Beiträge von holden

    Zitat

    Original geschrieben von Benz-Driver
    ...
    Also ich erinnere mich an einen Film, dessen Titel ich leider nicht mehr weiß. Ich hab den als Kind gesehen und war damals irgendwie beeindruckt.


    Handlung: Atomkrieg, nach etlichen Jahren in (Hightech-)Bunker macht sich eine Handvoll Überlebender auf die Suche nach weiteren Überlebenden mit einem speziellen Gefährt, welches an einer Achse 3 Räder hat, um die - glaub ich - eine Raupe lief. Eine Szene: Sie befinden sich in einer Geisterstadt und finden 2 Skelette in einem Auto. Plötzlich fällt einemauf, daß die Skelette so sauber sind - wie blankgefressen! Und im nächsten Augenblick kommen aus dem Kanal 1000e mutierte Riesenkakerlaken, die dann in weiterer Folge den Schwarzafrikander der Gruppe (naja, war schon ein älterer Film, da haben immer die Farbigen sterben müssen...) befallen und aufgefressen haben. Dann gab es da noch eine Scene mit einem Schrottplatz, aber mehr weiß ich nicht.
    ...
    Oliver


    Der Film heisst "Strasse der Verdammnis" oder "Damnation Alley" im Original. Ich bin mir allerdings sicher, daß Du ihn jetzt nicht mehr so gut finden wirst...

    Ein "gewachsenes" Monopol kann man nicht verbieten/zerschlagen (in D, in den USA schon), man kann einem Unternehmen ja nicht verbieten stärker als die Konkurrenz zu wachsen.
    Es ist also nicht so "einfach" wie bei Zusammenschlüssen von Unternehmen zu einem marktbeherrschenden Unternehmen, welche man verbieten kann.


    Aber:


    § 19 (GWB) Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung
    (1) Die mißbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten.


    Dies gilt auch für Monopole (oder marktbeherrschende Stellungen ganz allgemein) und somit auch für Microsoft. Wenn man MS also Missbrauch eines Monopols vor einem deutschen Gericht nachweist, wird es Konsequenzen geben.


    Solange ein Unternehmen mit marktbeherrschender Stellung diese nicht ausnutzt (und auch die Entstehung dieser Stellung legal war), gibt es im deutschen Kartellrecht keinen Angriffspunkt.


    Ob MS seine marktbeherrschende Stellung (Def. in §19 z.B. hier: http://home.datacomm.ch/dschny…setzestextDeutschland.htm) missbraucht, möge jeder für sich selbst beantworten.

    Hallo,
    ich habe Ende Januar einen Genion-Duo Vertrag mit Studentenrabatt abgeschlossen. Also noch den alten RV 52000000 (steht auch auf der Rechnung).
    Nun kam grad die erste Rechnung und sie haben auf jede Karte 9,95 (runtergerechnet auf 6 Tage) GG berechnet. Diese dann aber wieder auf Grund von "Sonderkonditionen" erlassen.
    Auf mich macht das den Eindruck einer 3-monatigen GG-Befreiung für normale Verträge (die es bei Studentenverträgen ja eigentlich nicht geben kann), aber selbst dann müsste sich doch die normale Duo-Vergünstigung irgendwie bemerkbar machen und die zweite GG vergünstigen.
    Weiss jemand wie die da rechnen?
    Danke.

    Zitat

    Original geschrieben von LivKarin
    ich muss als Norwegerin sagen: hier kann mann sehr viel lernen!! (bitte nicht nach Schreibfehler suchen, ich schreibe seit 12 Jahren kein Deutsch!).


    Mach weiter - ich will mehr lernen! :D


    Ihr Norweger oder Skaninavier ganz allgemein seid mir aber immer schon als "unangenehmes;)" Volk aufgefallen:
    Ihr sprecht von Haus aus eigentlich immer Norwegisch, Schwedisch, Dänisch (die Finnen auch noch Finnisch) und Englisch nahezu perfekt.
    Zum Lernen einer weiteren Sprache braucht ihr so ca. 6 Wochen und sprecht dann besser als unsereins nach jahrelanger Übung.


    Wenn Ihr Norweger jemals in die EU eintretet, wird dieser Wettbewerbsvorteil sofort verboten.:D

    Re: Muss ein Lehrer mir meine Noten beweisen ?


    Ohne mich aufspielen zu wollen, aber juezae hat schon Recht:

    Zitat

    Original geschrieben von witzbold
    Muss mir ein Lehrer die mündlichen Noten mir gibt


    Fehlt da nicht was?
    Und es ist zwar nicht falsch, aber in der Oberstufe lernt man bestimmt überflüssige Worte (insbesondere Wiederholungen) wegzulassen; hier also das erste "mir".


    Zitat

    Original geschrieben von witzbold
    Ich frage, da unter anderem ich große Probs mit meinem Deutschlehrer habe


    Damit diese Passage Sinn macht, muss es entweder heißen '...da ich unter anderem...', wenn Du noch weitere Schulprobleme hast, oder eventuell noch '...da unter anderen ich...', wenn noch andere Schüler Probleme mit diesem Lehrer haben.
    So wie der Satz jetzt da steht, ist er wenn nicht falsch zumindest missverständlich.


    Wenn Du gedruckte Texte abgibst und Dein Lehrer Dir es jedesmal anstreicht, wenn Du vor einem Satzzeichen eine Leerstelle setzt, kannst Du Dich auch nicht beschweren.


    Versteh mich nicht falsch, ich bin nicht der Meinung, dass in einem Forum alles auf Fehler zu prüfen ist, bevor man es abschickt. Aber da es Dir explizit um Deine Deutschnote geht, musst Du Dich wohl daran messen lassen.
    mfg

    Zitat

    Original geschrieben von Toby
    ... Allerdings ist es durchaus üblich, das Daueraufträge am Anfang des Monats abgebucht werden und nicht zum Ende. ...


    - Eine Lastschrift ist kein Dauerauftrag.


    - komisch, sowohl die Telekom, Stadtwerke, Kabel-TV Betreiber als auch einige andere ziehen das Geld bei mir 5-15 Tage nach Rechnungszustellung ein (steht auch auf der Rechnung...), dabei ist es vollkommen irrelevant auf welchen Tag im Monat das Datum fällt.


    - wenn bei Dir der Monat länger als das Geld anhält, ist es wirklich Dein Problem.


    Aber hier mein Tip: Schließe einen neuen Vertrag ab, z.B. Bei Cellway. Deren Rechnungsperiode beginnt und endet am Tag des Vertragsabschlusses. Geh also am 1. eines Monats hin, dann wird immer so am 2. oder 3. abgebucht.
    Viel Spaß.