Zitat
Original geschrieben von blumentopferde
Ermittlungsrichter?!
Ein interessanter Begriff, den ich aber nicht teilen kann. Als Richter bin ich natürlich in die Ermittlung eingeweiht, aber ich ermittel nicht. Diese Aufgabe steht der STA zu und darüber bin ich auch recht froh. Ich kann auch garnicht ermitteln, da ich als Richter die vorgetragenen Fakten abzuwegen habe und dies möglichst neutral zu tun.
Ähm ... du darfst mir ruhig glauben, dass mir die Bestimmungen der Strafprozessordnung recht vertraut sind 
Natürlich ist die StA Herrin des Verfahrens, aber einen sog. Ermittlungsrichter gibt es trotzdem (wenn auch [noch] nicht explizit im Gesetz). Er ist dafür abgestellt, ausschließlich im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen notwendige Handlungen des Gerichts zu besorgen, also etwa das Genehmigen von Anträgen nach §100a, 100b usw. Sinn der Sache ist es, dass nicht jeder Hugendubel ohne Ahnung von technischen und rechtlichen Details einer doch recht komplexen Materie über 100c-Anträge etc. entscheiden muss, sondern vielmehr eine gewisse Spezialisierung eintritt.
Aber vielleicht gibt's sowas ja bei euch in Hamburg nicht. Am BGH und hier bei uns gibt's jedenfalls einen bzw. mehrere Ermittlungsrichter.
Zum restlichen Themenbereich: Auf der einen Seite muss ich dir natürlich Recht geben – wenn der Staat im Rahmen von strafprozessualen Ermittlungen gewisse Befugnisse eingeräumt bekommt, muss das nicht nur nachteilige Auswirkungen haben, und außerdem greifen stets gewisse rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen. Aber wie von theUndertaker schon angesprochen gibt es ja auch noch den präventiv-polizeilichen Bereich, der in Österreich schon gar nicht mehr an enge Voraussetzungen für das Vorliegen konkreter Gefahren geknüpft wird. Die zunehmenden Befugnisse weit im Vorfeld von Straftaten sind m.E. schon problematisch, weil hier eher der Datenschutzrecht-Grundsatz "was nicht erhoben wird, kann nicht missbraucht werden" Geltung beanspruchen sollte. Jedenfalls brauchen wir in Deutschland keine Vermischung von geheimdienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Tätigkeit, und auch keine Aufweichung von Grenzen, die aus gutem Grund vorhanden sind – so haben etwa Geheimdienste absichtlich keine intensiv grundrechtsbeeinträchtigenden Befugnisse, wie etwa eine Wohnung verdeckt durchsuchen zu können. Just in der letzten Woche aber wurde sowas für das BKA gefordert ...
Aber jetzt BTT 
Gruß ///Freak
[EDIT]: Nochmal Offtopic:
Zitat
Original geschrieben von pommesmatte
Was geht ist das Abhören und anscheinend sogar "Datenklauen" (das war mir neu) über den Netzbetreiber, wie von blumentopferde berichtet.
Das sind zwei unterschiedlich Sachen.
Legal ist beides (sofern das mt dem Proggi geht) nur nach richterlichem Beschluss.
Undertaker
Siehe Vorratsdatenspeicherung, ab Anfang 08 werden IP-Adressen und die Ziele/Zeiten von E-Mails, Webseitenbesuchen, SMS, Gesprächen etc. ein halbes Jahr geloggt und können auch ohne strafrechtliches Verfahren von Ermittlern (und evtl. sogar Firmen) nachgefragt werden. (Zumindest die IP-Adressen im Zuge von Raubkopiesachen.)
Ähnlich wie bei der Rasterfahndung.
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Mehrfach falsch. Der Richtigkeit der Fakten wegen: Abhören ist mit entsprechendem Beschluss legal, sofern der Beschluss wiederum nicht rechtswidrig ist (auch das gibt es) 
Aber das Abziehen von etwa Kontakt- oder sonstigen Daten via Netzbetreiber käme i.E. einer Online-Durchsuchung gleich, dafür gibt es aber – zumindest in strafprozessualer Hinsicht – derzeit keine Ermächtigungsgrundlage. Also nicht "legal".
Und beim Thema Vorratsdatenspeicherung wirfst du einiges durcheinander. Selbstverständlich ist eine Auskunft über die auf Vorrat gespeicherten Daten nur im Rahmen eines strafprozessualen Verfahrens für die Ermittlungsbehörden möglich – ohne Verdacht auf eine schwere Straftat oder eine solche, die mittels TK begangen wurde, geht da gar nichts. Das gilt nicht für den präventiv-polizeilichen Bereich, der sich aber im Rahmen von Terrorermittlungen etc. wiederum an einer konkreten Gefahrenlage orientieren muss.
Zudem gibt es entgegen weitverbreiteter Ansicht keine Auskunft an private Dritte. Das soll – wenn überhaupt – erst im Rahmen der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie der EG kommen, aber durch ist das Thema auch da noch nicht. Derzeit und ab 01.01.2008 haben Musiklabels nach wie vor keine Möglichkeit, ohne Einschaltung der Ermittlungsbehörden an entsprechende Daten zu kommen.