Beiträge von basti007

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    Abgesehen davon: Das Abo würde ich per Bankeinzug zahlen. Sollte die gelieferte Prämie ein anderes Gerät sein, würde ich das Abo kündigen und die Lastschrift zurückgehen lassen. Die Leute können dann gerne versuchen, an ihr Geld zu kommen. Das dürfte dann ein Gericht entscheiden.


    Viel Spaß. ;-) Das Gericht wird ohne mit der Wimper zu zucken entscheiden, dass Du das Abo zu bezahlen hast, da Du es auch selbst abgeschlossen hast. Das hat mit der Pärmie schon allein deswegen nix zu tun, weil der Prämienempfänger eine andere Person ist als Du. ;-) Und der wiederum kann keinen Bankeinzug widerufen, da die Prämie an den ja per Nachname geliefert wird.


    Selbst wenn du (widerrechtlich) dich sowohl als Prämien- als auch Aboempfänger eintragen würdest, sind es definitiv zwei einzelne Geschäfte (mal abgesehen davon, dass man sich wohl darüber erst mal einigen müsste, ob Dir die Prämie dann überhaupt zustünde). Streitbar ist aber durchaus, was denn ein ordnungsgemäßer Ersatz wäre. :) Im Prinzip geht es bei dem Passus aber IMHO nur darum, was Weka macht, wenn die Prämie vergriffen sein sollte (also Sony z.B. sofort alle PS3-Produktionen einstellt etc.) :D

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    Original geschrieben von Miro0815
    Eure Bedenken teile ich nicht zwingend. Auch hier kommt das Fernabsatzgesetz zum tragen und demenstprechend das 14-tägige Rücktrittsrecht.


    Ääääh? Seit wann kommt bei Abos das Fernabsatzgesetz zum tragen? Welcher Passus aus dem BGB soll das denn sein? Da steht nämlich ziemlich deutlich:


    "§ 312d Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen
    (...)
    (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen
    (...)
    3.
    zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten,"


    Die 200,00 € Klausel ist nach §491 korrekt, denn


    "§ 505 Dem Verbraucher steht vorbehaltlich des Satzes 2 bei Verträgen mit einem Unternehmer, in denen die Willenserklärung des Verbrauchers auf den Abschluss eines Vertrags gerichtet ist, der
    (...)
    2.
    die regelmäßige Lieferung von Sachen gleicher Art zum Gegenstand hat oder
    (...)
    ein Widerrufsrecht gemäß § 355 zu.


    Dies gilt nicht in dem in § 491 Abs. 2 und 3 bestimmten Umfang"


    welcher besagt, dass das Widerrufsrecht keine Anwendung findet auf Verbraucherdalehensverträge


    "1.
    bei denen das auszuzahlende Darlehen (Nettodarlehensbetrag) 200 Euro nicht übersteigt,"



    Ergo: Kein Widerrufsrecht!



    Was anderes ist es natürlich bei der Nachname-Lieferung der Prämie. Der Widerruf dort nützt einem aber garnix, weil das Abo hat man ja trotzdem an der Backe... :)

    Als absoluter Newbee in der mobilen Datennutzung muss ich das nochmal fragen, da mir die Timo Beil Seite irgendwie nicht weitergeholfen hat:


    Ich hab w'n'w mit Option L.


    Als Zugang hab ich bei GlobeTrotter eingestellt:


    User: t-mobile
    PW: tm
    APN: internet.t-mobile


    Surf ich damit bereits gratis? Funktionieren tut es, aber ich bin mir noch unsicher, ob damit auch wirklich schon die Option L greift (im Login ist sie jedenfalls angehakt). Wirklich sonst keine weiteren Eingaben mehr notwendig? Oder ein spezieller APN?

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    Original geschrieben von Info9
    Der Diensteanbieter behält sich vor, eine Kündigung auszusprechen, sofern die letzte Aufladung 15 Monate zurückliegt und die maXXim Prepaid-Karte zwei (2) Monate nicht genutzt wurde.


    So lange es "und" und nicht "oder" ist, kann auch ich damit leben. ;-) Wobei ich gerne das "nicht genutzt" definiert hätte. Reicht es schon, wenn ich irgendeine Aktion damit ausführe, wie nen GSM-Code senden oder mich einbuchen?

    Wenn sich der Preis des Magazins resp. Abopreis nicht ändert, hat man IMHO keine Chance, bei Wegfalle der BR-Disc das Abo sonderzukündigen. Würde sich der Preis erniedrigen, dann führen die das in der Regel als Guthaben weiter und zahlen überschüssiges Guthaben am Ende des Abos in der Regel wieder aus.

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    Original geschrieben von wonderlama
    Bei mobilcom scheint's nicht (richtig) zu funktionieren.
    Ich habe letzten Monat versucht, eine CallNow auf einen MobilCom-Vertrag zu laden. Der Sprachcomputer hat alles
    schön akzeptiert und behauptet, die 15EUR würden dem Konto gutgeschrieben. In der letzten Abrechnung (nach über 3 Wochen) ist die CallNow nicht aufgetaucht, jetzt
    muß ich versuchen, über die Kundenbetreuung etwas zu erreichen.


    Wie sieht's bei Dir aus? Bei mir ist auch immer noch nichts gutgeschrieben. Debitel hat dagegen probemlos gutgeschrieben (bei später eingereichten CallNows).