D1: 13
D2: 50
e+: 99
o2: 33
wobei die Größe der Zahl natürlich korreliert mit der Qualität der Netze/Services/Preise:D.
Den Zahlendreher bei D2 kann ich mir aber auch nicht erklären:D:D.
Sie sind in Begriff, Telefon-Treff zu verlassen, um auf die folgende Adresse weitergeleitet zu werden:
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D1: 13
D2: 50
e+: 99
o2: 33
wobei die Größe der Zahl natürlich korreliert mit der Qualität der Netze/Services/Preise:D.
Den Zahlendreher bei D2 kann ich mir aber auch nicht erklären:D:D.
Wenn Euer Anliegen ein dreitägiges Besäufnis mit nicht endender Party kombiniert mit unendlich vielen Möglichkeiten zur sexuellen Kontaktaufnahme (für wirklich jeden Geschmack;)) ohne Austausch von Vornamen oder Telefonnummern... ist, dann gibt es in diesen drei Tagen wohl keinen besseren Platz auf der Welt.
Für kulturelle Städtereisen würde ich zumindest an diesem Termin andere Städte vorziehen.
Die Frage ob abends was los ist, war hoffentlich nicht ernst gemeint. Ich bin alles andere als Hardcore Karnevalsfan, aber in den Tagen ist an jeder Bushaltestelle mehr los, als aufm Kiez an normalen Wochenenden (und ich liebe den Kiez).
Für einige Parties braucht man allerdings Karten und für einige wirklich gute Parties müsstet Ihr jetzt im Januar schon der Prinz persönlich sein, um noch an Karten zu kommen.
Aber auch ohne die Parties (die mit Eintrittskarten) wird Euch bestimmt nicht langweilig werden, da es wie gesagt an jeder Ecke, in jeder Kneipe... Parties gibt:D.
Re: Nachricht auf nicht aktivierter Mailbox
ZitatOriginal geschrieben von xKleo
Hallo,
ich erhielt heute einen Anruf von D1, das eine Nachricht auf meiner Mailbox ist.
Allerdings ist die Weiterleitung zur Mailbox nicht aktiviert. Ich frage mich, wie der Anrufer die Nachricht hinterlassen konnte.
Kann mir das jemand erklären?
gruss xKleo
wie schon oben erwähnt gibt es in jedem Netz bestimmte Ziffern mit denen - zwischen Vorwahl und Rufnummer gesetzt - man direkt auf der jeweiligen Mailbox anrufen kann. Da nützt auch das Deaktivieren der standardmäßigen Rufumleitung nichts.
Will man das verhindern, darf man entweder die Mailbox nie einrichten oder man muß diese Einrichtung rückgängig machen. Dann landet der Anrufer bei einer Ansage die ihm mitteilt, daß keine Mailbox eingerichtet wurde (je nach Netz unterschiedlich).
s55 und m55 bei eplus: sendeberichte kommen als normale sms.
ZitatOriginal geschrieben von sk8ergirl
Dann woll'n wir mal wieder auf Bremen vertrauen, dass die ihre Rückrunde in Sand setzen, die Bayern sich dieses Jahr auch mal da oben raushalten und Stuttgart Meister wird (wer 2. wird is ja eh klar;))...
greez sk8ergirl =:)
ZitatOriginal geschrieben von Tille99
Weiter gehts am 31.01/01.02.
Keine Sorge um den VfB, die sind einfach platt und brauchen die Winterpause (so wie der VfL auch).
MfG
Ich halt ja nicht wirklich viel von Statistiken, aber wenn man nach einer solchen geht, dann hat Stuttgart alle Chancen verspielt.
Noch nie (in den 40 Jahren BuLi) konnte eine Mannschaft Meister werden, die zur Winterpause nicht mindestens Dritter war...
Können wir nicht vielleicht alle mit dem Zieleinlauf Bremen - Stuttgart leben:D?
hört sich doch nicht schlecht an. Da wollen wir natürlich auf dem laufenden gehalten werden.
Viel Glück. Ich geh morgen früh auch mal spontan zum Bahnhof.
ZitatOriginal geschrieben von xoduz
...
Wie war sie denn so im Gespräch? Ich meine, es gibt ja viele hübsche Mädels, bei denen man dann, sobald man mit ihnen redet, feststellt, dass wohl doch eine Unschärferelation zwischen Aussehen und Intelligenz bestehen muss..;)
Was ist denn hier die Aussage? Das die hübschen Mädels bei denen diese Relation zutrifft "dumm" sind? Dann hast Du wohl das Physikbuch nicht richtig gelesen.
