Dann ist es doch keine Vertragsverlängerung, denn bei einer solchen dürfen sich die Konditionen nicht ändern.
Beiträge von WolfgangS
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Wie es letztendlich sein wird ist noch nicht ganz klar.
Im Prinzip müssen auch viele Handys Gebühren zahlen (wenn beruflich genutzt), weil ein Radiempfangsteil drin ist. Oder: wenn in Zukunft TV/Radiostreaming per UMTS möglich ist alle UMTS-Geräte.
Ich denke aber die Gesetzeslage wird in der nächsten Zeit so festgelegt "..Geräte, die dafür bestimmt sind, ind der Hauptsache Rundfunksendungen zu empfangen ..."
Deswegen ist die PC-Zalpflicht, die nach der derzeitigen gesetzeslage bestehen würde ausgesetzt wurde, um dies gesetzlich endgültig und klar zu regeln -
Der Aufwand für die manuelle Buchung ist immer erheblich.
Ich kenne das Selbst als Vereinkassebwart. Da nerven die 10 % Mitglieder die immer noch nicht per Lastschrift zalen - sie verursachen mehr Bearbeitungsaufwand als die 90% Lastschriftbeteiligten
Insofern ist die Gebühr angemessen und steht auch irgendwo in den AGBZitat5.5 Der Kunde ist verpflichtet, am Lastschriftverfahren teilzunehmen. Er wird eine entsprechende
Einzugsermächtigung erteilen, es sei denn, EPS stimmt ausnahmsweise der Zahlung per
Überweisung, Kreditkarte oder Scheck zu. EPS behält sich den Widerruf dieser Zustimmung
vor. -
Ob jetzt online oder offline, es handelt sich um Versandhandel und hier zieht das Fernabsatzgesetz scharf
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Zitat
Original geschrieben von phoneman
Muss ich jetzt meine Funkboxen oder Funk-Headphones etwa auch anmelden?Als Privatperson ist mit der Anmeldung eines Gerätes alle Geräte (auch im privat genutzten PKW isw) abgedeckt
Anders ist es bei Firmen. Da gab es z.B. mal einen Streit, als ein Verbrauchermarkt über die Lautsprecher Radio verteilte. da wollte die GEZ für jeden einzelnen Lautsprecher das GeldZitatOriginal geschrieben von phoneman
TV Programm bei einem (natürlich angemeldeten) Bekannten übers Internet mit "erheblichem technischen Aufwand auf den eigen PC streamen (ausreichende Bandbreite vorrausgesetzt).
Aber damit hast Du wieder ein Gerät zum Empfangen von Radiosendungen und must zahlen.
Für PCs ist diese Zahlpflicht allerdings och bis 2004 ausgesetzt -
Ich kannte die Seite gar nicht, Über was (UMTS sicher) und so weiter wurde dort, in welchem Umfang berichtet?
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Wenn ich jetzt aber am IMSI-Catcher hänge, statt an einer BTS meines Betreibers. Kann ich dann überhaupt mnoch normal telefonieren?
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Schade , dass Du uns verlässt.
Du hast hier doch immer und reichlich gute Postings gebracht! -
Zitat
Original geschrieben von Der_Mond
Wie wäre es denn wenn Du für Dein Auto ne Autobahnmaut zahlen müßtest obwohl Du überhaupt nie AB fährst? Das wäre genauso ungerecht.Dein Vergleich passt jetzt aber auch nicht.
Denn Autobahnmaut zahlst Du für Die Strecken, die Du fährst, das entspricht einem pay-per-view bei Kabelsendern -
Ein herzliches Gruezi. Und feier schön