Beiträge von basti007

    Zitat

    Original geschrieben von basti007
    Heute kam auch wie versprochen die AG-Befreiung von Telco.


    Lief also alles korrekt ab! Vielen Dank an Vesat für den guten und schnellen Support, da können sich andere noch ne Scheibe von abschneiden. Gute Kommunikation, tolles Angebot, alles unbürokratisch gelöst! :top:


    Zu früh gefreut:


    Telco hat die AG-Befreiung zwar verrechnet, die übrig gebliebenen 10 Euro aber nicht auf den Folgemonat überführt und heute einfach wieder normal abgebucht.


    Wem geht es ähnlich?

    Die Frage war ja auch:


    "Ist es möglich Debitel Vodafone Vertrag mit CallNOw oder Handytankstelle beim Kreditkartenbanking aufzuladen? "




    Dass das erste geht, steht auf Seite 13. ;-) Dass das zweite nicht geht, steht hier auch, wenn auch woanders (das hatte ich nämlich selbst ebenfalls schon gefragt). Es gibt aber auch genug Handytankstellen, wo man alternativ auch nen Code bekommen kann. Dann geht es wieder mit dem Aufladen per Kreditkarte.

    Re: Weihnachtshammer, der Weihnachtsmann kommt früher! Vodafone/T-Mobile Dez'07


    Zitat

    Original geschrieben von DaRappa
    Hallo zusammen


    Da die Abwicklung unserer MCC-Aktion dem Ende zugeht, hier das nächste Angebot. Bei Minusbeträgen erfolgt eine Auszahlung als V-Scheck. Keine Anschlussgebühr, keine Versandkosten. Geräte, soweit nicht anders angegeben, brandingfrei. Ohne Simlock/Netlock




    Tja, Vodafone weigert sich weiterhin, mir die AG zu erstatten! :-(





    Wem ging es ähnlich? Andreas, kann es sein, dass die AG-Befreiung bei mir nicht korrekt geschalten wurde?

    Zitat

    Original geschrieben von dre1z3hn
    hää? Hier gehts doch nicht um ein Darlehen, oder?


    Es geht hier nur um den Passus, der laut §312d (Widerufsrecht NICHT für Zeitschriften) und dem §505 BGB "Widerrufsrecht für Ratenlieferungsverträge" gilt. Denn genau das (also ein Ratenlieferungsvertrag) ist ein Abo. Der §505 widerum verweist auf den entsprechenden Passus in §355, der widerum auf diese Klausel im §491 verweist, aus dem sich die 200,00 €uro Klausel rückwirkend auf den Ratenlieferungsvertrag ableiten lässt. Vereinfacht gesagt: Reguläres Widerrufsrecht greift bei Zeitschriften nicht. Ratenlieferungsvertrags-Widerrufsrecht greift zunächst, außer bei den Faktoren aus Darlehensverträgen, was wiederum bedeutet, dass Abos unter 200,00 € generell nicht widerrufsfähig sind - weder aus §312 noch §505.