ZitatOriginal geschrieben von ashd
Sorry, das kann man so nicht stehen lassen, insbesondere nicht im hier diskutierten Fall. Selbst wenn § 122 Abs. 1 BGB eingreifen sollte: Wo soll hier ein zu ersetzender Schaden entstanden sein?
Alles folgende gilt nur, wenn §122 (2) nicht greift:
Der Vertrauensschaden ist zu ersetzen. Das heisst der Käufer muß so gestellt werden, wie er stünde, wenn er von dem Geschäft (der Auktion) nicht gehört hätte.
Als Beispiel: Es handelt sich um ein Handy und der Käufer hat sich nach Auktionsende schon mal Zubehör gekauft, das ohne dieses Handy für ihn wertlos ist, dann muß dieser Schaden ersetzt werden. Auch evtl. erstandene Portokosten... müssen ersetzt werden.
Nicht zu ersetzen ist der Erfüllungsschaden, also der Schaden, der dadurch entstanden ist, daß der andere nicht erfüllt hat (um beim Handybeispiel zu bleiben: Handy für 150 erstanden, das sonst 170 kostet -> 20€ Schaden. Dieser Schaden muß nicht ersetzt werden).
Die Höhe des Erfüllungsschadens ist aber trotzdem wichtig, da der Schadenersatz höchstens bis zu eben dieser Hööhe geleistet werden muß.
Wie oben gesagt, gilt dies alles nur, wenn dem Käufer nicht hätte klar sein müssen, daß der Verkäufer einem Irrtum erlegen war (Handybeispiel: Nokia 6600 für 1€ Sofortkauf), dann muß gar kein Schadenersatz geleistet werden.
Bin kein Jurist, sondern nur Volkswirt, aber das ist bei mir aus den Anfängen hängen geblieben. Darf natürlich gern verbessert werden.
mfg
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von me too.
...
Ich habe bei fast allen Titeln schon gelebt!
Aber ich möchte das auch mal richtig mitbekommen - so auf dem Marktplatz.![]()
1993 war ich zwar auch schon Werder- Fan, aber irgendwie kann ich mich da nur dunkel dran erinnern.
ciao
Chris
Da kann ich mich auch nur dunkel dran erinnern, da ich schon sehr freude-/betrunken vorm Fernseher saß/jubelte, als Bernd Hobsch uns (gegen Stuttgart) zum Meister gemacht hat. Auch schon 88 war ich mit Leib und Seele dabei (und ja, ich kenn auch das Jahr 86 und Michael Kutzop, darüber müssen wir aber nicht reden).
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
...
muß noch jeweils gegen die direkten Konkurrenten spielen und ist nun der Gejagte, ...
Das ist natürlich eine gewagte Aussage, wenn noch die gesamte Rückrunde bevorsteht:D.
Natürlich ist noch nichts entschieden, aber Werder-Fans hatten auch sehr harte Zeiten (wenn auch nicht so wie z.B. Kölner:D) und daher dürfen wir uns jetzt auch mal freuen.
ZitatOriginal geschrieben von andi2511
Der Kaufvertrag kann wegen Irrtums angefochten werden, und zwar nach §119 BGB! Teile dem Käufer einfach die Sachlage erneut und mit Bezug auf seine Chancenlosigkeit bei einem eventuellen Zivilverfahren mit und bitte um Verständnis, das du die Auktion als nichtig betrachtest. Sollte dann eine schlechte Bewertung kommen, wirst du die halt entsprechend kommentieren müssen.
Wenn man schon §119 benutzt, dann bitte auch §122 beachten. Kann unter Umständen entscheidend sein. Da ich nicht weiß, um welches Gut es sich gehandelt hat, kann ich so nicht sagen ob §122 (2) greift.
Wenn allerdings Absatz 1 zutreffen sollte, dann nützt die Anfechtung nach 119 herzlich wenig.
mfg
Hallo,
vor ca. 3 Jahren habe ich meinen eplus Vertrag auf die gleiche Weise begrenzen lassen. Allerdings mit einer höheren Grenze und zwar nicht weil ich für so viel telefoniere, sondern weil eplus die Grenze erst ab einem höheren Betrag einrichten wollte.
Ruf doch einfach mal bei Deinem (geplanten) Netzbetreiber an und frag nach.
mfg