Beiträge von EricssonFreak

    Und eins steht jedenfalls mal fest: Der Name "Quam" eignet sich als Marke für weiß-Gott-was hervorragend, da alle mir bekannten Menschen nur positive Assoziationen damit verbinden. Die meisten denken an die teuerste Espresso-Bar aller Zeiten in der Stuttgarter Königstraße, ich für meinen Teil denke an ein geliebtes SE T68i, für das ich bis heute dank Quam und INWA Telecom keinen Cent bezahlt habe ... :top:


    Gruß ///Freak

    Der Flash Lite Player benötigt eigens dafür erstellte Inhalte, soweit ich das kapiert habe. Du kannst quasi nicht einfach eine beliebige Flash-Datei drauf laufen lassen. Korrigiert mich, wenn ich falsch liege.


    Die Sachen auf der Macromedia-Seite kannst du über den "Download"-Button downloaden :D


    Gruß ///Freak

    Servus zusammen,


    Schon seit einiger Zeit hat Macromedia einen abgespeckten Flash Player für Symbian-Smartphones im Programm, der auch schon bei einigen Netzbetreibern und Geräten ausgeliefert wird bzw. vorinstalliert ist. Aktuell ist seit kurzem schon die Version Flash Lite 2, die unter dem angegebenen Link für knapp 10 Euro inkl. Steuer zu haben ist. Der Player läuft auf allen aktuellen Symbian-Geräten von Nokia, und die meisten von uns werden noch kein S60 3rd Edition Gerät haben, auf denen Flash Lite vorinstalliert sein soll, so dass man den Player eben käuflich erwerben muss.


    Momentan gibt es einen ziemlichen Hype rund um Flash Lite, was in den einschlägig bekannten Ecken des Internet - z.B. AAS oder bei den S60.com Blogs - nachzulesen ist. Flash Lite wird dabei mit der Java-Technologie verglichen, mit dem Hinweis, dass Flash Lite die mobile Application-Welt ebenso revolutionieren könnte wie einstmals Java.


    Ich hab mir den Flash Lite 2 Player gekauft und auf meinem 6680 installiert, läuft soweit spitze. Das einzige Problem dabei ist, dass ich unter den Flash-Anwendungen, die bei Macromedias Flash Lite Exchange angeboten werden, nicht gerade eine Killer-Applikation gefunden habe ... Für mich als VfB-Stuttgart-Fan ist die Sieger-Anwendung des Flash-Wettbewerbs letzten Jahres ganz nett, aber das Ding wurde nie aktualisiert - da ist immer noch die Mannschaft von Februar 2005 drin ;)


    Auch die anderen dort angebotenen Anwendungen hauen mich nicht wirklich vom Hocker, wenn das Ganze auch super aussieht, flüssig und smooth läuft und im Ganzen ein wenig Web 2.0 Look-and-Feel hat. Daher meine Frage: Wer von euch ist noch im Flash Lite Fieber, und vor allem: Wer kennt brauchbare Flash-Anwendungen?


    Gruß ///Freak


    P.S.: Der Thread steht bewusst im Nokia-Forum, da Symbian-bezogene Themen hier wesentlich mehr Leser haben. Mit dem Mobile Entertainment Forum assoziiere ich immer Games und sonstiges unnützes Zeug - daher fand ich den Thread ebenso wie die FExplorer-Threads bspw. hier besser aufgehoben. Schon mal ein vorsichtiges Danke für's Nicht-Verschieben :D

    Du hast es offensichtlich noch immer nicht so ganz verstanden, daher nochmal:


    Symbian ist eine Plattform, auf der mannigfaltige Betriebssysteme aufbauen. So zum Beispiel Nokias Series 60, Series 80 oder die Touchscreen-fähige Variante UIQ (Sony Ericsson P-Serie, Motorola ...).


    Die Symbian-Version eines 6680 ist immer die selbe - in diesem Fall Symbian Version 8.0. Egal, wann es gekauft wurde. Die neuere Symbian Version 9.1 läuft nur auf Geräten mit entsprechender Hardware, also nur auf neueren Geräten wie dem N80, N92 etc.


    Auch die Series 60 - Version eines 6680 ist unabhängig vom Kaufdatum immer die selbe. Das Betriebssytem an sich - ähnlich Windows XP - bleibt stets gleich. Beim 6680 wäre das Series 60 2nd Edition Feature Pack 2.


    Die Software- bzw. Firmware-Version, die sich updaten lässt, ist keine Änderung des Betriebssystems sondern nur eine Fehlerbereinigung. Entspricht also in etwa Windows XP Service Pack 2 etc.


    Und jetzt zu deiner Frage: Nein, wenn du jetzt ein 6680 kaufst kannst du genauso gut Pech haben und eines mit einer alten Firmware vom Juli letzten Jahres erwischen. Warum? Weil die Geräte, wenn sie einmal die Hallen von Nokia verlassen haben, nicht mehr "nachgeflasht" werden. Lange Liegezeit = alte Firmware ;)


    Gruß ///Freak

    Zumindest lässt sich die Frist für das telefonische Angebot belegen, siehe § 147 I BGB.
    Der Unterschied zwischen Post und E-Mail ist auch leicht zu erklären und sinnvoll: Bei einem Brief musst du die Postlaufzeit einberechnen, die je nachdem bei Briefen schonmal 2 Tage betragen kann. Insofern macht unter Berücksichtigung der (üblichen) Annahmefrist von einem Geschäftstag im Handelsverkehr eine Frist von 3 Tagen Sinn.


