Beiträge von WolfgangS

    Die Telefondamen im Buckingham Palace hatten jüngst alle Hände voll zu tun: Ständig riefen neugierige Niederländer im Palast der britischen Königin an und erkundigten sich nach Elizabeth, wie die Zeitung "Telegraaf" berichtet.


    Auslöser der Flut von Anrufen war die SMS eines Unbekannten: "Bin in London (frag nicht weiter) und brauche Dich dringend. Rufe sofort die folgende Nummer an und frage nach Elizabeth" - so lautete die Nachricht des Witzbolds an zahlreiche Handy-Besitzer.


    Für den Rückruf war die Nummer des Palastes angegeben. Die Queen sei "not amused" gewesen, schrieb das Blatt - soll heißen, die Begeisterung von Königin Elizabeth II. habe sich in Grenzen gehalten.


    Das unerwartete Interesse aus dem Reich von Königin Beatrix habe fast die Telefonvermittlung von Buckingham Palace in London lahm gelegt. Als die Mitarbeiter der Queen erkannten, dass es sich um einen Scherz handelte, wiesen sie die Anrufer per Tonband darauf hin. Sie sollten besser auflegen, empfahl die kühle Stimme vom Band auf Englisch.


    Xonio

    Freut mich auch, dass Du wieder gesund bist.
    Bei meinem Schwiegervater ging es leider nicht so gut aus.
    Er hatte zunächst auch Hodenkrebs schließlich Lungenkrebs und ist dann letztes Jahr verstorben

    Re: Was darf ein Vermieter bei der Selbstauskunft prüfen?


    Zitat

    Original geschrieben von Ericsson Fan
    Ich will eine neue Wohnung mieten, die ziemlich teuer, doch für uns bezahlbar ist. Die Maßstäbe der Vermieter sind da aber ganz anders. Ich habe 'mal was von 25% gehört, die die Miete höchstens betragen sollte.


    Das ist sicher ne grobe Faustregel, aber hängt eben stark von Deinen Lebensumständen ab, Wieviel Platz brauchstr Du, wie luxuriös soll sie sein usw.


    Aber das hat ja nichts mit der Vermieterauskunft zu tun oder wolltest Du mit der Frage implizieren, ddass der Vermieter die Miethöhe dann an Deinem Einkommen bemisst?