Zitat
Original geschrieben von TeleTim
Das deutsche Recht ist durch die zwei Ebenen recht komplex
Na ja, so komplex ist es nun hier auch wieder nicht. Die Regeln zum Gefahrübergang braucht man hier nicht wirklich, weil die Sendung zugestellt wurde, nur eben beim Nachbar - dessen Unterschrift repräsentiert seine Verantwortlichkeit, wie oben schon richtig gesagt wurde.
Im Übrigen darf man davon ausgehen, dass DHL bei Standard-Paketen die Zustellung an den Nachbarn legalerweise ausführt - wenn allerdings zwischen Versender und Empfänger bspw. eine persönliche Zustellung vereinbart worden wäre, wär das etwas anderes ...
Also im Zweifel sowohl bei DHL nachhaken als auch den Nachbar auf Schadensersatz verklagen, der ergibt sich unproblematisch aus GoA (Geschäftsführung ohne Auftrag) i.V.m. § 280 I BGB. Den Rest muss natürlich ein Anwalt machen, damit wir hier keine unerlaubte Rechtsberatung betreiben 
Aber um mal einen Aspekt auszupacken, der hier noch nicht angesprochen wurde: Ich müsste mich mal wieder in die genauen Anforderungen der Vermögensbetreuungspflicht bei § 266 StGB einlesen, aber IMHO lässt sich die Zustellung gegen Unterschrift als von DHL deinem Nachbar gegenüber via Rechtsgeschäft übertragene Vermögensbetreuungspflicht begreifen, die dieser dann bedingt vorsätzlich verletzt haben könnte ... Grade bei der netten Reaktion deines Nachbarn würde ich zuerst nach objektiven Gründen für eine Strafanzeige suchen 
Gruß ///Freak