Beiträge von EricssonFreak

    Zitat

    [i]Original geschrieben von GT-R [/i
    Kann ich es trotzdem "bedenkenlos" installieren ?


    Kurz: Ja.


    Lang: Such doch bitte im Nokia-Forum nach den passenden Begriffen, denn es gibt einen eigenen Thread für die Internet-Radio-Applikation.


    Und noch was als Tipp: Niemand muss 200 Seiten durchlesen, wenn er stattdessen die Funktion oben rechts (den Thread durchsuchen) nutzt :D Schon gesehen?


    Gruß ///Freak

    Das N82 läuft wie alle anderen (aktuellen) N- und E-Serie-Smartphones von Nokia auf Symbian S60 3rd Edition. Insofern würde es sich für euch anbieten, die Suche zu bemühen – zum Thema VPN mit S60 ist schon viel geschrieben worden, vernünftige Lösungen gibt's aber AFAIR a) nicht mehr oder b) nur für zu viel Schotter oder c) für manche Protokolle überhaupt nicht.


    Ich habe z.B. seit langem schon Interesse an einem Client, der PPTP spricht, aber das scheint's nicht zu geben. Für IPSec gab's mal MovianVPN, weiß nicht ob das noch funktioniert. Sucht einfach mal im Nokia-Forum nach dem Stichwort "VPN" :D


    Und ein Tipp für die Zukunft: Modellspezifische Software (á la "für das N82 ...") gibt's im Smartphone-Bereich so gut wie nie – das ist ja gerade das interessante, die Kompatibilität innerhalb einer Plattform.


    Gruß ///Freak

    Zitat

    Original geschrieben von what s up
    Wenn du mit Folgemodus meinst, dass auf der Karte eine berechnete Route markiert wird und du auf der Karte ersehen kannst, wo du dich gerade befindest (keine Navigation), dann ist die Antwort nein. :(


    Die Antwort ist nicht nein, sondern vielmehr JA - es ist nur etwas versteckt zugänglich. Siehe hier!


    Gruß ///Freak

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    Original geschrieben von phonefux
    Es ist nun leider ein weit verbreiteter rechtlicher Irrtum, dass § 314 BGB ohne Weiteres bei einer Preiserhöhung die Kündigung ermöglicht.


    Nicht ohne Weiteres, aber nach erfolgloser Abmahnung eben schon, wie Royal Flush richtig sagt. Aber: Für Kunden mit Altverträgen vor 2004 spielt das überhaupt keine Rolle, da damals in Ziffer 15 folgender Passus zu finden war:

    Zitat

    Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Entgelte der O2 (Germany) werden dem Kunden schriftlich rechtzeitig vor der Änderung mitgeteilt. Bei Änderungen zu Ungunsten des Kunden kann der Kunde den Vertrag binnen eines Monats für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung schriftlich kündigen. Die Änderungen gelten als genehmigt und werden wirksam, wenn der Kunde sein Kündigungsrecht nicht innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung ausübt, sofern O2 (Germany) dem Kunden im Mitteilungsschreiben auf diese Folge besonders hingewiesen hat.


    Das dürfte O2 nun definitiv das Genick brechen, sofern man seinen Vertrag vor März 2004 (oder um den Dreh jedenfalls) abgeschlossen hat :D


    Aber interessieren tut das in München niemanden. Ach ja, noch was: Das Charlottenburger Urteil wurde veröffentlicht :top: Man findet es in der aktuellen Multimedia & Recht (MMR 2/2008, S. 131). Das wiederum dürfte Munition für die noch unwissenden Anwälte bedeuten, und umgekehrt Aufklärung der noch unaufgeklärten Richter. Denn im Gegensatz zu diesem Sieg eines Kunden sind die seltsamen Münchner Urteile nirgendwo veröffentlicht worden. Vielleicht aus gutem Grund ... ;)


    Gruß ///Freak

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    Original geschrieben von Tp-2000
    Mit meinem 8310 (Lowtech) bin ich diesbezüglich erheblich mehr Standbyzeit gewöhnt. Kann man natürlich auch nicht vergleichen.
    Mein 8210 hatte nur 170 h das 8310 hat bei gleichem Akku ca. 400 h.


    Kann man in der Tat nicht vergleichen. Denn das käme auf's Gleiche raus wie ein Vergleich von Fahrrad und SUV hinsichtlich des Spritverbrauchs. Beides sind Fortbewegungsmittel, und mit beiden kommt man - vorausgesetzt, man hat nicht mehr als 10, 20 Kilometer vor sich - halbwegs bequem zur Arbeit oder sonst wohin. Außerdem haben sie noch die Gemeinsamkeit, die Erfindung "Rad" als wesentlichen Bestandteil der Konstruktion zu nutzen. Aber irgendwann gehen einem dann die Gemeinsamkeiten aus, und deshalb verbraucht das Fahrrad auch so wenig Sprit :D


    Gruß ///Freak

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    Original geschrieben von pubbel
    Bestätigt auf jeden Fall die Strategie, nicht selbst zu klagen sondern sich verklagen zu lassen.


    Exakt :top: Darauf hatte ich ja ebenfalls von Anfang an hingewiesen. Mittlerweile bin ich in der Real-Inkasso-Stufe, aber sonst tut sich nichts außergewöhnliches. Ich bin mir fast sicher, dass seitens O2 ein Prozessrisiko gescheut wird, zumal "auswärts" und ohne Heimspiel-Vorteil :D


    Neulich haben zwei O2-Tanten zum gleichen Zeitpunkt angerufen und mich daran erinnert, dass man "das" doch jetzt endlich klären sollte (also ein Anruf galt mir und der andere dem Vertrag meiner Frau). Ich habe mich erstmal über die unverschämte Umgehung der anwaltlichen Zustellungs- und Kontaktbevollmächtigung beschwert und sie dann - nachdem die Damen jeweils zickig wurden - angefleht, mich doch endlich zu verklagen. Scheint aber auch nicht zu helfen ...

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    Original geschrieben von Kanalratte
    Da hätte ich lieber bis zum vertraglich vereinbartem Ende gezahlt und gut wäre gewesen.


    Sorry, aber die Einstellung finde ich echt unangemessen. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. Aber wer das Verlieren schon vor der Entscheidung über den Kampf besser findet, der verdient Mitleid. Wenn so jeder denken würde, hätten wir hier nicht einmal anständige Bürgerrechte - geschweige denn ein Verbraucherschutzrecht und AGB-Prüfungsmöglichkeiten, die nicht nur rechtliche, sondern auch ethisch-moralische Standards sichern. Standards, an die O2 sich nicht gebunden fühlt.


    Gruß ///Freak