Folter sollte niemals staatlich erlaubt sein. Egal unter welchen Umstaenden.
Es gibt ja das beruehmte "ticking bomb scenario". Irgendwo im Land liegt eine Bombe, man hat den Taeter, aber der verraet den Ort nicht. Darf die staatliche Gewalt (Poizei, Staatsanwalt...) diesen - um viele unschuldige Menschen zu retten - foltern?
Meiner Meinung nach ein klares Nein.
Man wuerde durch Erlaubnis staatlicher Folter, egal unter welchen Umstaenden, etwas lostreten, was man niemals kontrollieren koennte.
In der FAZ hat vor einiger Zeit ein Professor aus Bochum (Datum weiss ich nicht mehr) einen Leitartikel hierueber geschrieben, dem ich mich inhaltlich anschliesse.
Quintessenz war, das Folter niemals erlaubt sein darf. Wenn eine drastische Situation wie oben beschrieben eintritt, wird sich jemand finden, der die Grenze ueberschreitet und "das Noetige tut". Dieser muss sich aber bewusst sein, dass seine Taten illegal sind und er dafuer bestraft wird.
Diese drohende Bestrafung ist der einzige Schutzwall, um willkuerliche Folter zu verhindern.
Wenn also sehr viel auf dem Spiel steht, wird es immer jemanden geben, der bereit ist geltendes Recht zu brechen und auch die Strafe auf sich zu nehmen. Es darf aber niemandem (auch keiner staatlichen Institution) jemals a priori ein Recht auf Folter eingeraeumt werden.
In unserem Staat hat dieser das Gewaltmonopol inne. Damit dieses Monopol aber gerechtfertigt werden kann, muessen an die Ausuebung dieser Gewalt sehr hohe Huerden angelegt werden. Diese Huerden sind die ersten Artikel unserer Verfassung. Meiner Meinung nach ist hier ein absolutes Folterverbot eingeschlossen.