Beiträge von EricssonFreak

    Na dann wäre das ja geklärt, danke :rolleyes:


    Komischerweise heißt der Prozess eben genauso wie das Programm (s.o.), und der Prozess war mir vorher nie aufgefallen. Als ich nach der Deinstallation von Autolock argwöhnisch wie stets nachgesehen habe, ob da was übrig geblieben ist, ist er mir ins Auge gesprungen ...


    Aber dann hat das ja seine Richtigkeit.


    Gruß ///Freak

    Richtig, danach wird dein Keypad nicht mehr gesperrt. Aber der Prozess bleibt da - schau mal mit TaskSpy deine Prozesse an, würde mich wundern, wenn Autolock da fehlen würde ... ;)


    Ich hab die Datei auch gelöscht, aber mich nervt allein die Tatsache, dass da noch (aktive) Programmteile herumschwirren, die eigentlich bei einer "cleanen" Deinstallation hätten entfernt werden müssen. Umso lauter rufe ich nach einem Series-60-Säuberungsprogramm, das es wohl immer noch nicht gibt.


    Gruß ///Freak

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511
    Nichts, keine Spur. Vielleicht hat es mein Vorgänger gelöscht, aber es läuft im Hintergrund weiter? Ich bin wirklich ratlos. :confused:


    Genau so ist es - dein "Vorgänger" wird Autolock installiert haben, und bevor du es bekommen hast, wurde das Programm deinstalliert. Der Lockwatch-Server ist aber weiterhin aktiv und lässt sich auf Teufel komm raus nicht entfernen.


    Ich hab bei meinem 6670 genau dasselbe Problem mit dem Programm: Eine Zeit lang fand ich die automatische Tastensperre ganz praktisch, dann hab ich die Software aber deinstalliert. Seitdem spukt der Lockwatch-Prozess durch mein Handy, und nichts hat geholfen: Erneutes Installieren + Deinstallieren ebensowenig wie die gezielte Suche mit FExplorer, TaskSpy & Co. Das Teil lässt sich sogar erst nach dreimaligem "Beenden" wirklich beenden - aber eben nicht entfernen.


    Die einzige Lösung IMHO: Autolock wieder installieren, und die Zeit bis zur automatischen Tastensperre auf das Maximum von 99 Minuten setzen. Denn wer von uns Freaks nimmt schon sein Handy 99 Minuten lang nicht in die Hand :D


    Gruß ///Freak

    Nokia 770 bald bei E-Plus?


    Servus zusammen,
    Beim Durchstöbern der unendlichen Weiten des Web bin ich gerade eben auf Folgendes gestoßen:

    Zitat

    gerüchteweise soll es ja das Nokia 770, das nicht telefonieren kann, dafür aber Surfen und unter Linux läuft, demnächst bei E-Plus für eine Vertragsverlängerung plus 80€ oder 90€ geben.


    Quelle: symlink.ch


    Weiß dazu jemand hier etwas Näheres? Einer der E-Plus Mitarbeiter z.B. ;)
    Denn meine nächste VVL steht an, und das wäre natürlich angesichts des Überflusses an Handys zu Hause die ideale Alternative fürs Upgrade ...


    Gruß ///Freak


    P.S.: brasax: VNC für das Nokia 770 gibt es hier.

    Zitat

    Original geschrieben von Marko
    Das HGB ist Sonderrecht für Kaufleute, gilt für Leute, die unter §§ 1-7 HGB fallen. Das vierte Buch bezieht sich auf diverse Handelsgeschäfte, also Geschäfte zwischen Kaufleuten (nicht der Handel im Sinne von Warenversand zwischen Verkäufer und Privatmann). Es beinhaltet Abweichungen von BGB-Bedingungen und Sonderregelungen, die einen Privatmann nicht treffen können und sollen.


    Ganz falsch.


