Beiträge von Jimmythebob

    Das sind doch die Argumente, die wir schon seit Jahrzehnten in Deutschland hören, wenn irgendetwas vermeintlich unbequemes beschlossen werden soll: Mehrwertsteuererhöhung, Mitbestimmung in Unternehmen, Mindestlöhne, Kündigungsschutz, und, und, und. Trotz alldem geht es Deutschland mit am besten in Europa. Nur wenige Länder stehen noch besser da, und das sind auch nicht gerade die, die für ihre niedrigen Steuern bekannt sind.

    Reich sind eben immer nur die anderen...
    Das ändert aber nichts daran, dass eine Gesellschaft m.E. nur mit einem solidarischen Steuersystem funktioniert: Wer mehr verdient, muss auch mehr zahlen und zwar nicht nur absolut, sondern auch prozentual. 10% von 20k tun eben viel mehr weh als 10% von 80k und sind daher alles andere als gerecht, auch wenn die Leute mit den 80k (die natürlich nie reich sind, s.o.) das eher anders sehen.

    Ja, so ist eben bei Steuererhöhungen. Da bleiben mir unterm Strich weniger und dem Staat dafür mehr. Das kann man gut finden, oder nicht. Fakt ist aber, dass es für Steuererhöhungen in gewissem Maße eine Mehrheit zu geben scheint. Die Bevölkerung möchte, dass der Staat seine Schulden abbaut. Das kann man eben u.a. durch Steuererhöhungen bewerkstelligen, und diese sollen dann eben nach Möglichkeit nicht otto-normal-Verdiener stemmen, sondern die wirtschaftlich starken 3%.

    Nein, lesen allein reicht nicht, auch nicht das bloße einloggen in einen fremden Mailaccount. Es muss das Tatbestandsmerkmal der "Überwindung" erfüllt sein, wenn ich das richtige Passwort eingebe überwinde ich nichts. Ich überwinde ja auch kein Schloss, wenn ich den passenden Schlüssel benutze. Ohne Anfangsberdacht einer Straftat legt die Polizei/StA erst gar keine Akte an, also gibt's auch keine Akteneinsicht.

    Zitat

    Original geschrieben von arne
    Mit welcher Begründung möchtest Du §202a StGB ablehnen?


    Dafür gibt der Sachverhalt nichts her. Für §202a muss der Täter eine Zugangssicherung "überwinden". Wenn dem Täter das Passwort entweder bekannt ist, er es errät oder gar den PC des TEs benutzt, auf dem das PW ohnehin gespeichert ist, "überwindet" er nichts, sondern nutzt den Mechanismus so, wie er von GMX vorgesehen ist.

    Es liegen doch überhaupt keine Anhaltspunkte für eine Straftat vor. Was soll die Polizei da machen? Sich mit dem richtigen Passwort in ein fremdes Mailkonto einloggen, ist nicht strafbar. Lediglich das "Abfangen" oder "Ausspähen" von Daten ist strafbar (§§ 202a, 202b StGB).

    Die Chance, die Person zu finden, ist nahe Null. Da würde ich keine Energie reinstecken.
    Überleg doch mal, wer überhaupt ein Interesse daran haben könnte, deine Emails zu lesen? Das können doch nicht so viele Personen sein, oder? Dann würde ich mir mal Gedanken machen, wie es überhaupt dazu kommen konnte. Ist dein Passwort so simpel, dass es einfach erraten werden kann? Hast du dein Passwort auf deinem PC gespeichert und hat sich evtl. damit jemand eingeloggt? Oder vielleicht über dein Handy?

    Zitat

    Original geschrieben von derKarlsruher
    Im Outlook erscheint so ein Eintrag überhaupt nicht.


    Hast du denn bei Outlook mehrere Kalender zur Auswahl? Z.B. "Outlook", "Archive" und der neue Kalender des Connectors? Wenn ja, wähle den neuen Kalender, wenn nein, bin ich mit meinem Latein am Ende. Dann empfehle ich, eine aktuelle Outlook Version zu nutzen. Eine (umständliche) Alternative wäre noch, deinen PC-Outlook-Kalender von Zeit zu Zeit zu speichern und dann bei Outlook.de in den dortigen Kalender zu importieren.


    Zitat

    Original geschrieben von derKarlsruher
    -> Noch ein anderes Thema: Kann ich ach die Standardtöne für SMS, EMail, Kalender
    irgendwie ändern. Vorallem falls ja wie. Auch hier schon mal Danke.


    Du kannst nur einen anderen Standardton auswählen: Einstellungen>Klingeltöne & Sounds. Die Auswahl einer MP3 o.ä. ist leider nicht möglich.