Beiträge von EricssonFreak

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    Original geschrieben von fredlcore
    Rechtlich vorgeschrieben ist das nicht, das verwechselst Du vielleicht mit Fernabsatz über Internet/Telefon.


    Oh je ... Sorry für's deutlich werden, aber studierst du gerade Jura oder bist du fertiger Jurist? Wenn nein, dann gilt Dieter Nuhrs Grundsatz: Wer keine Ahnung hat, einfach mal: Fresse halten ;)


    Also: Natürlich gibt es das Widerrufsrecht nur bei Fernabsatzgeschäften. Das sind die berühmten 14 Tage (bei eBay i.d.R. ein Monat), während der man den gesamten Vertrag widerrufen kann. Dann kriegt man von dort, wo man gekauft hat, auch nix neues – bezahlt aber auch nix. Ich hab das jetzt bewusst so formuliert, dass es für Laien verständlich ist.


    Kauft man in einem Ladengeschäft (Saturn, Media Markt, Laden um die Ecke), dann gibt es das nicht. Heißt auf gutdeutsch: Man kann sein Gerät nicht einfach bei Nichtgefallen zurückgeben. Aber: Man hat natürlich trotzdem die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Ist also etwas von Anfang an mangelhaft (die Frage, ob von Anfang an oder nicht, muss in den ersten sechs Monaten der Händler auf seine Kosten klären, siehe §§ 474 ff. BGB), so kann man als Käufer zwei Dinge verlangen und sich die Alternativen aussuchen:


    a) eine Reparatur oder
    b) eine Neulieferung.


    Das heißt wiederum: Ist etwas kaputt (oder in den ersten sechs Monaten auch nur nicht "zufriedenstellend"), so sollte man reklamieren. Nun kann der Händler eine sog. Neulieferung, falls man die wünscht, unter Verweis auf unverhältnismäßige Kosten zurückweisen. Aber meistens – und gerade bei Handys – bringt das nix, da ohnehin ein sog. Austauschpool seitens der Großhändler/Hersteller bereitgehalten wird.


    Was wer jetzt in welcher Situation tun sollte, muss sich jeder selber überlegen. Aber dies sind die rechtlichen Grundlagen. Bei weiteren Fragen stehe ich gerne morgen wieder zur Verfügung ;)


    Gruß ///Freak

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    Original geschrieben von weberflo
    Es gibt ähnliche Technik in Form von Trojanern oder ähnlichen Überwachungsprogrammen. Nur sind diese gemeinhin geächtet und werden von jedem Virenscanner erkannt. Der RFC soll ja genau das nicht tun, ja sogar von Virenscannern geduldet werden. Wenn es gelingt den RFC entsprechend umzuprogrammieren, eröffnet dies für Hacker ganz neue Möglichkeiten.


    Die Verfügbarkeit von gefährlichem Halbwissen (nicht böse gemeint) verhält sich halt immer proportional zum Aufreger-Status der Thematik, so auch hier.
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    [*]Es gibt so mannigfaltige Formen, in einen Rechner einzudringen und diesen fernzusteuern, dass kaum ein Virenscanner mehr ernsthaft hilft.
    [*]Nicht jeder Virenscanner erkennt alles; siehe aktuelle c't und gesunder Menschenverstand.
    [*]Im Gegenteil: Virenscanner arbeiten mit Signaturen und Heuristik. Gerade die Heuristik steckt aber noch in den Kinderschuhen, und Signaturen helfen naturgemäß nur bei bekannten Bedrohungen.
    [*]Die richtig bösen Jungs arbeiten mit selbst abgeschöpften oder erforschten Zero-Day-Exploits. Dafür wird ein Haufen Kohle bezahlt, und einen vernünftigen Schutz gibt es dagegen nicht – außer eine Air-Gap.
    [*]Die RFS (Remote Forensic Software) soll keinesfalls von Virenscannern geduldet werden; das wäre zum einen rein rechtlich unmöglich (was interessiert Symantec oder Kaspersky der deutsche Staat?) und zum anderen schädlich für die betroffenen Unternehmen.
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    Nach derzeitigem Stand (BKA-Herbstkonferenz) ist keinerlei Zusammenarbeit mit Dritten geplant, auch nicht mit Anbietern von Sicherheitssoftware. Aber ich weiß natürlich auch nicht, ob man in Wiesbaden inzwischen seine Meinung wieder geändert hat ... ;)


    Gruß ///Freak

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    Original geschrieben von blumentopferde
    Wenn nun aber irgendwelche Kriminellen die Technik besitzen, so können diese die auch einsetzen, es bleibt in jedem Fall illegal.