    Das HGB regelt Pflichten, die nur Kaufleute und dergleichen (Stichwort Scheinkaufmann) treffen.
    Jedoch ergeben sich aus dem HGB auch Rechte, die selbstverständlich auch Privatleuten i.S.e. Verbrauchers, § 13 BGB, zustehen können, vgl. nur § 366 I HGB, der bezüglich der Verfügungsbefugnis eine Kaufmanns regelt, dass man auch als Verbraucher davon ausgehen darf, dass ein Kaufmann über die Waren in seinem Laden verfügen kann, was für die §§ 932 ff. BGB interessant ist.


    Oder siehe § 345 HGB, der regelt, dass die Vorschriften für beidseitige Handelsgeschäfte auch für einseitige Handelsgeschäfte Anwendung finden.


    Gruß ///Freak

    Zitat

    Original geschrieben von booner
    Wegen § 474 II BGB findet vorliegend § 447 I BGB gar keine Anwendung, so dass § 446 S.1 BGB einschlägig ist, also keine systematische Ausnahme zu § 326 I 1 BGB vorliegt, o2 schließlich keinen Anspruch auf die Gegenleistung hat.


    Ach so, es handelt sich ja um einen Verbrauchsgüterkauf :gpaul:


    Na dann sorry für obige Ausführungen, dann macht es selbstverständlich mehr Sinn, sich mit O2 auseinanderzusetzen. Zum einen sind die solventer, zum anderen besteht in der Richtung ohnehin die vertragliche Verbindung ... ;)


    Aber die Strafanzeige gegen den Nachbarn würde ich auf jeden Fall beibehalten, da sie a) nichts kostet und b) gut untermauern kann, dass ihr nichts erhalten habt, wie booner schon sagte.


    Gruß ///Freak

    Zitat

    Original geschrieben von TeleTim
    Das deutsche Recht ist durch die zwei Ebenen recht komplex


    Na ja, so komplex ist es nun hier auch wieder nicht. Die Regeln zum Gefahrübergang braucht man hier nicht wirklich, weil die Sendung zugestellt wurde, nur eben beim Nachbar - dessen Unterschrift repräsentiert seine Verantwortlichkeit, wie oben schon richtig gesagt wurde.


    Im Übrigen darf man davon ausgehen, dass DHL bei Standard-Paketen die Zustellung an den Nachbarn legalerweise ausführt - wenn allerdings zwischen Versender und Empfänger bspw. eine persönliche Zustellung vereinbart worden wäre, wär das etwas anderes ...


    Also im Zweifel sowohl bei DHL nachhaken als auch den Nachbar auf Schadensersatz verklagen, der ergibt sich unproblematisch aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) i.V.m. § 280 I BGB. Den Rest muss natürlich ein Anwalt machen, damit wir hier keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben ;)


    Aber um mal einen Aspekt auszupacken, der hier noch nicht angesprochen wurde: Ich müsste mich mal wieder in die genauen Anforderungen der Vermögensbetreuungspflicht bei § 266 StGB einlesen, aber IMHO lässt sich die Zustellung gegen Unterschrift als von DHL deinem Nachbar gegenüber via Rechtsgeschäft übertragene Vermögensbetreuungspflicht begreifen, die dieser dann bedingt vorsätzlich verletzt haben könnte ... Grade bei der netten Reaktion deines Nachbarn würde ich zuerst nach objektiven Gründen für eine Strafanzeige suchen ;)


    Gruß ///Freak


    Jetzt mal langsam - so sehr ich den Wortlaut dieser E-Mail auch auszulegen versuche, muss ich zu dem Ergebnis kommen, dass er nicht besagt: Mit der ersten (Telefonie-)SIM kann man nicht zu Flat-Konditionen surfen.


    Zwar darf man laut der Aussage von Base dir gegenüber mit der Zweit-SIM nicht Flat-Telefonieren, doch wäre der Umkehrschluss, dass man mit der Erst-SIM nicht Flat-Surfen kann nicht zwingend - oder?


    Gruß ///Freak