Beiträge von Jimmythebob

    Ein ganz schön hohes Ross, auf dem du da reitest. Ich hoffe, du hast in deinem Leben noch keinen einzigen Gesetzesverstoß begangen, so dass du nach deinen eigenen Kriterien überhaupt berechtigt bist, Herrn Hofreiter zu kritisieren.

    Zitat

    Original geschrieben von Tiziano
    In die Beine schießen?
    Eher nicht, dafür nimmt man ein Messer bzw. mit durchtrennten Sehnen/Bändern lässt es sich sehr schlecht kämpfen, die Munition kann man sich dann für bewaffnete Gegner aufheben.
    So haben wir das zumindest gelernt und gelegentlich Praktiziert.


    Du hast anderen Menschen mit einem Messer die Sehnen durchtrennt? In welcher Armee hast du denn gedient? Republikanische Garde? :confused:

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Wie gesagt es gab dazu mal entsprechende Urteile vom Landesarbeitsgericht(?) in dem festgestellt wurde, dass hier zwischen AG und Azubi grds. Einigkeit darüber bestehen muss, dass im Anschluss an die Ausbildung das AV weitergeführt werden soll (in welcher Form auch immer) und wenn man es dann schriftlich nicht auf eine Befristung festlegt das AV dann eben unbefristet ist.


    Kann es sein, dass du hier etwas mit § 16 TzBfG durcheinanderbringst? Du schreibst immer was von "befristet" und "unbefristet", darum geht es hier doch gar nicht. :confused:


    Hast du mal eine Fundstelle zu dem Urteil?


    edit: Im Übrigen muss der AG hier auch gar nichts explizit ablehnen o.ä. Voraussetzung für § 24 BBiG ist ja, dass der Auszubildende auch tatsächlich "beschäftigt" wird. Das von dir befürchtete alleinige Auftauchen im Betrieb und bloße Anbieten der Leistung durch den Auszubildenden genügt also auch ohne explizite Ablehnung durch den AG nicht, um ein Arbeitsverhältnis zu fingieren. Die Vorschrift soll nämlich lediglich verhindern, dass der Auszubildende ohne ausdrücklichen Arbeitsvertrag weiterbeschäftigt wird und der AG dann irgendwann sagen kann: "Pech gehabt, du arbeitest hier ja in Wirklichkeit gar nicht mehr."


    Das ist auch völlig üblich im Arbeitsrecht, vgl. § 625 BGB oder eben § 16 TzBfG.

    Darüber kann man jetzt natürlich seitenweise rechtsphilosophisch diskutieren. Natürlich kann auch Unrecht in der Vergangenheiten mitursächlich für aktuelles Unrecht sein. Das kann in einer aufgeklärten Gesellschaft aber nicht dazu führen, dass man voller Verständnis mit den Achseln zuckt oder insgeheim sogar froh ist, dass da endlich mal jemand ist, der es den bösen USA jetzt mal so richtig zeigt. Unrecht bleibt Unrecht und darf nicht toleriert werden, egal was der Auslöser dafür gewesen sein mag. Wie bereits gesagt, alles andere ist die Argumentationsweise eines Kindes und findet zu Recht höchstens im Jugendstrafrecht Beachtung, wenn die Jugendgerichtshilfe über die mangelnden Vorbilder in der Kindheit berichtet. :rolleyes:

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    Original geschrieben von murmelchen
    Aber ist es denn falsch mit "die USA haben auch"?


    Weil Unrecht in der Vergangenheit aktuelles Unrecht nicht rechtfertigen kann.


    Zitat

    Original geschrieben von murmelchen
    Warum kann man nicht einfach akzeptieren das es tatsächlich Leute gibt die eine andere Meinung wie man selbst hat und nicht versuchen diese zu diskreditieren um die eigene Meinung als "richtiger" hinzustellen. :eek:


    Artikel nicht gelesen? :confused:

    Ja, das hier bei TT bezahlte Schreiberlinge aus Russland sitzen, glaube ich ja auch nicht. Es ist aber bei SPON, FAZ und sonstwo auffällig, dass zu jedem Beitrag zur Situation in der Ukraine zigfach "Aber die USA haben...", "Der Westen ist Schuld, weil..." kommt. Bei Facebook werden auch teilweise kommentarlos irgendwelche Links zu anti-Maidan You-Tube Videos verlinkt in Kommentarspalten zu Beiträgen, so absolut nichts mit Russland oder der Ukraine zu tun haben.