Also ich hab mit meiner DKB-Visa keine Probleme mehr. Bekomme auch an diversen SPK-Automaten Geld. :top:
Beiträge von Jimmythebob
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Original geschrieben von Felsen2000
Hat echt keinen Zweck hier. Die bekannten Schreiber sind nicht in der Lage, auch nur einen Beitrag zu schreiben, ohne persönlich zu werden, den Anderen zu diffamieren, zu beleidigen und abzustempeln. Das hat nichts mehr mit Diskussion zu tun, sondern ist Intoleranz gegenüber anderen Meinungen und Arroganz. Das die Mods euch das durchgehgen lassen, habe ich zu akzeptieren. Aber ich werde ganz sicher nicht weiter meine Zeit mit Menschen verschwenden, die an einer intellektuellen Auseinandersetzung gar kein Interesse haben, sondern nur andere virtuell niederbrüllen wollen, um ihre "moralische Überlegenheit" zu demonstrieren. Leider muss ich annehmen, dass manche hier inzwischen so verbohrt sind, dass sie gar nicht mehr mitbekommen, was für Stänkereien und Pöbelein sie permament abgeben. Ich empfehle mal einen 2-Wochen-Intensivkurs in "Wie ich jemand anderem antworte, ohne rumzupöbeln".Und du solltest mal dringend einen Realitätscheck durchführen, deine Eigenwahrnehmung ist sehr... ähhm speziell. Du schreibst hier einen frustrierten Beitrag nach dem anderen, bedienst dich billigster Vorurteile (Verkäufer müssten nur Kisten schleppen) und wunderst dich dann, wenn keine "intellektuelle" Diskussion zustande kommt. Sehr witzig.
ZitatOriginal geschrieben von murmelchen
Versuche nicht immer andere Beiträge in die "Neidecke" zu ziehen.
Ich ärger mich sicher nicht darüber das ich kein Anwalt o.ä geworden bin.
Derzeit bin ich sogar sehr zufrieden mit meinem Gehalt. :top:Was heißt hier "immer"? :confused: Wo habe ich das denn noch gemacht? Im Übrigen warst du doch gar nicht gemeint mit meinem Neidvorwurf.
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Erstmal ist "Ladenverkäufer" ein Ausbildungsberuf, die Qualifikation ist also deutlich höher, als "pünktlich am Arbeitsplatz zu sein und Kisten heben zu können". Was soll so eine Polemik?
Im Übrigen gilt eben auch bei der Bezahlung im Job das Prinzip von Angebot und Nachfrage: Du hättest ja auch Herzchirurg oder Wirtschaftsanwalt werden können, dann müsstest du dich jetzt nicht über deine Bezahlung ärgern und den Verkäufern ihren Stundenlohn neiden.
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Original geschrieben von ElChefe
Generell musst DU einen Weg finden es umzusetzen ein Paket anzunehmen, wenn Du online bestellst. Die Ausliferzeiten der Paketdienstleister sind Dir ja bekannt.
Da habe ich eine etwas andere Vorstellung von Service. Die Post ist Dienstleister und wird vom Absender bezahlt, dem Kunden das Paket zu liefern. Da sollte sie dann schon Wege finden, dass das auch klappt. Aber das müssen wir hier nicht ausdiskutieren. Heute hat es dank Sonntagszustellung ja auch gut geklappt, offenbar sitzen also auch bei DHL ein paar kluge Köpfe, die eingesehen haben, dass man sich an die moderne Arbeitssituation irgendwie anpassen muss und nicht umgekehrt. -
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Original geschrieben von ElChefe
Und klar, nur weil Du keine 10 Minuten anstehen möchtest, sollen die Paketboten künftig von 18 bis 2 Uhr arbeiten. Bin mal gespannt wie Du reagierst wenn dich der DHL-Bote um 0.30 Uhr aus dem Bett klingelt, oder glaubst Du die Tour der Fahrer dauert nur 2 Stunden und bis 20 Uhr ist alles ausgeliefert?Alles eine Frage der Organisation. Man kann statt einem großen LKW auch mehrere kleine losschicken. Dann spricht nichts dagegen, das Ausliefergebiet auch in 2 Stunden komplett abgefahren zu haben. Ich sage auch gar nicht, dass das der einzige Weg ist, man könnte auch schon bei der Bestellung angeben, wann das Paket kommen soll und DHL müsste dann eben einen Weg finden, das umzusetzen. Generell sollte sich DHL nach ihren Kunden richten und nicht umgekehrt, das ist alles, was ich sage.