    Das ist für mich der Knaller beim Thema Online-Durchsuchung: Alle streiten und krakeelen darüber, wie schlimm es wäre wenn der Staat "sowas" machen dürfte ...


    ... dabei ist das längst Realität – nur dass nicht Vater Staat dahinter steckt, sondern Cyberkriminelle. So mancher, der laut aufschreit, sollte vielleicht erst mal seinen eigenen Rechner in Ordnung bringen anstatt weiterhin eine Spamschleuder für die Schattenwirtschaft der Internetkriminalität zur Verfügung zu stellen ;)


    Und nicht falsch verstehen: Ich bin kein Freund des verdeckten Zugriffs auf Computerdaten, wie die sogenannte "Online-Durchsuchung" terminologisch richtig bezeichnet wird. Aber wenn man in dem Bereich arbeitet ist es einfach witzig zu sehen, was die Leute alles nicht heiß macht, weil sie es einfach nicht wissen ... :D


    Gruß ///Freak

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    Original geschrieben von pommesmatte
    Der Unterschied zu vorher ist also im Wesentlichen dass im Zuge eines Verfahrens bereits auf vorher aufgezeichnete Daten zugegriffen werden kann, während im Moment das sozusagen erst aufgezeichnet wird, sobald der Beschluss da ist?


    Ja ... fast. Derzeit ist es so, dass nur auf Daten zugegriffen werden kann, die rechtmäßig gespeichert wurden – und mangels Vorratsdatenspeicherung sind das nicht allzu viele. Speichern darf man zu Abrechnungszwecken, was aber bei Flatrate-Tarifen gerade nicht gegeben ist (insb. in Bezug auf dynamische IP-Adressen und Volumina), und zu Entstörungszwecken bis zu sieben Tage; diesen Kompromiss hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar mit ausgearbeitet. Bei letzterem geht es etwa darum, die IP-Adressen von Rechnern, die sich auffällig verhalten (Spam-Versand, Botnetze, dDoS-Angriffe), aufzeichnen und für Gefahrenabwehr seitens der Netzbetreiber/Provider nutzen zu können.


    Das Aufzeichnen auf Zuruf klappt zwar auch nach derzeitigem Recht, allerdings nur für die in vielen Fällen gar nicht mehr so interessante Zukunft. Die Vergangenheit ist meist wichtiger, insbesondere bei Dingen wie Phishing, dDoS, Ransomware und anderer Internetkriminalität.


    Es kann also nur auf Daten der letzten sieben Tage zugegriffen werden, manche Provider speichern auch gar nichts, andere rechtswidrig etwas länger. Dass damit keine anständige Strafverfolgung von Internetkriminalität möglich ist, sollte klar sein. Daher (u.a.) die Vorratsdatenspeicherung, die aber auch meines Erachtens eindeutig zu weit geht. Eine kürzere Speicherfrist in Kombination mit Quick-Freeze für die Zukunft dürfte deutlich besser akzeptiert werden und würde wohl genau so effektiv sein. Aber genau das untersuche ich momentan :D

    Zitat

    Original geschrieben von pommesmatte
    Auf diesem Wege interessiert mich allerdings brennend in welchem Bereich Du tätig bist, da Du Dich auf dem Gebiet sehr angagierst. Auch ich bin lehrfähig und studiere gern andere Meinungen.


    Ich forsche (und promoviere) derzeit zum Themenkomplex Überwachungsmaßnahmen, Ermittlungen im Netz und (organisierte) Internetkriminalität. Ich kann dir gern Bescheid sagen, wenn das Büchlein fertig ist, aber allzu schnell wird das wohl nicht passieren ... :rolleyes:


    Gruß ///Freak

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    Original geschrieben von parrhelia
    Hab es versucht, aber es ändert sich nichts,...na toll und bis die nsc's aufhaben.. kann ich nochmal lange warten


    Such doch mal nach dem Stichwort "reset". Mit einem Hardreset sollte das wieder klappen, danach wurde auch in diesem Thread schon gefragt. Man muss dazu mehrere Tasten beim Einschalten gleichzeitig drücken, aber ich weiß im Moment auch nicht welche ... ;)


    Gruß ///Freak

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    Original geschrieben von blumentopferde
    Ermittlungsrichter?!
    Ein interessanter Begriff, den ich aber nicht teilen kann. Als Richter bin ich natürlich in die Ermittlung eingeweiht, aber ich ermittel nicht. Diese Aufgabe steht der STA zu und darüber bin ich auch recht froh. Ich kann auch garnicht ermitteln, da ich als Richter die vorgetragenen Fakten abzuwegen habe und dies möglichst neutral zu tun.


