfrei in einen gleich- oder höherwertigen Tarif M/L zu wechseln
Hmm, bedeutet das dann, dass der Genion S davon ausgeschlossen ist? Steht ja nur was von M und L...
-
§ 309 Nr. 9b bedeutet, dass eine stillschweigende Verlängerung um MEHR als 12 Monate nicht rechtens ist. Ein Jahr und kein Tag mehr ist also das längsmögliche.
Das sich tatsächlich ein Provider so dermaßen über die gültugen Gesetze hinwegsetzt wie Victorvox ist eigentlich ein Unding. Ich würd denen keinen cent extra geben. Evtl. auch mal ne Verbraucherzentrale informieren, so dass die gegen die ungültigen AGBs vorgehen können.
-
Ich verstehe die Frage nicht...
-
Da ein Wechsel für Bestandskunden wohl grundsätzlich möglich ist, dürfte das so klappen. Allerdings bliebe nach zu klären, ob es weiterhin 100 SMS gibt bei online- Verträgen. Die 5€ Gesprächsguthaben vielen aber auf jeden Fall weg, die gibt's ja nicht mehr.
-
Ne, das stimmt nicht. (Fast) jeder Händler bietet auch VVL an, oft sogar zu einem güstigeren Preis. Deshalb mein Tipp: Geh zu nem unabhängigen Handyshop irgendwo in deiner Stadt und lass dir ein Angebot machen, oder nutz die Werbeseite hier im Forum.
-
Die Garantie ist überall gleich, da sie vom Hersteller (also Nokia) vergeben wird.
-
sportfreund: Bisher bis du der Einzige, der behauptet in TKV u. TKG Normen gefunden zu haben, auf die sich eine ausserordentliche Kündigung stützen lässt. Leider hast du allerdings bis auf einen bereits aufgehobenen Paragraphen nichts vorzeigen können.
Also, ich bin weiter gespannt, ob du deinen großen Worten auch Fakten folgen lässt...
-
Zitat
Original geschrieben von sportfreund
§ 28 III S. 2 TKV a.F., wie gesagt.Alles klar. Ich weiss zwar nicht, an welcher Uni du angeblich studiert hast, aber mit längst aufgehobenen Paragraphen zu argumentieren, erweckt nicht grade den Anschein juristischer Versiertheit.
Lass uns einfach aufhören, die Veröffentlichung der Daten ist kein Sokü-Grund. (Höchsten aus §314 BGB, siehe Post von maximumhandy)