PS: Warst du in der Weihnachtszeit mal bei einer größeren Poststation und hast ein Paket abgeholt? Das dauert länger als 10 Minuten und trotz großem Andrang sperren die Mitarbeiter Samstags (der einzige Tag, an dem ich für sowas Zeit habe) um Punkt 14 Uhr die Türen zu, weil vor Ort immer noch Arbeitszeiten und die Arbeitseinstellung von Behörden im letzten Jahrhundert herrschen. :flop: -
Heute morgen (Sonntag!) wurde ich vom Klingeln des DHL-Boten geweckt. Bin weder Prime-Mitglied, noch habe ich Express- oder Sonntagszustellung o.ä. gewählt. Guter Service von Amazon und DHL!
PS: Ich finde mittelfristig muss sich die Post eh mal ein anderes Zustellsystem einfallen lassen. Wir leben nicht mehr in den 60ern, wo Mittags immer die Ehefrau zu Hause ist und Pakete annehmen kann. Zu den üblichen Zustellzeiten arbeiten die Menschen normalerweise, so auch ich. Ich habe aber weder eine Paketstation in der Nähe, noch habe ich Lust mich in meiner spärlichen Freizeit stundenlang an irgendeinem Postschalter anzustellen und von demotivierten Angestellten bedient zu werden, um mir ein Paket abzuholen, das ich eigentlich nach Hause bestellt hatte.
Ich finde die Pakete sollten erst nach 18 Uhr, besser 20 Uhr ausgeliefert werden oder eben Sonntags. Alles andere macht irgendwie keinen Sinn.
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Wieder mal großes Kino hier.
Timba, ich habe dich schon mal gefragt und muss es wieder tun: Warum hältst du dich aus juristischen Themen nicht einfach raus? Du polterst immer so dermaßen rum, vergaloppierst dich mit deinem Halbwissen, verunsicherst den TE und meinst dann auch noch Volljuristen belehren zu können. Was soll das? :gpaul: -
Zitat
Original geschrieben von ChickenHawk
Mal davon ab, dass der TE schrieb es würde sogar noch Anfang Januar als fristgerecht gelten (auch wenn das eine etwas komische Regelung wäre).Nicht wirklich: http://dejure.org/gesetze/BGB/573c.html
Ansonsten volle Zustimmung.
Timba: Selbst Wikipedia schreibt es doch richtig: "mit dessen Kenntnisnahme von der Erklärung zu rechnen war". Das ist völlig normal, steht so im Gesetz und zwar seit Jahrzehnten schon. Nix mit neuer OLG-Rechtsprechung oder so. Nicht die Kenntnisnahme ist erforderlich, sondern die Möglichkeit der Kenntnisnahme. An dem Zeitpunkt, zu dem mit dieser "zu rechnen" ist, gilt die WE als zugestellt. Also Einwurf Abends in den Briefkasten, Zugang am nächsten morgen. Ob der Empfänger im Urlaub ist oder auf Weltreise ist sein Privatvergnügen und ändert am Zugang nichts.
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Nein, es ist keine Kenntnisnahme erforderlich, nur der Zugang der Willenserklärung! Das ist BGB AT 1. Semester. Ansonsten bitte ich dich um Angabe der konkreten Fundstelle und Zitat dieses angeblichen Erfordernisses. In dem 8 Jahre alten Urteil von dir stand das gerade nicht!
PS: So steht es auch im Gesetz: § 130 BGB stellt auf den Zugang (!) ab, nicht auf die Kenntnis.