    Ähm ... du darfst mir ruhig glauben, dass mir die Bestimmungen der Strafprozessordnung recht vertraut sind ;)
    Natürlich ist die StA Herrin des Verfahrens, aber einen sog. Ermittlungsrichter gibt es trotzdem (wenn auch [noch] nicht explizit im Gesetz). Er ist dafür abgestellt, ausschließlich im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen notwendige Handlungen des Gerichts zu besorgen, also etwa das Genehmigen von Anträgen nach §100a, 100b usw. Sinn der Sache ist es, dass nicht jeder Hugendubel ohne Ahnung von technischen und rechtlichen Details einer doch recht komplexen Materie über 100c-Anträge etc. entscheiden muss, sondern vielmehr eine gewisse Spezialisierung eintritt.


    Aber vielleicht gibt's sowas ja bei euch in Hamburg nicht. Am BGH und hier bei uns gibt's jedenfalls einen bzw. mehrere Ermittlungsrichter.


    Zum restlichen Themenbereich: Auf der einen Seite muss ich dir natürlich Recht geben – wenn der Staat im Rahmen von strafprozessualen Ermittlungen gewisse Befugnisse eingeräumt bekommt, muss das nicht nur nachteilige Auswirkungen haben, und außerdem greifen stets gewisse rechtsstaatliche Sicherungsmechanismen. Aber wie von theUndertaker schon angesprochen gibt es ja auch noch den präventiv-polizeilichen Bereich, der in Österreich schon gar nicht mehr an enge Voraussetzungen für das Vorliegen konkreter Gefahren geknüpft wird. Die zunehmenden Befugnisse weit im Vorfeld von Straftaten sind m.E. schon problematisch, weil hier eher der Datenschutzrecht-Grundsatz "was nicht erhoben wird, kann nicht missbraucht werden" Geltung beanspruchen sollte. Jedenfalls brauchen wir in Deutschland keine Vermischung von geheimdienstlicher Tätigkeit und polizeilicher Tätigkeit, und auch keine Aufweichung von Grenzen, die aus gutem Grund vorhanden sind – so haben etwa Geheimdienste absichtlich keine intensiv grundrechtsbeeinträchtigenden Befugnisse, wie etwa eine Wohnung verdeckt durchsuchen zu können. Just in der letzten Woche aber wurde sowas für das BKA gefordert ...


    Aber jetzt BTT :D


    Gruß ///Freak


    [EDIT]: Nochmal Offtopic:


    Mehrfach falsch. Der Richtigkeit der Fakten wegen: Abhören ist mit entsprechendem Beschluss legal, sofern der Beschluss wiederum nicht rechtswidrig ist (auch das gibt es) ;)


    Aber das Abziehen von etwa Kontakt- oder sonstigen Daten via Netzbetreiber käme i.E. einer Online-Durchsuchung gleich, dafür gibt es aber – zumindest in strafprozessualer Hinsicht – derzeit keine Ermächtigungsgrundlage. Also nicht "legal".


    Und beim Thema Vorratsdatenspeicherung wirfst du einiges durcheinander. Selbstverständlich ist eine Auskunft über die auf Vorrat gespeicherten Daten nur im Rahmen eines strafprozessualen Verfahrens für die Ermittlungsbehörden möglich – ohne Verdacht auf eine schwere Straftat oder eine solche, die mittels TK begangen wurde, geht da gar nichts. Das gilt nicht für den präventiv-polizeilichen Bereich, der sich aber im Rahmen von Terrorermittlungen etc. wiederum an einer konkreten Gefahrenlage orientieren muss.


    Zudem gibt es entgegen weitverbreiteter Ansicht keine Auskunft an private Dritte. Das soll – wenn überhaupt – erst im Rahmen der Umsetzung der Enforcement-Richtlinie der EG kommen, aber durch ist das Thema auch da noch nicht. Derzeit und ab 01.01.2008 haben Musiklabels nach wie vor keine Möglichkeit, ohne Einschaltung der Ermittlungsbehörden an entsprechende Daten zu kommen.