Beiträge von EricssonFreak

    Re: Bearbeitungstaste / Bleistifttaste


    Zitat

    Original geschrieben von sweenie
    Ich würde mir gerne ein N82 kaufen, allerdings musste ich feststellen, dass das N82 keine Bearbeitungstaste (Bleistifttaste) wie z.B. das N73 besitzt. Hat das N82 keine copy/paste Möglichkeit mehr oder wurde diese Funktion auf eine andere Taste / in ein Menü gelegt?


    Bei allen neueren S60-Geräten ist dafür die #-Taste zuständig, so auch beim N82. Einfach länger drücken, dann erscheint Copy & Paste ;)


    Gruß ///Freak

    Zitat

    Original geschrieben von Spocky76
      ericssonFreak
    Nehmen wir mal an, Du hast es bei einem OnlineHändler gekauft. Du musst ihm ja die Möglichkeit lassen, es zu reparieren und kannst net gleich nen Tausch fordern oder ?


    Ich zitiere zur Beantwortung deiner Frage und zur Förderung der allgemeinen Bequemlichkeit gerne § 439 Abs. 1 BGB:

    Zitat

    Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.


    In Abs. 2 steht dann, dass der Verkäufer (also in deinem Beispiel der Online-Shop) die vom Käufer getroffene Wahl ablehnen kann, wenn sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Will er das tun, muss er aber darlegen (zu deutsch: beweisen), warum das so ist. Dieser Nachweis wird einem Online-Shop i.d.R. nicht gelingen, und zwar wegen § 478 Abs. 1 BGB. Dort heißt es nämlich:

    Zitat

    Wenn der Unternehmer die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, bedarf es für die in § 437 bezeichneten Rechte des Unternehmers gegen den Unternehmer, der ihm die Sache verkauft hatte (Lieferant), wegen des vom Verbraucher geltend gemachten Mangels einer sonst erforderlichen Fristsetzung nicht.


    Das ist der sogenannte Rückgriff des Unternehmers, der ihn in jedem Fall billiger (weil kostenlos) kommt als eine Reparatur. Dies erst Recht, wenn er keine Werkstatt hat :D


    Jetzt alles klar? Für viele ist es zwar schwer zu glauben, doch die EG-Verbrauchsgüterkauf-Richtlinie hat seit dem 01. Januar 2002 viel für den Käufer gerade im Online-Bereich getan. Man muss seine Möglichkeiten halt auch nutzen!


    Gruß ///Freak

    Zitat

    Original geschrieben von Desire
    Aber ich habs nicht beim NSC gekauft.


    Na und? Darauf bezog sich mein Posting doch gar nicht - gerade wenn man es nicht dort gekauft hat, gibt es keinen Grund, anschließend dorthin zu gehen! Sondern eben zum Händler - also sich bei dem melden, bei dem man es gekauft hat ;)

    Zitat

    Original geschrieben von Desire
    Die 2 Wochen sind schon längst um


    Stopp, stopp - ganz langsam. Du meinst das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen, durch das bei einem Online-Kauf (außer eBay) in der Regel 14 Tage (und nicht zwei Wochen!) lang Zeit ist, das Gerät zurückzuschicken bzw. sonst regelkonform einen Widerruf auszuüben (Mail, Brief, Fax) - und zwar ohne Angabe von Gründen (also reicht auch bloßes Nichtgefallen). Das Widerrufsrecht ist der Ausgleich dafür, dass du mittels Fernkommunikation gekaufte Ware nicht vor dem Kauf ansehen/anfassen/prüfen kannst und hat mit dem Gewährleistungsrecht oder Mängeln absolut überhaupt nichts zu tun.

    Zitat

    Original geschrieben von Desire
    außerdem wurde es nicht in Weiß geliefert wie bestellt, sondern in Warm Titanium. Was empfiehlst du da?


    Dasselbe wie im vorigen Post, denn das ist ein Mangel gem. § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB (Kaufsache hat nicht die vereinbarte Beschaffenheit).


    Also reklamieren, auf Neulieferung bestehen, Frist von 14 Tagen setzen und Zug-um-Zug-Austausch (am besten mit voradressiertem Rücksende-Aufkleber) vorschlagen. Dabei immer schön sachlich bleiben und alles wird gut :)


    Gruß ///Freak

    Zitat

    Original geschrieben von dsieb
    Gibt es gar keine Möglichkeit das mit einem Mac zu lösen?


    Würde mich auch interessieren - der iPod frisst die Cover doch schließlich auch ;)
    Zur Not verwende ich auch gerne Zusatzsoftware (würde es in iTunes selbst eine entsprechende Einstellung geben, hätten sie die meisten wohl bereits gefunden) :rolleyes:


    Gruß ///Freak

    Zitat

    Original geschrieben von Desire
    Wenn die es einschicken würden, würde es 4 Woche dauern! Aber wahrscheinlich wird daraus mehr.


    Leider ist mir das zu spät aufgefallen, sonst hätte ich das N82 zurückgeschickt...


    Oh Mann .. wieso akzeptiert ihr denn alle diese "gottgegebenen" Aussagen eines NSC? Es ist euer gutes Recht, in angemessener Frist ein akzeptables Gerät zu erhalten, also sorgt auch dafür! Und das geht so:


    1. Was zum Teufel macht ihr beim NSC? Wo habt ihr euer Gerät gekauft? Der Händler ist euer Ansprechpartner. Stimmt etwas mit dem Gerät nicht, hat es also einen Mangel (unregelmäßige Beleuchtung wäre ein Mangel), dann habt ihr Gewährleistungsrechte.