    Und bezüglich E-Mails geht auch die Rechtsprechung mittlerweile davon aus, dass Privatpersonen - und erst Recht Unternehmen bzw. Kaufleute - ihr E-Mail-Postfach einmal am Tag leeren. Damit macht auch die Frist von einem Tag Sinn.


    Gruß ///Freak

    Dann gelten im Prinzip zusätzlich die Regelungen des HGB, weil's im Handelsverkehr etwas flotter zugehen soll. Allerdings greift § 362 HGB (unverzügliche Antwort) nur im umgekehrten Verhältnis, also für den, dem ein Angebot gemacht wurde, solange zwischen beiden eine gefestigte Geschäftsverbindung besteht.


    Für den Anbietenden bedeutet das, dass sich die "regelmäßigen Umstände" aus § 147 II BGB auf die Zeitspanne verkürzen, die im Handelsverkehr üblich und angemessen ist - was wiederum auf die jeweilige Branche ankommt, ansonsten jedoch generell kürzer sein dürfte als bei B2C oder C2C ;)


    Letztlich kann man's nicht genau sagen, aber meist wird ein Geschäftstag angenommen. Hast du also Montag morgen um 9 Uhr dein Angebot per Fax rausgeschickt, solltest du bis Dienstag mittag eine Antwort haben.


    Gruß ///Freak

    Servus,


    Meinst du, wie lange bspw. ein Verkäufer an sein Angebot an einen Käufer gebunden ist? Zum Erlöschen von Angeboten findest du etwas in den §§ 146 ff. BGB. So kann das einem Anwesenden gegenüber gemachte Angebot nur sofort angenommen werden (gilt auch für Telefon), einem Abwesenden gegenüber ist der Anbietende so lange gebunden, bis er unter "regelmäßigen Umständen" eine Antwort hätte erwarten dürfen.


    Falls du aber die Gültigkeit eines "Angebots" in bspw. einem Werbeprospekt meinst, das technisch gesehen gar kein Angebot ist (sondern eine Aufforderung an den potentiellen Käufer, ein Angebot abzugeben), dann kann ich dir nicht weiterhelfen. Dazu fällt mir höchstens ein, dass beworbene Ware für mindestens zwei Tage vorrätig sein muss, anderes wäre wettbewerbswidrig (§ 5 V UWG).


    Gruß ///Freak


    [EDIT:] Da hab ich aber lang gebraucht, um den Beitrag zusammenzuzimmern ... ;)

    Wenn mich jemand für das Speichern der TAN-Nummern in Haftung nehmen wollte, müsste zunächst ein Haftungsfall eintreten. Das heißt konkret: Jemand müsste an mein Handy gelangen, und dann mittels des nur mir bekannten Passworts Outbank aktivieren, sodann eine Überweisung dank der gespeicherten TANs aufgeben - die ich bzw. die Bank dann als Schaden und somit als Haftungsfall geltend machen würden.


    Nachdem wir also das abstrakte Szenario geklärt haben ...
    [list=1]
    [*]Niemand kommt jemals an mein Handy. Wir sind hier in einem Mobilfunk-Forum, viele von uns sind Mobilfunk-Freaks. Bei einigen von uns geht das soweit, dass sie ihr Handy besser hüten als den eigenen Augapfel oder ähnlich kostbare Dinge ;) Jemand, der sein Handy jeden Tag hegt und pflegt, mit einem weichen Tuch sauber macht und für den ein Kratzer im Display dem Weltuntergang gleichsteht, der vergisst sein Handy nicht, der verliert es auch nicht, und gestohlen wird es ihm nur über seine Leiche.


    [*]Selbst wenn jemand an mein Handy kommen sollte, was wie oben gesehen überaus unrealistisch ist, steht er immer noch vor der beinahe unlösbaren Aufgabe, mein Passwort für das Programm Outbank herauszubekommen.


    [*]Wenn er auch das schafft, dann wird er sich mit wenig Beute begnügen müssen, weil ich als Rechtswissenschaftler kurz vor Abschluss des Studiums weder prall gefüllte Konten noch allzu große Verfügungsrahmen vorweisen kann.


    [*]Sollte all das passieren, und kann mir meine Bank tatsächlich nachweisen, dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein entsprechender Passus in den AGB stand, dann würde ich immer noch versuchen können, mich mit allerspätestens § 307 II BGB unter Hinweis auf die veränderten Umstände der heutigen Zeit - mobile Geräte, von den Banken beworbene Überall-Verfügbarkeit etc. ... - rauszureden, eine Zurechnung zu meiner Risikosphäre zu vermeiden und den Haftungsschaden auf die Bank abzuwälzen.
    [/list=1]


    Für noble Herrschaften mit dickem Geldbeutel mag all das keine Option sein, aber ich hoffe, dass ich dir anschaulich erklärt habe, wie groß ich das Risiko der TAN-Speicherung in meinem Smartphone einschätze :D


    Gruß ///Freak

    Wenn ich mir deine letzten paar Fragen so ansehe, lieber Guru1990, dann frage ich mich ehrlich: Hast du eigentlich jemals von Google oder unserer schönen, TT-eigenen Suche gehört?


    Na ja, was soll's: Ein Softwareupdate "updated" deine "Software" ;)


    Das heißt, das Betriebssystem deines Handy wird aktualisiert, alte Bugs (bevor du fragst: "Bug" ist die Bezeichnung für einen Fehler im Programmcode, ansonsten auch engl. für Käfer, Insekt etc.) werden ausgemerzt, dafür kommen ein paar neue hinzu.


    Ausreichend informiert? :top:


    Gruß ///Freak