    2. Die Gewährleistungsrechte sehen für Käufer vor, dass dieser - nicht etwa der Händler! - sich aussuchen darf, ob er eine Reparatur oder eine Neulieferung haben möchte. Wollt ihr also lieber ein neues Gerät, dann fordert genau das von eurem Händler - am besten schriftlich!


    3. Alles, was man im Rahmen der Gewährleistung machen kann, lässt sich stets mit einer angemessenen Fristsetzung verbinden. Also setzt für die Neulieferung - oder auch für die Reparatur - eine Frist von maximal 14 Tagen. Spätestens dann MUSS der Händler entweder repariert oder neu geliefert haben, wobei bei einer Neulieferung Zug-um-Zug zu tauschen ist, das heißt: Ihr gebt das alte Gerät erst ab, wenn ihr das neue bekommt.


    4. Liefert oder repariert der Händler nicht innerhalb der Frist, könnt ihr ohne Weiteres vom Vertrag zurücktreten. Wenn ihr dann bspw. bei Amazon oder sonstwo ein neues N82 kauft, muss euch der Händler den Aufpreis, den ihr evt. zu tragen habt, im Rahmen des Schadensersatzes ersetzen. Der Schadensersatz kann auch neben dem Rücktritt verlangt werden. Für die Durchsetzung (und Formulierung) braucht man spätestens jetzt evt. Hilfe von einem Rechtskundigen, kann aber auch ein befreundeter Jurist oder guter Jurastudent sein ...


    5. All das ist nichts anderes als die Übersetzung eurer Ansprüche aus den §§ 433, 434, 437, 439 BGB, ggf. i.V.m. §§ 475 ff. (Verbrauchsgüterkauf) sowie der §§ 323, 325, 280 I, 281 BGB. Nur für diejenigen, die das nachlesen wollen :D


    Gut, ich bin selbst Jurist und weiß was zu tun ist in solchen Fällen. Aber eine anständige Reklamation und das Bestehen auf seinen Rechten kriegt wirklich jeder hin. Im Leben würde ich keine Reparaturzeit von 4 Wochen oder länger hinnehmen - die würden mich kennenlernen ;)


    Gruß ///Freak

    Ja ja, ist ja gut ... :)


    Ich hab ja nicht gesagt, dass es nicht mit externer Software problemlos möglich sei. Sondern ich wollte darauf hinweisen, dass es mit Bordmitteln eben nicht geht. Dein erstes Posting hatte sich ein wenig nach Noob angehört, daher konnte ich dein Verständnis für die Materie nicht so richtig einschätzen ... ;)


    Gruß ///Freak


    P.S.: OT, aber wenn wir schon mal dabei sind: Kann man zwei Programme gleichzeitig auf das interne GPS zugreifen lassen oder bräuchte es dazu ebenfalls Zusatzsoftware (wie bei WM) und wenn ja, welche? Habe derzeit noch kein N82 (kommt hoffentlich Montag), und würde gerne Navigon und Sportstracker gleichzeitig betreiben (oder Nokia Maps und Sportstracker gleichzeitig) ...

    Zitat

    Original geschrieben von basti_nord
    Wenn ich jemandem per BT eine Datei senden oder wie oben beschrieben das GPS Signal zur Verfügung stellen möchte und dafür der Kopplung zustimme, hat das Handy nicht automatisch sämtliche Dateien ohne Nachfrage freizugeben.


    Das hinkt ebenfalls: Zwecks Versand einer Datei (Bild, MP3, sonstwas) ist eine Kopplung mit Code überhaupt nicht notwendig, lediglich eine einmalige Bestätigung. Außer vielleicht bei Samsung ... Da hatte ich schon länger keins mehr in den Fingern. Bei anderen Herstellern muss man diesen Grad an Vertrauen jedenfalls nicht für so eine einfache und einmalige Operation eingehen.


    Und das interne GPS-Signal via Bluetooth einem anderen Gerät zur Verfügung zu stellen ist zwar eine charmante Idee, auf die man natürlich kommen könnte. Allerdings fehlen allen Smartphones, die nicht zur WM-Fraktion gehören, schon seit jeher jegliche Sharing-Features, ganz zu Schweigen von passenden Konfigurationsmöglichkeiten für Sharing. Du kannst auch keine Internetverbindungen freigeben (außer über Joiku, aber das ist etwas gaanz anderes und außerdem gefährlich ...) - wieso also sollte das ausgerechnet mit dem relativ neuen Feature namens GPS klappen? Egal, die Idee an sich ist schon interessant und führt zu weiteren Überlegungen: Großes Display eines N95 8GB als Shared-Monitor für kleinere Geräte verwenden usw. ... ;)


    Aber BTT :D


    Gruß ///Freak

    Ich dreh noch durch ... die Auszahlung ist schon da, den T-Mobile-Brief hab ich schon seit Mittwoch, aber mein N82 - das eigentlich laut AV-Markt am Mittwoch rausgehen sollte - befindet sich noch nicht einmal im zuständigen Verteilzentrum für meine Gegend. Gestern umsonst gewartet, heute umsonst gewartet und jetzt kommt das zermarternd lange Wochenende ... :(